GLOSSAR

Abdullah: Wörtlich: Diener Allahs. Der Name des Vaters des Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm. Ein beliebter Name bei Muslimen Abû Bakr: Der erste Kalif des Propheten Allahs, des Erhabenen. Er war der beste der Gefährten des Propheten, Friede sei mit ihm, der engste Freund des Propheten und für seine Aufrichtigkeit bekannt, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Abu Hanifa: Er ist einer der größten Gelehrten des Islam. Er ist das Oberhaupt der Ahlus-Sunna, deren Rechtsschule ist die verbreitetste. Er wurde im Jahre 80 n. H. In Kufa geboren und verstarb im Jahr 150 n. H. Als Schahid (Gefallener auf dem Weg Allahs) in Bagdad, möge Allah mit ihm barmherzig sein.

Ada: Wörtlich: erfüllen, verrichten. Ibādāt wie die Salāt, das Fasten, der Hadsch, die Zakat in ihrer Waqt (Zeit) [gültig] verrichten. Adab (Plural: Ādāb): 1. Gutes Benehmen und Gewohnheiten zu besitzen und beschämendes Verhalten zu meiden, in jedem Punkt seine Grenzen kennend, sich an diese halten. 2.Mustahabbāt einer Ibāda. Ihre Verrichtung ist sawâb, ihre Unterlassung straffrei.

Adhan: Der Ruf zu den täglichen fünf Pflichtgebeten.

Adāla: In jeder Sache das Recht (Haq) und die Gerechtigkeit beachten und in allem den Mittelweg wählen. Demjenigen, der Recht hat, sein Recht geben. Sich vor Ungerechtigkeit und Unrecht hüten. Das Gegenteil von Zulm, Gleichheit vor dem Gesetz.

Adillatusch-Schar’iyya: Quellen der Urteilsfindung: Der edle Koran, die ehrwürdigen Hadithe, die Übereinstimmung der Gelehrten (Idschma) und die Analogien (Qiyās) der Gelehrten.

Ādam, Friede sei mit ihm: Der erste Mensch und der erste Prophet.

Adam: Das „Nichts“, Nichtexistenz. Vor ihrer Schöpfung befanden sich die Welten und alle Geschöpfe im Nichts, d. h. Sie existierten nicht.

Adschr: Gutes, Belohnung, Lohn, Entlohnung. Sawāb, die Allah, der Erhabene, denjenigen gibt, die Dinge machen, die Ihm gefallen.

Af’ālul-Mukallafīn: Gebote und Verbote, die die rechtlich Verantwortlichen (Mukallaf) im Islam verrichten bzw. vermeiden müssen. Ahkāmul-Islāmiyya, Wissen des Dīn.

Ahkām: Urteile. Die Gebote und Verbote von Allah, dem Erhabenen.

Ahkāmul-Islāmiyya: Die Gesamtheit der Urteile im Islam, d.h. der Gebote und Verbote darin. Das „islamische Gesetz“.

Ahl: Leute, eine bestimmte Gruppe von Menschen.

Ahlul-Bayt: „Die Leute des Hauses“. Gemeint sind Familienangehörigen und gesegneten Nachfahren des Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm, d. h. Der edle Alī ibn Abī Tālib und die edle Tochter des Propheten, Fātima, und ihre gesegneten Kinder, möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein, und die edlen Frauen des Propheten, Friede sei mit ihm.

Ahlul-Kitāb: „Die Leute der Schrift“. Allgemein die Juden und Christen, deren Religion auf den göttlichen Büchern beruhte, die Mūsā und Isā, Friede sei mit ihnen, offenbart wurden. Auch angewendet auf jede andere Gruppe, die behauptet, irgendeinem Buch, welches dem edlen Koran voranging, zu folgen. Sie sind also Ungläubige, die ein ursprünglich göttlich offenbartes Buch grundsätzlich anerkennen.

Ahlus-Sunna: Muslime, die auf dem Weg des ehrwürdigen Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm, und seiner edlen Gefährten sind, möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein. Leute der Sunna. Auch: Befolger der Sunna. Die Kurzform für „Ahlus- Sunna wal-Dschamaa“ (Leute der Sunna und der Gemeinschaft).

Ahlul-Kibla: „Leute der Kibla“. Ein Titel für die Muslime, wie z. B. „Ahlul-Iman“ (Leute des Imans).

Ahlul-Bid’a: Muslime, die die Grundsätze des Islam falsch interpretieren und auf ihrer falschen Interpretation beharren. Leute der Verzerrung und Erfindung.

Ahmad ibn Hanbal: Der Imam der hanbalitischen Rechtsschule. Er wurde im Jahre 164 n. H. [780 n. Chr.] in Bagdad geboren und verstarb dort im Jahre 241 n. H. [855 n. Chr.], möge Allah mit ihm barmherzig sein.

Ahmadiyya: Siehe: Qādiyānī.

Akbarul-Kabāir: Wörtlich: Die größte Sünde. Gemeint sind die großen Sünden.

Ākhira: Das Jenseits. Jenseits des Todes.

Ākhir Zuhr: Wörtlich: „Das letzte Zuhr-Gebet“. Vier Raka’āt Gebet, das zwischen dem letzten vier Raka’āt Sunna-Gebet des Dschuma-Gebets und dem zwei Raka’āt Sunna-Gebet der Mittagszeit verrichtet wird.

Akhlāq: Singular: Khuluq. Charakterzug. Die Pluralform bedeutet auch Ethik, Moralität. Der ehrwürdige Prophet, Friede sei mit ihm, sagte sinngemäß: „Ich wurde gesandt, um guten Charakter zu vervollkommnen.“ Al-Alīm: Der Wissende. Einer der „schönen Namen Allahs“.

Al-Asmāul-Husnā: Die „schönen Namen Allahs“.

Al-Hayy: Der Lebendige. Einer der 99 „schönen Namen Allahs“.

Al-Latīf: Der Gütige. Einer der 99 „schönen Namen Allahs“.

Alī ibn Abī Tālib: Der vierte Kalif der Muslime. Cousin und Schwiegersohn des ehrwürdigen Propheten durch die Heirat mit dessen Tochter Fātima, möge Allah mit ihr zufrieden sein. Er war bekannt für seinen Mut und seine Weisheit. Er wurde von einem Kharidschiten ermordet und ist in Nadschaf, Irak, beerdigt, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Ālim (Plural: Ulamā): Mann des Wissens, ein Gelehrter. Wird besonders als Titel für Gelehrte in den Wissenschaften des Islam verwendet.

Allah: Der einzige Gott, der alleinige Schöpfer.

Allahu akbar: „Allah ist groß“. Dieser Spruch wird zu Beginn der täglichen fünf und der freiwilligen Gebete gesprochen. Es ist auch ein Spruch, der bei Erstaunen oder Begeisterung oder um Aufmerksamkeit zu erwecken, gerufen wird.

Amalu Ahlul-Medina: Die Praxis der Leute von Medina. Damit ist die überlieferte Übereinstimmung bezüglich der Praxis des Glaubens der ersten drei Generationen der Leute von Medina gemeint. Diese ist Teil der Methode des Idschtihad (Urteilsfindung) von Imam Mālik ibn Anas, möge Allah mit ihm barmherzig sein.

Amāna: 1. „Vertrauenswürdigkeit“. Eine der sieben Eigenschaften von Propheten, Friede sei mit ihnen: Die Propheten sind Menschen, die in jeder Hinsicht vertrauenswürdig sind. Sie missbrauchen niemals das Vertrauen und die Amâna (Anvertrautes). 2. Im Fiqh-Wissen: Ein Gut, ein Geheimnis, ein Wort, das einer vertrauenswürdigen Person anvertraut wird.

Āmantu: Der Kurztitel im Türkischen für den Spruch, in dem die sechs Pfeiler des Glaubens aufgezählt sind. Dieser Spruch beginnt mit „Āmantu billāhi“, „Ich glaube an Allah“, und daher ist dieses Wort zum Titel dieses Spruches geworden.

A’mālus-sāliha: Gute und rechtschaffene Taten. Handlungen, Ibâdât, an denen Allah, der Erhabene, Wohlgefallen hat, mit denen Er zufrieden ist.

Āmina: Die edle Tochter des Wahab, also die edle Mutter des ehrwürdigen Propheten, Friede sei mit ihm.

Amnul-Azl: „Unentlassenheit“. Eine der sieben Eigenschaften von Propheten, Friede sei mit ihnen. Sie werden niemals aus ihrer Aufgabe und ihrem Status, Prophet zu sein, entlassen. Sie bleiben sowohl im Diesseits als auch im Jenseits Propheten.

Amr: Wörtlich: Befehl. Es wird auch benutzt als: Befehlsgewalt, Anliegen, Lebensumstände.

Amru bil-ma’rûf: Der Aufruf zum Guten.

Ansâr: Wörtlich: Helfer. Die medinensischen Muslime, die nach der Hidschra unseres Propheten, Friede sei mit ihm, aus Mekka nach Medina, ihm und den Muslimen aus Mekka in allerlei Hinsicht und mit all ihrem Besitz geholfen haben.

Aqîda (Plural: Aqâid): Die Glaubenssätze, die Lehre von den Details der Glaubensgrundlagen der Muslime.

Aqîqa-Opfer: Opfertier, das mit der Absicht geschlachtet wird, Allah, dem Erhabenen, für die Gabe eines Kindes zu danken.

Aql: Verstand.

