Die erste Bedingung des Muslimseins ist es, Iman zu haben. Damit aber das Iman korrekt ist, muss es der Aqîda (Glaubensweise) der Ahlus-Sunna entsprechen. Die erste Pflicht eines Mannes oder einer Frau, die zurechnungsfähig und mündig sind, ist es, die Grundlagen des Imans, wie sie in den Werken der Gelehrten der Ahlus-Sunna aufgezeichnet sind, zu erlernen und diesen entsprechend zu glauben. Die Rettung vor der Strafe im Dschahannam (Hölle) hängt davon ab, dass man an diese Glaubensgrundlagen so glaubt, wie diese Gelehrten sie überliefert haben. Nur wer auf ihrem Weg schreitet, wird vor dem Dschahannam errettet. Jene, die auf dem von diesen Gelehrten beschriebenen Weg gehen, werden „Sunniten“ oder „Ahlus- Sunna“ genannt. Siehe hierzu auch den im Buch „Islamische Ethik“ zitierten 46. Brief des Imam Rabbânî, möge Allah mit ihm barmherzig sein.

In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Meine Umma (Gemeinschaft) wird sich in 73 Gruppen aufspalten. Nur eine Gruppe unter diesen wird vor der Strafe des Dschahannam errettet werden und die anderen werden zugrunde gehen, in den Dschahannam eingehen.“ Jede dieser 73 Gruppen behauptet, dass sie den Islam befolgt und dass die Gruppe, deren Errettung vom Dschahannam verkündet wurde, ihre Gruppe sei. In Vers 54 der Sure „al-Mu’minûn“ und in Vers 32 der Sure „ar-Rûm“ heißt es sinngemäß: „Jede Gruppe freut sich, da sie glaubt, auf dem rechten Weg zu sein.“

Allerdings hat unser Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, das Merkmal der Gruppe, die unter diesen verschiedenen Gruppen die errettete sein wird, sinngemäß folgendermaßen beschrieben: „Angehörige dieser Gruppe sind jene, die sich auf dem Weg befinden, den ich und meine edlen Gefährten beschreiten.“ Wer auch nur einen der edlen Gefährten nicht liebt, trennt sich von der Ahlus-Sunna. Wer nicht der Aqîda der Ahlus-Sunna folgt, der wird zum Kâfir (Ungläubiger) oder zu einem Verirrten der Ahlul-Bid’a (Leute der Bid’a).

 

Die Merkmale, dass jemand der Aqîda der Ahlus- Sunna folgt:

Allah, der Erhabene, ist mit jenen Muslimen, deren Iman der Aqîda der Ahlus-Sunna entspricht, zufrieden. Diese Aqîda hat viele Bedingungen. Die Gelehrten der Ahlus-Sunna haben diese folgendermaßen erklärt:

1. Dass man an die sechs Pfeiler des Imans, also an die Existenz Allahs, des Erhabenen, und Seine Einheit, dass Er keinen Partner und Gleichen hat, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Propheten, das Leben in der Âkhira und an den Qadar (Bestimmung), d.h., dass das Gute und das Schlechte von Allah, dem Erhabenen, erschaffen wird, glaubt. (Diese sind in dem „Âmantu“ genannten Spruch zusammengefasst.)

2. Dass man glaubt, dass das letzte der von Allah offenbarten Bücher, der edle Koran, das Wort Allahs, des Erhabenen, ist.

3. Der Mu’min darf sein eigenes Iman niemals bezweifeln.

4. Man muss die edlen Gefährten, die an unseren Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, glaubten und ihn zu Lebzeiten sahen, alle sehr lieben. Man darf über keinen seiner vier Kalifen, über keinen seiner engen Verwandten, also die Ahlul-Bayt, und über keine seiner edlen Frauen schlecht sprechen.