Arafat: Die gesegnete Ebene und der gesegnete Berg, auf dem das Weilen für eine Zeit am sogenannten „Tag des Arafat“ Teil der Pflichtriten des Hadsch (Pilgerreise) ist.

Ârif (Plural: Ârifûn): „Kenner“ Allahs, des Erhabenen, also Leute, die tiefes Wissen von/über Allah, den Erhabenen, haben. Dieses Wissen wiederum ist ein von Allah, dem Erhabenen, in ihre Herzen gelegtes Wissen.

Ar-Rahmân: Der Barmherzige. Einer der 99 „schönen Namen Allahs“.

Asadullah: „Der Löwe Allahs, des Erhabenen.“ Titel des edlen Alî ibn Abî Tâlib, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Ascharatul-Mubasch-schara: Die zehn Gefährten des Propheten, Friede sei mit ihm, denen der Einzug in die Dschanna schon in der diesseitigen Welt namentlich zugesichert wurde, möge Allah mit ihnen zufrieden sein.

Asch’ariyya: Eine der zwei Rechtsschulen in der Aqîda, die Rechtsschule des Imam Abul-Hasan al-Asch’arî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, in der Aqîda.

Aschûra: Der zehnte Tag des Monats Muharram, der wiederum der erste Monat des islamischen Mondkalenders ist.

Ashâbul-Kirâm: Die „edlen Gefährten“ des Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm. Gesegnete Menschen und Dschinn, die als Mu’minûn (Gläubige) den Propheten Allahs, Friede sei mit ihm, gesehen haben und die als Mu’minûn verstorben sind, möge Allah mit ihnen zufrieden sein.

Âsî (Plural: Âsiyyûn): Ungehorsamer gegenüber Allah, dem Erhabenen.

Asr-Gebet: Nachmittagsgebet mit insgesamt 8 Raka’ât. Das Sunna-Gebet hat 4 Raka’ât und das darauffolgende Fard-Gebet hat 4 Raka’ât.

Astaghfirullah: „Ich bitte Allah um Vergebung“.

Awâm: Die Allgemeinheit. Damit ist die Mehrheit der Bevölkerung gemeint, die nicht Gelehrte oder Regierende sind.

Awra: Die Bereiche des Körpers, die Männer und Frauen während des Gebets und in der Öffentlichkeit bedecken müssen, werden „Awra“ genannt. Die vier Rechtsschulen, die die Gebote und Verbote Allahs, des Erhabenen, lehren, haben die „Awra“, also die Stellen des Körpers, die nicht entblößt und nicht zur Schau gestellt werden sollen, verschieden beschrieben.

Awwâbîn-Gebet: 6 Raka’ât Gebet, das nach dem 3 Raka’ât Fard-Gebet des Maghrib-Gebets verrichtet wird.

Âya (Plural: Âyât): Wörtlich: Zeichen. Verse des edlen Korans. Allah, der Erhabene, bezeichnet sie als Zeichen, mit denen Er den Menschen die Wirklichkeiten des Diesseits und des Jenseits und eine Lebensweise Seinem Wohlwollen entsprechend zeigt. Auch Phänomene in der Schöpfung werden von Allah, dem Erhabenen, als „Zeichen“ bezeichnet.

Âyatul-Kursî: Vers 255 der Sure al-Baqara. Wird gewöhnlich als „Thronvers“ übersetzt, obwohl „Kursî“ eigentlich „Fußstuhl“ meint. Der „Kursî“ ist unter dem Thron und kleiner als der Thron, und wie in einem ehrwürdigen Hadîth sinngemäß berichtet wird: „wie ein Ring im Sand der Wüste“. „Kursî“ meint den Bereich des Universums und der sieben Himmelsstufen. Âyatul-Kursî ist bekannt als eine der wirksamsten Mittel, um sich vor jeglichem Übel zu schützen. Sie kann mit der Absicht, Allah, den Erhabenen, um Schutz zu bitten, in jeder Situation, in der man Schutz braucht, rezitiert werden.

Azrâîl: Der Engel des Todes, der zum bestimmten Zeitpunkt des Todes der Geschöpfe auf Befehl Allahs, des Erhabenen, ihr Leben nimmt.

Bahîra: Er war ein ehemaliger jüdischer Gelehrter, der das Christentum angenommen hatte und als Mönch in einem Kloster lebte, das auf dem Handelsweg der Quraischiten nach Syrien lag. Als der Onkel des ehrwürdigen Propheten ihn im Kindesalter einmal auf eine Handelsreise nach Syrien mitnahm, machte ihre Karawane in der Nähe des Klosters halt, worauf Bahîra die Reisenden zu einem Mahl im Kloster einlud. Im Gespräch bei diesem Mahl ergab sich, dass Bahîra den jungen Muhammad, Friede sei mit ihm, aufgrund seiner Eigenschaften, wie dass er Vollwaise war, als den nächsten Propheten Allahs, des Erhabenen, erkannte, der in der Thora und in dem Evangelium angekündigt war.

Barâ’a-Nacht (Laylatul-Barâ’a): Wörtlich: Freisprechung. Nacht der Vergebung. Die fünfzehnte Nacht des Monats Scha’bân nach dem Mondkalender.

Baraka: Segen; alles Gute, was von Allah, dem Erhabenen, gewährt wurde. Besonders das, was zuwächst; feine nützliche spirituelle Energie, die durch Dinge oder Leute fließen kann.

Basar: „Sehen“. Eine der Sifâtuth-Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, ist der Sehende. Er sieht ohne Mittel und ohne Einschränkung. Sein Sehen bedarf nicht eines Sehorgans.

Basmala: „Bismillâhir-rahmânir-rahîm“ („Mit dem Namen Allahs, des Gnädigen und Barmherzigen“). Die Namen „Rahmân“ und „Rahîm“ haben folgende Bedeutung: „Rahmân“ bedeutet, dass die Gnade und die Gunst von Allah, dem Erhabenen, auf dieser Welt, ob Muslim oder Kâfir, jeden trifft und dass Er jeden entsprechend seiner Anstrengungen und seiner Wohltaten im diesseitigen Leben belohnt und auf dieser Welt jedem Seiner Geschöpfe Seine Gaben zukommen lässt. „Rahîm“ bedeutet, dass die Gnade und die Gunst von Allah, dem Erhabenen, im Jenseits nur die Muslime treffen wird. [Angehörige früherer Religionen, deren Iman rein war, sind auch Muslime, jedoch hatten sie eine andere Scharia. Dies bedeutet, alle Religionen seit Âdam, Friede sei mit ihm, einschließlich der Islam, bestehen aus 1. dem Glauben, also dem Iman, und 2. aus der Scharia. Im Glauben, d.h. dem Iman, unterscheiden sie sich nicht. Denn der wahre Glaube ist eins. Aber die jeweilige verkündete Scharia bis heute war unterschiedlich.]

Bâtin: Verborgen, innerlich.

Bâtiniyya: Auch „Ismâîliten“, „Karamita“ u.a. genannt. Eine irregegangene Gruppe, die von dem Perser Maymûn ibn Daysân al-Kaddah gegründet wurde und Glaubensweisen der Zoroastrier und verschiedener anderer Religionen als Glaubensweise des Islam zeigt.

Baqâ: „Ständigkeit“. Eine der Sifâtudh-Dhâtiyya (Eigenschaften des Wesens) Allahs, des Erhabenen. Die Existenz Allahs, des Erhabenen, hat kein Ende. Er hört niemals auf zu existieren. So, wie es unmöglich ist, dass Er einen Partner hätte, so ist auch das Nicht-Existieren für Sein Wesen und Seine Eigenschaften unmöglich. Baqâ: Baqâ ist ein andauernder Zustand, in dem einzig und allein an Allah, den Erhabenen, gedacht wird.

Baytul-Mâl: Das „Haus der Güter“, der Schatz der Muslime, wo die Almosensteuer und das Einkommen aus anderen Quellen für die Verteilung zwischengelagert wurde.

Baytul-muqaddas: Die al-Aqsâ-Moschee in Jerusalem (Quds) und frühere Kibla der Muslime.

Bi’sa: Berufung eines Propheten zur Prophetenschaft.

Bî’atur-Ridwân: Treueschwur, bei dem 400 edle Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, in Hudaybiya unter dem „Samûra“ genannten Baum, dem ehrwürdigen Propheten, Friede sei mit ihm, geschworen haben, seine Befehle bedingungslos auszuführen.

Bid’a (Plural: Bid’ât): Erneuerung, Veränderung der ursprünglichen Lehre des ehrwürdigen Propheten, etwas, was nach der formativen Phase in den Islam eingeführt wurde.

Bughd fillah: Abscheu um Allahs Willen. Ist mit Hubb fillah (Liebe um Allahs willen) Bedingung des Imans.

Bulûgh: Mündigkeit im Sinne des Islam durch Erlangen der Geschlechtsreife, d.h. durch Eintritt in die Pubertät. Wenn Zeichen der Geschlechtsreife nicht auftreten, gelten Knaben und Mädchen mit Vollendung des 15. Lebensjahres als mündig.

Burâq: Der Burâq ist ein Tier aus der Dschanna, von weißer Farbe, kleiner als ein Maultier, größer als ein Esel. Er hat kein Geschlecht und ist sehr schnell.

Burhân: Beweis, Argument, Beweismittel.

Daddschâl: Falscher Messias, dessen Auftreten das endgültige Ende der Welt ankündigt. Die Wurzel im Arabischen heißt: „betrügen“, „täuschen“.

Dahk: Lachen während der Salât, so dass nur die Person selbst dieses Lachen hört. Dieses Lachen macht die Salât ungültig, nicht aber das Wudû’.

Dalâla: Abweichung, Verirrung.

Dalk: Das Reiben der zu waschenden Glieder. Gemäß der hanefitischen Madhab ist das eine Sunna des Wudû’. In der malikitischen ist es fard.

Darûra: Zwingende Notwendigkeit.

Dârul-Harb: Regionen, die nicht nach dem islamischen Gesetz regiert werden.

Dârul-Islam: Regionen, die nach dem islamischen Gesetz regiert werden.

Dawr: Etwas von Hand zu Hand weitergeben. Mit der Isqât und dem Dawr können versäumte Salât und andere Ibâdât, nach dem Tod eines Muslims, mit einem Teil seines Erbes wiedergutgemacht werden. Dawr sind Wiederholungen, die mit rechtschaffenen Muslimen gemacht werden, damit die Isqât verrichtet werden kann, auch wenn die dafür bestimmte Menge an Geld bzw. Gold nicht oder nicht ausreichend vererbt wurde.

Dhikr: Wörtlich: Gedenken. Das Gedenken und die Erinnerung an Allah, den Erhabenen. Es gibt viele Formeln und Sprüche, mit denen solches Gedenken verrichtet werden kann.

Dhikrullah: Das Gedenken Allahs, des Erhabenen.

Dîn: Religion. Die Lebensführung gemäß dem Islam.

Dirham: 1. Silbermünzen mit unterschiedlichem Gewicht. 2. Maßeinheit für das Messen von Unreinheiten. Bei festen Unreinheiten meint ein Dirham ein Misqâl, also 4,8 Gramm. Bei flüssigen Unreinheiten meint es jene Fläche, die Wasser in der flach geöffneten Handinnenfläche bedecken würde.

Dschabrâîl: Der Engel Dschabrâîl, Friede sei mit ihm, der die Überlieferung des edlen Koran dem ehrwürdigen Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm, überbrachte.

Dschabriyya: Anhänger der Gruppe der Deterministen, die einen freien Willen des Menschen ablehnen.

Dschâiz: Zulässig im Sinne des islamischen Gesetzes.

Dschahannam: Hölle, der Ort der Strafe im Jenseits. Das Feuer in der Âkhira, in dem die Menschen für ihre Sünden bestraft werden.

Dschahl Murakkab: Jenes Unwissen, bei dem der Unwissende sich seines Unwissens nicht bewusst ist.

Dschalsa: Das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen im Gebet.

Dschamaa: Gemeinschaft. Gebetsgemeinschaft.

Dschamâ’atut-Tabligh: „Verkündungsgemeinschaft“. Eine Gruppe der Irrgänger. Diese Gruppe wurde von einem Unwissenden namens Ilyâs gegründet.

Dschanâba: Grobe rituelle Unreinheit. Der Dschanâba genannte Zustand tritt durch Geschlechtsverkehr oder Samenerguss ein.

Dschanâza-Gebet: Totengebet.

Dschanna: Paradies, der Ort der Belohnung im Jenseits.

Dschawâmi’ul-Kalîm: Die Art und Weise, wie der Prophet, Friede sei mit ihm, sprach: verständlich, genau und viele Bedeutungen mit nur wenigen Worten vermittelnd.

Dschihad: Kampf oder Anstrengung auf dem Wege Allahs, des Erhabenen.

Dschinn: Dämon. Wesen, die aus „rauchlosem Feuer“ erschaffen wurden. Sie ähneln in manchen Eigenschaften den Engeln und in anderen den Menschen. Sie sind wie Menschen auch in der Lage, zwischen Gut und Schlecht zu unterscheiden, und auch ihnen obliegt die Anbetung Allahs, des Erhabenen. Der ehrwürdige Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, wurde auch zu ihnen als Prophet geschickt. Auch unter ihnen gibt es Gläubige und Ungläubige wie bei den Menschen.

Dschizya: Eine Abgabe, die Nichtmuslime unter einem islamischen Staat (Dârul-Islam) anstelle der für die Muslime verpflichtenden Almosensteuer zahlen. Dafür genießen sie Schutz innerhalb des muslimischen Reiches (Dârul-Islam) und sind von einer Militärpflicht befreit.

Dschubn: Feigheit. Mangel an Mut.

Dschuma-Gebet: Freitagsgebet.

Dschuz: „Teil des Ganzen“. Jeweils 20 Seiten des edlen Korans gelten als ein Dschuz.

Duâ: Bittgebet. Das Erbitten um Sachen von Allah, dem Erhabenen.

Duhâ-Gebet: Nafilâ-Gebet mit 2 bis 12 Raka’ât, das mit dem Ende des ersten Viertels der Zeitspanne zwischen der Fadschr- und Maghrib-Zeit verrichtet werden kann.

Dunyâ: 1. Das Diesseits, die Welt, in der Menschen von Geburt bis zum Tod weilen. 2. Alles, was den Menschen von Allah, dem Erhabenen, entfernt und nicht im Einklang mit dem Islam steht, wie Sachen, die harâm oder makrûh sind.

Efendi: Osmanischer Titel für Gelehrte und vornehme Herren.

Eid-Gebet: Festgebet zum Ramadan- und Opferfest.

Emirul-Mu’minîn: Emir, Führer der Muslime. Nachfolger im Sinne der Stellvertretung.

Fadschr: Anbruch des Morgens. Das ist, wenn das weiße Licht am östlichen Horizont beginnt.

Fadschr-Gebet: Morgengebet mit insgesamt 4 Raka’ât. Das Sunna-Gebet hat 2 Raka’ât und das darauffolgende Fard-Gebet hat 2 Raka’ât.

Fâita: Qadâ-Gebete, also Gebete die nachzuholen sind, die aber mit einer im islamischen Gesetz definierten Udhr (Entschuldigung) nicht verrichtet wurden.

Fanâ (bil-Ma’rûf): Zustand, in dem man alles andere-als-Allah vergisst, so auch sich selbst.

Fard (Plural: Farâid): Pflicht. Eine verpflichtende Handlung der Anbetung oder der Praxis der Religion, wie sie durch die Scharia bestimmt wird.

Fard ayn: „Individuelle Pflicht“. Das sind Farâid, die jeder Muslim selber verrichten muss.

Fard kifâya: „Gemeinschaftliche Pflicht“. Diese sind Farâid, die, wenn sie von einigen Muslimen oder einem einzigen Muslim verrichtet werden, von der Gesamtheit der Gemeinde entfallen.

Fârûq al-A’zam: „Der große Unterscheider“. Ein Titel für den zweiten Kalifen des Propheten Allahs, Umar ibn al-Khattâb, den Allah, der Erhabene, als Freund für Seinen Propheten aussuchte. Siehe: Umar ibn al-Khattâb.

Fâsiq (Plural: Fâsiqûn): Übertreter, Sünder. Ein Mu’min, der sich nicht davor geniert, öffentlich Sünden zu begehen, ohne die Vorschriften der Scharia jedoch prinzipiell zu leugnen.

Fatâna: „Scharfsinn“. Eine der sieben Eigenschaften der Propheten. Die Propheten sind die intelligentesten und klügsten Menschen ihrer Zeit. Der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, ist der überlegenste aller Menschen, die je zu irgendeiner Zeit an irgendeinem Ort der Erde lebten und leben werden. Von Menschen mit Mängeln wie Blindheit und Taubheit und von Frauen ist niemand als Prophet ernannt worden.

Fatwa: Rechtsurteil, das besagt, dass und/oder warum eine Vorgehensweise notwendig ist.

Faqîh (Plural: Fuqahâ): Jemand, der in der islamischen Rechtswissenschaft ausgebildet ist, und der durch dieses Wissen rechtliche Urteile fällen kann.

Fayd: Wörtlich: Fließen. Religiöses, spirituelles Wissen, das vom gesegneten Herzen unseres ehrwürdigen Propheten, Friede sei mit ihm, mittels der Herzen der Awliyâ den Menschen zufließt.

Fidya: Ein Entgelt als Ausgleich für bestimmte Anbetungen, die mit einer Entschuldigung nicht verrichtet werden können.

Fiqh: Islamische Rechtswissenschaft. Außerdem hat es die Bedeutung „des Wissens um die Anwendung der islamischen Rechtswissenschaft“.

Firqatud-Dâlla: Verirrte Gruppe. Auch Schiiten genannt. Sie sind den edlen Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, Feind.

Firqatul-Mal’ûna: Verfluchte Gruppe. Auch Wahhabiten genannt. Sie sind der Ahlus-Sunna und den Schiiten Feind.

Firqatun-Nâdschiyya: Die errette Gruppe. Ein anderer Titel für die Ahlus-Sunna.

Fisq: Sünde, Ungehorsam, Auflehnung Allah, dem Erhabenen, gegenüber.

Fitna (Plural: Fitan): Zivile Unruhe, Abspaltung, Versuchung, innermuslimischer Konflikt.

Fitra: Die erste Natürlichkeit, der natürliche, ursprüngliche Zustand der Menschheit, im Einklang mit der Natur. Der Islam wird auch „Dînul-Fitra“ genannt.

Furû’ud-Dîn: Wörtlich: „Zweige der Religion“. Wissen um die Sachen, die die Anbetung mit dem Herzen oder dem Körper ausmachen, und die Sachen, von denen im Sinne der Anbetung Abstand zu halten ist. Dies wird auch „Ahkâmul-Islâmiyya“ (islamisches Gesetz) genannt.

Ghadr: 1. Brechen von Vereinbarungen und Eiden. 2. Zulm (Unrecht).