5. Man darf die Ibâdât (Anbetungen) nicht als einen Teil des Imans sehen. Jene unter den Mu’minûn, die an die Gebote und Verbote Allahs, des Erhabenen, glauben, diese aber aus Faulheit nicht erfüllen, darf man nicht als Kâfirûn ansehen oder als solche bezeichnen. Wer die Mahârim (Verbote) nicht wichtig nimmt, sondern als unbedeutend ansieht oder wer sich über den Islam lustig macht, der verliert sein Iman.

6. Wer sich als „Ahlul-Kibla“ bezeichnet und sagt, dass er an Allah, den Erhabenen, und Seinen Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm, glaubt, aber dennoch einer falschen Aqîda anhängt, darf nicht als Kâfir bezeichnet werden, d.h., es darf kein Takfîr ihm gegenüber gemacht werden.

7. Die Salât sollte hinter jedem Imam (Vorbeter) verrichtet werden, solange von ihm keine offenkundigen Sünden bekannt sind. Dieses Urteil gilt auch für Emire und Gouverneure, die die Freitags- und Festgebete leiten.

8. Die Muslime dürfen nicht gegen die über sie regierenden Emire und andere Autoritäten rebellieren. Khurûdsch, also Rebellion, bedeutet, Fitna (Zwietracht) zu verursachen und sie führt zu allen möglichen Übeln. Man muss für die Regierenden Bittgebete sprechen, dass sie Gutes tun und wenn es möglich sein sollte, sollte man ihnen mit annehmbaren Worten Nasîha (guter Rat) geben, damit sie von Fisq (Sünden) ablassen.

9. Es ist sowohl für Männer als auch für Frauen dschâiz (zulässig), dass sie beim Verrichten des Wudû’ mit der nassen Hand ein Mal über Khuff (Wudû’- bzw. Ledersocken) streichen, statt die Füße zu waschen, ohne dass es dafür einer Udhr (Entschuldigung) oder einer Darûra (zwingende Notwendigkeit) bedarf. Solches feuchte Bestreichen ist über den nackten Fuß oder über gewöhnliche Socken nicht gestattet.

10. Man muss daran glauben, dass die Mi’râdsch (Aufstieg durch die Himmel) unseres Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sowohl mit dem Rûh (Geist) als auch mit dem Körper stattfand. Jene, die behaupten, dass die Mi’râdsch nur ein Zustand war, d.h. im Traum geschah, trennen sich von der Aqîda der Ahlus-Sunna.

Die Mu’minûn werden in der Dschanna (Paradies) Allah, den Erhabenen, sehen. Am Yawmul-Qiyâma (Tag des Gerichts) werden die Propheten und die Sâlihûn (rechtschaffene Diener) Schafâ’a (Fürsprache) einlegen. Es gibt eine Befragung im Grab. Das Leiden im Grab werden sowohl der Rûh als auch der Körper erfahren. Die Karâmât der Awliyâ (Freunde Allahs, des Erhabenen) sind wahr. Karâmât sind außergewöhnliche Zustände, die sich bei von Allah, dem Erhabenen, geliebten Dienern ereignen und die eine Großzügigkeit und ein Geschenk Allahs, des Erhabenen, an diese Diener sind und die Er Seine „Sunnatullah“ (Brauch Allahs) genannten Naturgesetze, also Gesetze der Physik, Chemie und Biologie, außer Kraft setzend ereignen lässt. Diese Ereignisse sind so zahlreich, dass sie nicht zu leugnen sind. Die Arwâh (Geister; Pl. Von Rûh) der Verstorbenen vernehmen im Grab die Taten und Worte der Lebenden. Die Belohnungen für das Rezitieren des edlen Korans, für das Geben von Sadaqa (Almosen) und sogar für alle unsere Ibâdât (Anbetungen) den Arwâh der Verstorbenen zu schenken, nützt diesen und trägt dazu bei, dass ihr Leiden verringert oder gänzlich aufgehoben wird. An alle diese Sachen zu glauben, ist ein Zeichen dafür, dass jemand der Aqîda der Ahlus-Sunna folgt.