Ghâliya: Eine Untergruppe der Schia, nach deren Glauben die Dschanna und das Dschahannam bereits hier in dieser Welt geschehen. Diese sind ganz und gar Ungläubige und haben mit dem Islam nichts zu tun.

Ghayb: Das Verborgene.

Ghayra: Dieses Wort enthält eine große Bandbreite an Bedeutungen, die von Eifersucht bezüglich Ehefrauen bis hin zu großer Wut reicht, wenn die eigene Ehre und das eigene Ansehen betroffen sind. Es kann, je nach den Umständen, positiv wie negativ sein.

Ghibta: Das Verlangen nach den Gaben (Ni’ma), die ein anderer Mensch hat, ohne dabei zu wünschen, dass dieser andere Mensch diese Gaben seinerseits verliert.

Ghiyba: Üble Nachrede, die Erwähnung einer Sache einer anderen Person, die diese nicht erwähnt wissen will.

Ghusl: Die rituelle Waschung des ganzen Körpers zur Erlangung der Grundlage der „Tahâra“, der Reinheit im Sinne der Anbetung. Diese Grundlage ist z.B. für „Wudû’“, die Waschung für die täglichen fünf Pflichtgebete sowie alle freiwilligen Gebete, zum Berühren und Handhaben des edlen Korans u. a. Notwendig.

Habîbullah: „Der Geliebte Allahs“. Der Titel des letzten Propheten Allahs, Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken.

Hadas: Rituelle Unreinheit. Zustand der Wudû’losigkeit bzw. der Dschanâba. Sie ist durch das Verrichten des Wudû’ bzw. Ghusl aufzuheben.

Hadd (Plural: Hudûd): Allahs, des Erhabenen, Grenzen für das Erlaubte und Unerlaubte.

Hadd-Strafe: Strafe, deren Ausmaß eindeutig festgelegt ist.

Hâdith: Zeitliches, d. h. Alles der Zeit unterworfene Existierende. Das charakteristische des Zeitlichen ist, dass es aus der Nichtexistenz in die Existenz gebracht wurde, d. h. Einen Anfang und ein Ende hat.

Hadith: Die Aufzeichnungen der Worte und Taten des ehrwürdigen Propheten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken.

Hadith Qudsî: Ehrwürdiger Hadith, dessen Bedeutung von Allah, dem Erhabenen, die Worte aber von Seinem Propheten, Friede sei mit ihm, sind. Hadith Qudsî sind Offenbarung, aber nicht Teil des edlen Korans.

Hadsch: Die Pilgerreise, einer der Pfeiler des Islam.

Hadschama: Blutschröpfen als Heilmethode.

Hadsch al-mabrûr: Ein angenommener Hadsch, der gemäß seinen Bedingungen und ohne Sünden zu begehen, verrichtet wurde.

Hafis: Eine Person, die den gesamten edlen Koran auswendig rezitieren kann.

Halâl: Erlaubt im Sinne der Scharia.

Hamd: „Lobpreis“. Der Hamd ist ausschließlich Allah, dem Erhabenen, vorbehalten. Der höchste Hamd ist der, mit dem Allah, der Erhabene, sich selbst gepriesen hat, wie dies in der Sure „al-Fâtiha“ verkündet ist: „Al-hamdu lillâhi Rabbil-âlamîn“ („Der Lobpreis gebührt Allah, dem Herrn aller Welten“).

Hâmiyya: Menschenliebe.

Haq: Das Recht, Anrecht, Anteil.

Harâm (Plural: Mahârim): Verboten im Sinne der Scharia.

Haramayn: Die „zwei geehrten Orte“, gemeint sind Mekka und Medina.

Harâm li-aynihî: Harâm an-sich. Diese sind Sachen, die an sich harâm sind, z.B. Mord.

Harâm li-ghayrihî: Harâm durch begleitende Umstände. Diese sind Sachen, die an sich nicht harâm sind, doch durch die Verletzung der Haq (Rechte) Anderer harâm werden.

Hasad: Neid gegenüber jemandem, der eine Gabe besitzt, und der Wunsch, dass dieser Mensch diese Gabe verliert und nur er selbst sie bekommt.

Hasan ibn Alî: Einer der gesegneten Söhne von dem edlen Alî ibn Abî Tâlib und der edlen Fâtima, möge Allah mit ihnen zufrieden sein.

Hasana (Plural: Hasanât): Sawâb (Belohnung), gute Taten, Handlungen, die Allah, dem Erhabenen, gefallen.

Hawâ: Leidenschaft, Verlangen (im Allgemeinen nicht lobenswert) für Selbst-Belohnung, Neigung zur Erfüllung der Wünsche der niederen Nafs (Triebseele), Vorstellungen im Sinne von Einbildungen. Auch im Plural (Ahwa) verwendet, um Meinungen, die sich von der Wahrheit entfernt haben, zu bezeichnen.

Hawâriyyûn: Die Apostel oder Jünger des Propheten Îsâ, Friede sei mit ihm.

Hawâss: Die „Elite“. Mit diesem Ausdruck wird je nach Kontext eine Auswahl gemeint, die sich von den „Awâm“, der Allgemeinheit, abhebt. Dies kann durch Wissen, durch legitime Autorität oder durch Auszeichnung durch Allah, den Erhabenen, wie bei den Awliyâ, den Freunden Allahs, des Erhabenen, sein.

Hayât: „Leben“. Eine der Sifâtuth-Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, ist der Lebendige. Sein Leben gleicht nicht dem der Geschöpfe und ist, Seinem Wesen gebührend, anfangslos und ewig.

Hayd: Menstruationsblutung. Gemäß der hanefitischen Madhab hat sie eine Mindestdauer von 3 Tagen (72 Stunden) und eine Höchstdauer von 10 Tagen.

Hidâya: Rechtleitung. Meint einerseits die anfängliche Leitung eines Nichtmuslims zum Islam und andererseits die fortdauernde Führung eines Muslims innerhalb des Islam zu dem, womit Allah, der Erhabene, zufrieden ist. Allah, der Erhabene, ist der Einzige, der Rechtleitung geben kann.

Hidschâz: Region an der westlichen Küste Arabiens, in der Mekka, Medina, Dschidda und Ta’if liegen.

Hidschr: Nachträglichkeit. Die Freundschaft kündigen, erbost und nachträglich sein.

Hidschra: Auswanderung des ehrwürdigen Propheten, Friede sei mit ihm, von Mekka nach Medina im Jahre 622 n. Chr., der Beginn des muslimischen Kalenders.

Hikma: Weisheit.

Hirâ: Der Berg, auf dem sich der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, vor der Zeit der Verkündung seiner Prophetenschaft zur Besinnung jährlich in eine Höhle zurückzog.

Hiqd: Überheblichkeit aus Groll. Andere als unterlegen erachten.

Hiyâna: Verrat. Ein Zeichen der Heuchelei. Taten und Worte, die die Sicherheit gefährden.

Huri: Paradiesjungfrauen.

Husayn ibn Alî: Einer der gesegneten Söhne von dem edlen Alî ibn Abî Tâlib und der edlen Fâtima, möge Allah mit ihnen zufrieden sein.

Hubb fillah: Liebe um Allahs willen. Ist mit Bughd fillah (Abscheu um Allahs willen) Bedingung des Imans.

Huqba: Eine Zeiteinheit der Âkhira. Eine Huqba sind 80 Jahre der Âkhira. Ein Tag in der Âkhira sind 1000 Jahre der Dunyâ.

I’âda: Wiederholen einer Ibâda zu irgendeiner Zeit.

Ibâda (Plural: Ibâdât): Handlungen der Anbetung Allahs, des Erhabenen. Die „fünf Pfeiler des Islam“ sind Ibâdât. Die Aufgaben des Dienerseins gemäß dem Islam zu verrichten.

Ibâhiyya: Eine aus den Bektaschi hervorgegangene, irregegangene Gruppe.

Iblîs: Eigenname des Teufels. Er wird auch „Schaitan“ oder „Feind Allahs“ genannt.

Idschma: Übereinstimmung der Ansichten bezüglich einer Sache. D. h., dass die edlen Gefährten eine Sache alle auf dieselbe Weise verrichten, bzw. sagten, dass sie eben so verrichtet werden sollte. Auch die Übereinkünfte der Tabi’ûn (Nachfolger der edlen Gefährten) und Tâbi’ at-Tabi’în (Nachfolger der Nachfolger der edlen Gefährten) ist Idschma, somit auch Quelle der Urteilsfindung.

Idschtihad: Urteilsfindung in Angelegenheiten, die im edlen Koran und in den ehrwürdigen Hadithen nicht eindeutig verkündet wurden.

Ihram-Kleidung: Weihezustand während der Verrichtung des Hadsch.

Ihsân: Wörtlich: Güte. Von Allah, dem Erhabenen, zu den Geschöpfen her: alle Seine Gnaden und Güte. Vom Menschen zu den anderen Geschöpfen hin: die Behandlung mit Güte und Barmherzigkeit.

Ikhtiyâr: Willensfreiheit, Auswahl.

Ikhlâs: Aufrichtigkeit Allah, dem Erhabenen gegenüber, Aufrichtigkeit in der Anbetung, Aufrichtigkeit in allen Taten, und dadurch deren Ausrichtung auf das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen.

Ilâh: Gott. Der allgemeine Begriff für ein Angebetetes (Ma’bûd), sei es, dass dieses Angebetete ein falscher Gott ist oder Allah, der Erhabene.

Ilhâm: Eingebungen in die Herzen der Menschen. Diese werden von Allah, dem Erhabenen, mittels der Engel in die Herzen der Menschen gelegt.

Ilm: 1. „Wissen“. Eine der Sifâtuth-Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Sein Wissen gleicht nicht dem Wissen der Geschöpfe. Er sieht und weiß um die Ameise, die in dunkelster Nacht auf einem schwarzen Stein läuft. Er kennt die Gedanken und Regungen in den Herzen (Qalb) der Menschen und kennt ihre Absichten. In Seinem Wissen ist keinerlei Wandel oder Änderung. Es ist anfangslos und ewig. 2. Etwas grundsätzlich wissen bzw. verstehen. Das Gegenteil von Unwissenheit.

Ilmul-Ladunnî: Wissen, das man ohne zu studieren als Ihsân Allahs, des Erhabenen, angeeignet bekommt.

Imam: 1. Muslimischer religiöser Führer. 2. Jemand, der das Gebet leitet.

Imâmât: Die Aufgabe, Imam (Vorbeter) zu sein.

Iman: Glaube, Annahme Allahs, des Erhabenen, und Seines Propheten. Iman besteht aus dem Glauben an Allah, den Erhabenen, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Propheten, den letzten Tag, das Paradies und die Hölle, und, dass alles, Gutes und Schlechtes, durch den Willen Allahs, des Erhabenen, ist.

Inâd: Sturheit. Die Wahrheit nicht akzeptieren, wenn sie offenkundig ist.

Inschâallah: „So Allah, der Erhabene, will“. Wird stets gesagt, wenn man eine zukünftige Tat als Absicht ausdrückt: Ich werde dies-und-das machen inschâallah. Ich werde dies-und-das nicht machen inschâallah.

Irâdatul-Dschuz’iyya: Teilwille. Gemeint ist die Willensfreiheit des Menschen als Teil der Manifestation des Willens Allahs, des Erhabenen.

Isma: „Unfehlbarkeit“. Eine der sieben Eigenschaften von Propheten. Die Propheten begehen keinerlei Sünden. Keiner der Propheten beging je eine kleine oder große Sünde, die in irgendeinem Dîn verboten war oder verboten werden würde.

Isqât: Abfindung. Mit der Isqât können versäumte Salât und andere Ibâdât, nach dem Tod eines Muslims, mit einem Teil seines Erbes wiedergutgemacht werden.

Istihâda: Krankheitsbedingte Blutung bei Frauen. Diese Art von Blutung verhindert das Verrichten des Gebets und das Fasten nicht.

Istikhâra-Gebet: Istikhâra heißt „das Gute, Beste, Gesegnete (Khayr) wünschen“. Ein Nafilâ-Gebet mit 2 Raka’ât, in dessen erster Rak’a die Sure „al-Kâfirûn“ und in dessen zweiter Rak’a die Sure „al-Ikhlâs“ rezitiert wird. Dieses verrichtet man sieben Nächte lang vor dem Schlafengehen, um im Traum zu erfahren, ob eine Sache, die man sich wünscht, gut oder schlecht für einen ist.

Istinschâq: Bei der rituellen Reinigung die Nase waschen.

Iqâma: Der „kleine Ruf“ zum Pflichtgebet, der unmittelbar vor der Verrichtung des Fard-Gebetes gerufen wird.

Irâda: „Wille“. Eine der Sifâtuth-Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, ist der Wollende. Er erschafft, was immer Er will. Alles ereignet sich durch Seinen Willen. Es gibt keine Kraft, die Seinen Willen aufhalten könnte.

Ischâ-Gebet: Das Nachtgebet mit insgesamt 10 (einschließlich des Witr-Gebets mit 13) Raka’ât. Das erste Sunna-Gebet hat 4 Raka’ât, das darauffolgende Fard-Gebet hat 4 Raka’ât, das letzte Sunna-Gebet 2 Raka’ât. Anschließend folgt das Witr-Gebet mit 3 Raka’ât.

Islam: Unterwerfung unter den Willen Allahs, des Erhabenen. Die von allen Propheten geführte Lebensweise, die ihre letzte Form der Führung durch den Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, gebracht wurde. Die fünf Pfeiler des Islam sind: Bestätigung der Schahâda, die Ausübung der täglichen fünf Gebete, die Bezahlung der Zakat, das Fasten im Monat Ramadan und die Vollziehung der Hadsch einmal im Leben, sofern man gesundheitlich und finanziell die Möglichkeit dazu hat.

Isnâd: „Überlieferungskette“, „Belege“. Gemeint sind Aufzeichnungen darüber, wie ein bestimmtes Wissen beginnend mit dem Propheten, Friede sei mit ihm, von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Zum Beispiel in der Hadith- Wissenschaft: Beleg über die Reihenfolge der Personen, die einen ehrwürdigen Hadith überliefert haben.

Isrâfîl: Der Engel, der in das „Sûr“ genannte Horn blasen wird, um das Ende der Welt anzukündigen.

Istibrâ: Beseitigung jeglicher Urintropfen aus den Harnwegen nach dem Urinieren durch Gehen, Husten oder durch etwas Neigung zur linken Seite. Das ist wâdschib für Männer.

Istighfâr: Die „Bitte um Vergebung“. Siehe auch: „Astaghfirullah“.

Istindschâ: Reinigung der Ausscheidungswege.

Istiqâma: „Ausgerichtetheit“. Auf dem richtigen, wahren Weg, an dem Allah, der Erhabene, Gefallen hat, sein.

I’tikâf: Eine Praxis, die in den letzten zehn Tagen des Fastenmonats Ramadan empfohlen ist. Hierbei begibt man sich in eine Moschee, in der Freitagsgebete verrichtet werden, und verbringt die letzten zehn Tage in einer bestimmten Art der Zurückgezogenheit. Diese Praxis kann auch außerhalb des Ramadan vollzogen werden, wobei es nicht genau zehn Tage sein müssen. Die Regeln hierzu sind je nach Rechtsschule etwas unterschiedlich.

I’tiqâd: Die Wissenschaft über die Glaubenssätze, an die man glauben muss. Ein Synonym für „Aqîda“.

Kaaba: Das „Haus Allahs“ in Mekka. Es ist der zentrale Ort der Riten des Hadsch.

Kabâir: „Groß“. Die berühmten 72 großen Sünden im Islam.

Kadi (Qâdi, Plural: Qudâ): Ein Richter, qualifiziert für ein Urteil in allen Fragen, die mit der Scharia zu tun haben.

Kaffâra: Sühne, Wiedergutmachung.

Kâfir (Plural: Kâfirûn): Ein Ungläubiger, der Allah, den Erhabenen, und Seine Propheten, Friede sei mit ihnen allen, leugnet. Jemand, der die Wahrheit leugnet, sie „bedeckt“, der an die Sachen oder an nur eine der Sachen, an die im Islam geglaubt werden muss, nicht glaubt, der die Gebote im Islam nicht anerkennt, nicht beachtet und sie gering schätzt.

Kalâm: 1. „Sprechen“. Eine der Sifâtuth-Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, ist der Sprechende. Sein Sprechen ist nicht durch Mittel, Buchstaben, Töne oder ein Sprechorgan. 2. Das Wort wird auch als Begriff in den Wissenschaften des Islam verwendet und meint dann „die Wissenschaft der Details der Glaubenssätze“.

Kalâm Lafzî: Das artikulierte Wort.

Kalâm Nafsî: Das ureigene Wort.

Kalimatut-Tawhîd: „Spruch der Einheit“: „Lâ ilâha illallah. Muhammadun Rasûlullah.“ („Es gibt keinen Gott außer Allah. Muhammad ist der Prophet Allahs.) Kalîmullah: „Der mit Allah Sprechende“. Titel des Propheten Mûsâ, Friede sei mit ihm.

Karâma (Plural: Karâmât): Karâmât sind außergewöhnliche Zustände, die sich bei von Allah, dem Erhabenen, geliebten Dienern ereignen und die eine Großzügigkeit und Geschenk Allahs, des Erhabenen, an diese Diener sind und die Er Seine „Sunnatullah“ (Brauch Allahs) genannten Naturgesetze, also Gesetze der Physik, Chemie und Biologie, außer Kraft setzend ereignen lässt.

Karûbiyyûn: Engel, die den Sündern im Dschahannam das Leid ihrer Strafen zufügen.

Kasb: Erwerb. Hiermit sind die Taten des Menschen gemeint, die er durch seinen Teilwillen ausführt.

Kaschf: „Entdeckung“, „Entbergung“. Die Offenlegung von tiefergründigen Wahrheiten durch Allah, den Erhabenen, zu bestimmten Menschen.

Kawthar: Ein Becken oder ein Fluss in der Dschanna, der eine gütige Gabe von Allah, dem Erhabenen, an unseren Propheten, Friede sei mit ihm, ist.

Kalif: Nachfolger im Sinne der Stellvertretung. Gemeint sind hier die Führer der Muslime, deren erster der edle Gefährte Abû Bakr as-Siddîq war, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Khalîlullah: „Der nahe Freund Allahs“. Der Titel des Propheten Ibrâhîm, Friede sei mit ihm.

Kharadsch: 1.Kummer, Beschwernis. Widrigkeit, der jemand beim Verrichten eines Gebots oder beim Meiden eines Harâm begegnet. 2. Landsteuer, die von Nichtmuslimen unter dem Schutz des islamischen Reiches enthoben wird.

Kharidschiten: Oder Khawâridsch; die früheste Sekte, die sich von den Muslimen abspaltete. Sie erklärte den Krieg gegenüber allen, die nicht mit ihnen übereinstimmten und waren der Ansicht, dass eine Sünde einen Muslim zu einem Ungläubigen macht.

Khasâis: Prophetische Besonderheiten. Handlungen, die ausschließlich für den Propheten erlaubt waren.

Khatamul-Anbiyâ: „Das Siegel der Propheten“. Ein Titel des letzten Propheten Allahs, Friede sei mit ihm, da nach ihm kein weiterer Prophet kommen wird.

Khatîb: Die Person, die in Moscheen den Muslimen Nasîha gibt und die Khutba verliest.

Khawf: Furcht. Das Iman des Mu’min muss zwischen Khawf und Radschâ (Hoffnung) schweben.

Khayrât und Hasanât: Alle Wohltaten, guten Werke, an denen Allah, der Erhabene, Gefallen hat und die verrichtet werden, um Sawâb zu bekommen.

Khidr: Wörtlich: „Der Grüne“. Ein Weiser, dem Allah, der Erhabene, Wissen zukommen ließ. Im edlen Koran wird über die Reise des Propheten Mûsâ, Friede sei mit ihm, berichtet. Die Gelehrten sind sich nicht einig, ob Khidr ein Prophet war oder nicht.

Khuff: Wudû’- bzw. Ledersocken, über die das Mash (feuchtes Bestreichen) zulässig ist.

Khuschû: Andächtige Ehrfurcht während der Verrichtung der Salât.

Khutba: Eine Ansprache. Der Begriff meint im islamischen Recht insbesondere die Ansprachen vor dem Fard-Gebet des Freitagsgebets und nach den beiden Festgebeten.

Kibla (Qibla): Die Gebetsrichtung. Die Muslime wenden sich bei ihrer Salât in Richtung der Kaaba in der Stadt Mekka.

Kibr: Hochmut. Sie gehört zu den schlechten Charaktereigenschaften.

Kirâman Kâtibîn: „Die edlen Schreiber“, die beiden Engel, die zur rechten und linken Seite des Menschen alle seine Taten aufzeichnen.

Koran (Qur’ân): Das „edle Buch“ der Muslime, das „lebendige Wunder“, welches von Allah, dem Erhabenen, als Rechtleitung der Menschheit mit dem Erzengel Dschabrâîl, Friede sei mit ihm, an den Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, in arabischer Sprache und in 23 Jahren offenbart wurde.

Kufr: Unglaube. Der Zustand der Leugnung der Wahrheit. Es gibt drei Arten des Kufr: Kufr aus Unwissenheit, und das ist der Zustand der Mehrheit der Nichtmuslime; Kufr aus Trotz, und das ist der Zustand jener, die bewusst den Islam befeinden; und Kufr per Urteil, und das ist, wenn Muslime Sachen tun oder sagen, die dem islamischen Gesetz nach Kufr bedeuten.

Kufr Dschahlî: „Kufr aus Unwissenheit“.

Kufr Dschuhûdî: „Kufr aus Widerspruch“, auch „Kufr Inâdî“ genannt.

Kufr Hukmî: „Kufr per Urteil“.

Kufr Inâdî: „Kufr aus Trotz“, auch „Kufr Dschuhûdî“ genannt.

Kufw: Wörtlich: Gleiche. Dass Frauen und Männer, die heiraten wollen, im Wissen des Dîn, in der Taqwâ, Herkunft, im sozialen und ökonomischen Status zueinander passen.

Liwâta: Analverkehr und Homosexualität.

Lâhiq: Eine Person, die sich dem Imam zwar beim Eröffnungs- Takbîr anschließt, deren Wudû’ aber dann ungültig wird und die nach erneuertem Wudû’ sich wieder dem Imam anschließt.

Ma’bûd: Der Angebetete.

Madhab (Plural: Madhâhib): Wörtlich „Weg“, „der Weg, den er beschritt“. Im Kontext des Islamischen Rechts wird dieser Begriff auch als „Schule“ oder „Rechtsschule“ übersetzt.

Madmada: Den Mund waschen.

Madrasatul-Mutahassisîn: Hochschule für Experten. Die höchste Schule im Osmanischen Reich.

Maghrib-Gebet: Abendgebet mit insgesamt 5 Raka’ât. Zuerst wird das Fard-Gebet mit 3 Raka’ât, anschließend das Sunna- Gebet mit 2 Raka’ât verrichtet.

Mahdî: Eine edle Persönlichkeit, die den Islam und die Gerechtigkeit auf der Erde verbreiten wird und deren Erscheinen von unserem ehrwürdigen Propheten als eins der Vorzeichen des letzten Tages verkündet wurde, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Mahram: Eine Person, mit der der Nikâh (Ehebund) aufgrund der Abstammung, des Stillens ewig oder einer Heirat, solange diese Ehe dauert, verboten ist.

Mahr: Brautgaben wie Gold, Silber oder ein anderes Gut oder ein Vorteil. Diese wird der Braut beim Abschluss des Ehevertrages von ihrem Mann übergeben und geht in ihren Besitz über.

Makrûh (Plural: Makrûhât): Verpönt, unbeliebt, verabscheuungswürdig. Sachen, die Allah, dem Erhabenen, und Seinem Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, missfallen und die dazu führen, dass sich die Sawâb für Ibâdât verringert. Sachen, die nicht eindeutig verboten wurden wie die Mahârim.

Makruh tahrîman: Dem Harâm nahe verpönt im Sinne der Scharia.

Makruh tanzîhan: Dem Halâl nahe verpönt im Sinne der Scharia.

Maktûbât: Wörtlich: „Briefe“. Kurztitel für die Briefesammlung des als Imam Rabbânî bekannten Ahmad Fârûq as-Sirhindî, möge Allah mit ihm barmherzig sein. Auch die Briefesammlung seines Sohnes Muhammad Ma’sûm, möge Allah mit ihm barmherzig sein, ist unter diesem Kurztitel bekannt geworden.

Mâlik: 1. Besitzer, Eigentümer. 2. Der höchste der Engel des Dschahannam, Friede sei mit ihm.

Mâlik ibn Anas: Er ist ein großer Gelehrter und einer der Imame der vier Rechtsschulen. Er wurde im Jahre 90 n. H. [709 n. Chr.] in Medina geboren und verstarb dort im Jahre 179 n. H. [795 n. Chr.] im Alter von 89 Jahren, möge Allah mit ihm barmherzig sein.

Mamnû’ (Plural: Mamnû’ât): Nicht erlaubt im Sinne der Scharia.

Mandûb: Wird auch „mustahabb“ oder „adab“ genannt. Empfohlen im Sinne der Scharia.

Masbûq: Eine Person, die sich dem Imam anschließt, nachdem dieser bereits die erste Rak’a verrichtet hat.

Maschâyikh: Plural von „Schaykh“. Awliyâ.

Mash: Feuchtes Bestreichen im Wudû’ bzw. Bestreichen im Tayammum, als Teil ritueller Reinigung.

Maqâm (Plural: Maqâmât): Stationen der spirituellen Reise unter der Anleitung eines lebenden Meisters.

Maqâmul-Mahmûd: Die Erlaubnis Allahs, des Erhabenen, am Yawmul-Qiyâma (Tag der Auferstehung) für die Schafâ’a (Fürsprache) des ehrwürdigen Propheten, damit die Abrechnung der leidenden Geschöpfe schnell geschieht. Es wird auch „Schafâ’atul-Kubrâ“ genannt.

Ma’rifa: Wissen von/über Allah, den Erhabenen.

Masdschid: Moschee, Gebetsstätte. Wörtlich: Ort der Sadschda (Niederwerfung).

Masdschidul-Aqsâ: „Die entlegene Moschee“. So wird die Moschee in Jerusalem genannt. Diese Moschee ist das dritte der Heiligtümer im Islam, nach der Kaaba in Mekka und der Prophetenmoschee in Medina.

Mâturîdiyya: Die Rechtsschule des Imam Mâturîdî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, in der Aqîda.

Mawlid: Geburt, Geburtstag. Als Begriff meint es die Geburt des ehrwürdigen Propheten, Friede sei mit ihm.

Mawlid-Gedicht: Gedicht, anlässlich des Geburtstags des ehrwürdigen Propheten.

Mawqiful-Makhschar: Der Ort der Versammlung. Der Ort, an dem die Geschöpfe nach ihrer Erweckung versammelt werden, um auf den Beginn des Gerichts, der Abrechnung ihrer Taten zu warten.

Malâikatul-Hafaza: Die Schutzengel.

Malak (Plural: Malâika): Engel. Malak bedeutet „Botschafter“, „Überbringer von Nachrichten“.

Mihrab: Gebetsnische.

Mîkâîl: Ein Engel, Friede sei mit ihm. Seine Aufgaben sind: Sachen, die sich in der Welt ereignen, wie Not und Überfluss, und die daraus resultierende Vergünstigung und Teuerung, Bewegungen der Körper, also die Naturabläufe insgesamt.

Mimbar: Stufen, auf denen der Imam während der Khutba (Ansprache, Predigt) steht.

Minarett: Erhöhter Standplatz oder Turm von Moscheen, auf die der Muezzin steigt, um den Adhan zu rufen.

Mi’râdsch: Der Aufstieg des Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm, durch die sieben Himmel zur unmittelbaren Gegenwart Allahs, des Erhabenen.

Misqâl: Gewichtseinheit von 4,8 Gramm gemäß der hanefitischen Madhab.

Miswâk: Zahnputzholz aus dem Arakbaum. Das Benutzen des Miswâk bei der Verrichtung des Wudû’ ist eine wichtige Sunna für Männer.

Mîzân: Waage in der Âkhira, mit der die Taten der Menschen am Tag des Gerichts gewogen werden.

Mizmâr: Jede Art von Musikinstrument.

Mu’âmalât: Umgangsweisen unter Menschen. Handelsrecht. Einer der vier Abschnitte des Fiqh-Wissens.

Mu’âwiya: Mu’âwiya ibn Abî Sufyân, möge Allah mit ihm zufrieden sein, war einer der großen Gefährten des Propheten, Friede sei mit ihm. Er war eine Weile einer der Schreiber des Propheten, die die Offenbarung niederschrieben. Zur Zeit von Umar ibn al-Khattâb, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dem zweiten Kalifen, war er Gouverneur von Syrien. Später wurde er Kalif nach Hasan ibn Alî ibn Abî Tâlib, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Mubâh (Plural: Mubâhât): Erlaubt, zur freien Wahl der Ausführung oder Unterlassung stehend, im Sinne des islamischen Gesetzes.

Mudâhana: Jemandem, der Harâm begeht, keinen Einhalt gebieten, obwohl man dazu imstande wäre und ebenso Abstriche vom Dîn der Dunyâ willen machen.

Mudâra: Aufgabe von weltlichem Nutzen seines Glaubens willen und Freundlichkeit, um Schaden im Diesseits und im Jenseits abzuwenden.

Mudrik: Eine Person, die mit dem Imam gemeinsam den Eröffnungs-Takbîr macht.

Mûdschiza (Plural: Mûdschizât): Ein Wunder, das einem Propheten gegeben wird, um sein Prophetentum zu beweisen.

Mudschtahid (Plural: Mudschtahidûn): Ein freier Gelehrter, der unabhängig von anderen in der Lage ist, Rechtsurteile direkt aus den vier Quellen der Urteilsfindung zu formulieren.

Muezzin: Jemand, der den Ruf zum Gebet macht.

Mufassir: Ein Gelehrter, der Tafsir des edlen Korans machen darf.

Mufsid (Plural: Mufsidât): Ungültigmachende Handlung.

Mufti: Jemand, der qualifiziert ist, ein rechtliches Urteil abzugeben.

Muhammad ibn Idrîs Schâfi’î: Er ist einer der beliebtesten unter den Gelehrten des Islam und einer der Imame der vier Rechtsschulen. Er wurde im Jahre 150 n. H. [767 n. Chr.] in Gaza, Palästina geboren und verstarb im Jahre 204 n. H. [820 n. Chr.] in Ägypten, möge Allah mit ihm barmherzig sein.

Mukâbara: Eigensinn.

Mukallaf: Eine rechtlich verantwortliche Person im Islam, d.h. jemand, der zurechnungsfähig und mündig ist. Diese Person ist verpflichtet, den Geboten und Verboten Allahs, des Erhabenen, zu folgen.

Mukhâlafatun lil-Hawâdith: „Völlige Andersheit als alles zeitlich Existierende“. Eine der Sifâtudh-Dhâtiyya (Eigenschaften des Wesens) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, ähnelt weder in Seinem Wesen noch in Seinen Eigenschaften den Wesen oder den Eigenschaften von Geschöpfen.

Mulaffiq: Eine Person, die die Erleichterungen der Rechtsschulen zusammenlegt, also „Talfîq“ macht. Dies ist nicht dschâiz.

Mulhid (Plural: Mulhidûn): Leute, deren Glaubensweise falsch ist. Der Mulhid glaubt an Allah, den Erhabenen, und an Seinen Propheten, Friede sei mit ihm, doch ist seine Glaubensweise so falsch, dass er in den Unglauben abgerutscht ist, ohne dies zu bemerken. Er hält sich jedoch für einen Muslim.

Mu’min (Plural: Mu’minûn): Gläubiger. Jemand, der das Iman annimmt und an alles, was der ehrwürdige Prophet verkündete, glaubt und sie ausspricht.

Mumkin: Das Mögliche, das, was sowohl existieren kann, als auch nicht existieren kann. Das charakteristische des Möglichen ist, dass die Möglichkeit der Existenz und der Nichtexistenz gleich ist.

Mumkinul-Wudschûd: Siehe: Wudschûd.

Mumtani’ul-Wudschûd: Siehe: Wudschûd.

Munâfiq (Plural: Munâfiqûn): Heuchler. Jemand, der den Islam äußerlich bestätigt, aber im Herzen Allah, den Erhabenen, und Seinen Propheten, Friede sei mit ihm, zurückweist. Dieser Zustand wird durch gewisse Verhaltensweisen deutlich.

Munkar und Nakîr: Die beiden Engel, die den Menschen im Grab über deren Glauben und Handlungen in dieser Welt befragen werden.

Muqallid: Der Nachahmer. Gemeint ist die Allgemeinheit der Muslime, die in der Wissenschaft des Fiqh nicht die Stufe eines Mudschtahid hat und die in Verrichtung der Handlungen der Religion einen Mudschtahid nachahmt. Solche Nachahmung muss durch die Befolgung einer der noch verbliebenen vier Rechtsschulen geschehen.

Muqarrabûn: Die „Nahen“ Engel, die in der Gegenwart Allahs des Erhabenen, weilen.

Muqîm: Ortsansässiger.

Muqtadî: Eine Person, die sich dem Imam anschließt, nachdem dieser bereits den Eröffnungs-Takbîr gemacht hat, aber noch in der ersten Rak’a ist.

Murâqaba: 1. Das Bewusstsein des Dieners darüber, dass Allah, der Erhabene, ihn in jedem Moment und jeder Lage sieht und dass er immerzu an Allah, den Erhabenen, denkt. 2. Seine Nafs kontrollieren, ihr gegenüber nicht unachtsam sein.

Murîd: Der „Wollende“. Ein Schüler, der den Tasawwuf bei einem Awliyâ lernt, um das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, zu erlangen.

Murschidul-Kâmil: „Der vollkommene Erzieher“. Gemeint ist ein Lehrer im Tasawwuf, dem von Allah, dem Erhabenen, erlaubt wurde, die Menschen erziehend zu Allah, dem Erhabenen, zu führen.

Murtad: Ein Abtrünniger aus dem Islam. Jemand, der, nachdem er den Islam angenommen hat, diesen Glauben wieder verlässt und in den Zustand des Unglaubens zurückgeht.

Musâfir: Reisender.

Muschâhada: Wörtlich: „Bezeugen“. Die Schau von Bedeutungen als bildhafte Gleichnisse.

Muschrik (Plural: Muschrikûn): Jemand, der anderen als Allah, dem Erhabenen, göttliche Eigenschaften zuweist und diese als anbetungswürdig erachtet.

Mushaf (Plural: Masâhif): Eine gebundene Kopie des gesamten edlen Korans.

Mustahabb (Plural: Mustahabbât): „Empfohlen“ im Sinne des islamischen Gesetzes.

Musta’mal: „Verbraucht“, „benutzt“. Wasser, das für das Wudû’ oder den Ghusl verwendet wurde, gilt als musta’mal, d.h., es ist nicht mehr reinigend.

Mut’a-Ehe: Ehe auf Zeit. Sie ist harâm.

Mutaschâbihât: „Gleichnisse“ oder „Metaphern“. Diese sind Ausdrücke wie „Hand“, „Fuß“, „Richtung“, „Ort“ u. ä., die für Allah, den Erhabenen, nicht zutreffen, die aber in Versen des edlen Koran und in den ehrwürdigen Hadithen vorkommen. Sie haben nicht die Bedeutungen, die wir für gewöhnlich darunter verstehen und nicht die Bedeutungen, die heute damit gemeint sind. Âyât und Hadithe dieser Art werden „Mutasch âbihât“ genannt. Man muss an diese glauben, ohne zu versuchen zu verstehen, was oder wie diese sind. Oder diese Mutaschâbihât werden kürzer oder länger ausgelegt (Ta’wîl), d.h., sie werden auf eine Weise ausgelegt, wie es Allah, dem Erhabenen, gebührt. So bedeutet z.B. „Hand“: „Kraft“ und „Macht“.

Mu’tazila: Eine der 72 irregegangenen Gruppen.

Muwâlât: Alle Schritte des Wudû’ zügig und ohne Unterbrechungen durchführen.

Nabî (Plural: Anbiyâ): Propheten, die den Menschen die vorherige Scharia verkünden, denen also keine neue Scharia bzw. neues Buch offenbart wurde. Unter den Propheten gibt es solche, denen Allah, der Erhabene, ein Gesetz, eine Scharia offenbart. Solche Propheten werden Rasûl (Plural: Rusul) genannt.

Nadschâsa: Unreinheit.

Nadschd: Die arabische Region um die Stadt Riad.

Nadschdî: „Aus der Stadt Nadschd-Kommender“. Ein anderer Name für „Wahhabite“.

Nâfila (Plural: Nawâfil): Freiwillig. Freiwillige Ibâdât.

Nafaqa: Lebensunterhalt. Grundbedürfnisse eines Menschen, die er zum Leben braucht, wie z.B. Nahrung, Kleidung und Obdach.

Nafs: „Triebseele“, „Selbst“, „Wesen“.

Nahy: Verbot, Aufruf Allahs, des Erhabenen, oder seines Propheten, Friede sei mit ihm, zur Unterlassung einer Sache.

Nahyu anil-Munkar: Jemanden von Sünden und Schlechtem abhalten.

Namîma: Weitergabe von übler Nachrede unter Muslimen, d.h., jemanden darüber informieren, was ein anderer Muslim über ihn/sie gesagt hat.

Nasîha: Guter Rat. Ermahnung.

Nasrânî (Plural: Nasârâ): „Nazarener“, ursprüngliche Christen.

Nass (Plural: Nusûs): Der edle Koran und die ehrwürdigen Hadithe als Gesetzesquellentexte.

Nemâz: Persisch für das Gebet, für die Salât.

Newroz: Das Neujahrsfest der Zoroastrier.

Nikâh: Ehebund. Vertrag, der für die Eheschließung gemacht wird.

Ni’ma: Gaben, Segen, alles Gute, was von Allah, dem Erhabenen, kommt.

Nifâq: Heuchelei. Dass das äußere Verhalten von jemandem nicht mit seiner inneren Haltung übereinstimmt.

Nifâs: Wochenbettblutung. Gemäß der hanefitischen Madhab hat sie keine Mindestdauer, aber eine Höchstdauer von 40 Tagen.

Nisâb: Titel für die Menge an Geld, Waren, Ernte oder Vieh, ab der die Almosensteuer verpflichtend wird. Die Grenze im Islam zwischen arm und reich. Der Nisâb von Gold beträgt gemäß der hanefitischen Madhab 20 Misqâl (96 g).

Niyya: Absicht. Eine Bedingung bei allen Ibâdât. Dabei muss die Absicht der Gehorsam zu Allah, dem Erhabenen, sein und die Erlangung Seiner Liebe und Seiner Zufriedenheit.

Nûr: Licht. Fayd. Baraka.

Nusayriyya: Eine Untergruppe der Schia. Diese sind Ungläubige, weil sie behaupten, der ehrwürdige Alî, möge Allah mit ihm zufrieden sein, eine Inkarnation Allahs, des Erhabenen, sei. Sie verrichten keine Ibâdât.

Qadar: Die Bestimmung. Das Vorwissen Allahs, des Erhabenen, in der Vor-Zeit (im Anfangslosen „vor“ der Zeit) um alles, was existieren würde. Siehe auch Qadâ.

Qadâ: Schicksal. Das Hervor- und Zustandekommen des Qadar, d.h. der Sache, deren Existenz bestimmt wurde.

Qadâ-Gebet: Nachzuholendes Gebet. Versäumte Gebete, die nicht in ihren Zeiten verrichtet wurden. Sie müssen umgehend nachgeholt werden.

Qadariyya: Eine Untergruppe der Mu’tazila, die die Bestimmung (Qadar) ablehnt und behauptet, dass der Mensch seine Taten selbst erschafft.

Qa’datul-akhîra: „Letztes Sitzen“. Während der letzten Rak’a des Gebets so lange zu sitzen, wie es braucht, um den „Tayhiyyât“ zu sprechen.

Qadîm: Schon-immer-ohne-Anfang-existent. Ewig.

Qâdiyânî: Eine in Indien entstandene Gruppe. Sie sind dem Urteil nach Kâfirûn.

Qadr-Nacht (Laylatul-Qadr): In der Nacht des Qadr begann die Herabsendung des edlen Korans. Sie befindet sich im gesegneten Monat Ramadan.

Qalb: Herz. Der Ort des Wissens über Allah, den Erhabenen. Wenn man vom Herzen spricht, sind damit zwei Sachen gemeint: Das Stück Fleisch, das sich in unserer Brust befindet, wird von jedermann „Herz“ genannt. Dieses Stück Fleisch besitzen auch die Tiere. Das zweite Qalb (Herz) ist das unsichtbare Herz, das sich in diesem Stück Fleisch befindet. Das Herz, von dem in den Religionsbüchern die Rede ist, ist dieses. Dieses Herz bildet den Ort, wo das Wissen des Islam verwahrt wird. Ebenso ist es dieses Herz, das entweder glaubt oder nicht glaubt.

Qawma: Das Stehen nach dem sich-Aufrichten aus der Rukû’.

Qirâ’a: Rezitation, Verlesen, Lesung. Als Begriff in der islamischen Rechtswissenschaft meint Rezitation, dass man in den Gebeten eine bestimmte Menge aus dem edlen Koran rezitiert.

Qidam: „Anfangslosigkeit“. Eine der Sifâtudh-Dhâtiyya (Eigenschaften des Wesens) Allahs, des Erhabenen. Die Existenz Allahs, des Erhabenen, hat keinen Anfang.

Qiyâm: „Stehen“. Die Standposition zu Beginn und innerhalb des Gebets.

Qiyâm bi-Nafsihi: „Selbst-Ständigkeit“. Eine der Sifâtudh- Dhâtiyya (Eigenschaften des Wesens) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, existiert durch Sein Wesen Selbst-Ständig. Er ist nicht auf Raum und Ort angewiesen. Er existierte, als es keine Materie und keinen Ort gab. Er ist über jede Art der Bedürftigkeit erhaben. Sein Wesen verbleibt so, wie es vor der Hervorbringung der Schöpfung war, ewig und unverändert.

Qiyâs: Analogie. Eine Methode zur Urteilsfindung, wenn die vorrangigen Quellen des edlen Korans, der ehrwürdigen Hadithe und Idschma keine klaren Aussagen über die fragliche Sache liefern.

Qiyâs al-Dschalî: „Offensichtliche Analogie“. Eine bestimmte Art von Qiyâs.

Qiyâs al-Khafî: „Recherchierte Analogie“. Eine bestimmte Art von Qiyâs.

Qubâ: Damals ein Dorf am Stadtrand von Medina (etwa 5 km entfernt), in dem die erste Moschee des Islam gebaut wurde.

Qudra: „Macht“. Eine der Sifâtuth-Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, hat die Macht, alles zu tun. Nichts ist zu schwer für Ihn.

Quraisch: Der arabische Stamm, dessen Wurzeln auf den Propheten Ibrâhîm, Friede sei mit ihm, zurückgehen, und aus dem der letzte Prophet, Muhammad, Friede sei mit ihm, stammt.

Rabb: Herr, Meister. „Rabbil-âlamîn“ als Name Allahs, des Erhabenen, z. B. Bedeutet „Der Herr der Welten“, d. h., Allah, der Erhabene, ist der Herr alles Sichtbaren und Unsichtbaren und der Herr aller Ebenen der Existenz, aller Geschöpfe.

Radschâ: Hoffnung. Das Iman des Mu’min muss zwischen Khawf (Furcht) und Radschâ schweben.

Râfidîten: Eine der Untergruppen der Schia.

Raghâib-Nacht (Laylatul-Raghâib): Die Nacht zum ersten Freitag im Monat Radschab. Eine der gesegneten Nächte.

Rahma: Barmherzigkeit.

Rai: Eine der zwei Methoden der Urteilsfindung der Mudschtahidûn. Dieser Weg wird auch der Weg des Qiyâs genannt.

Rak’a (Plural: Raka’ât): Eine Einheit des Gebetes, die aus Stehen, Verbeugung und zwei Niederwerfungen besteht. Das kürzeste Gebet besteht aus mindestens zwei Raka’ât mit anschließendem Sitzen.

Ramadan: Der Fastenmonat, in dem das jährliche Pflichtfasten, einer der Pfeiler des Islam, fard wird.

Rasûl (Plural: Rusul): Ein Prophet, dem Allah, der Erhabene, einen Dîn, eine Scharia (göttliches Gesetz) offenbart.

Rasûlullah: Prophet Allahs, des Erhabenen. Einer der Titel des ehrwürdigen Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm.

Ribâ: Zinsen. Zinsen zu nehmen oder zu geben.

Ridâ: Zufriedenheit. Von Allah, dem Erhabenen, zum Menschen bedeutet es die Zufriedenheit Allahs, des Erhabenen, mit ihm und seinen Taten, seinem Zustand im Allgemeinen. Vom Menschen zu Allah, dem Erhabenen, bedeutet es die Zufriedenheit des Dieners mit dem, was Allah, der Erhabene, für ihn bestimmte, mit dem Lauf und der Fügung des Schicksals.

Ridwân: Der Name des größten der Engel der Dschanna, Friede sei mit ihm.

Riyâ: „Zurschaustellung“ der Taten und der Anbetung, um damit bei anderen Menschen Ansehen zu erreichen.

Riyâda: Selbstdisziplin. Den Begierden der Nafs (Triebseele) zuwiderhandeln.

Rizq: Versorgung. Materielle und immaterielle Gaben, Güter, die Allah, der Erhabene, für jeden einzelnen Menschen bestimmt und zuteilt. Essen, Trinken, Kleidung und Obdach.

Rûh (Plural: Arwâh): Der lebendige Geist.

Ruhâniyyûn: Die Engel der Barmherzigkeit.

Rûhul-Quds: Heiliger Geist. Dieser Ausdruck meint die Heiligkeit Allahs, des Erhabenen, oder den Erzengel Dschabrâîl, Friede sei mit ihm, und nicht etwa einen weiteren Gott. Außerdem ist der Ausdruck „Heiliger Geist“ ein Hinweis darauf, dass Allah, der Erhabene, Îsâ, Friede sei mit ihm, etwas von Seiner eigenen „erhabenen rettenden Macht“ gegeben hat.

Rukû’: Die Verbeugung im Gebet.

Rukn (Plural: Arkân): Grundlage oder Pfeiler. Die 5 Farâid innerhalb des Gebets.

Ru’ya: Wörtlich: „Sehen“ und „Schau“.

Sâ’: Eine Maßeinheit der hanefitischen Madhab von 3500 g bzw. 4,2 Liter.

Sa’âda: Glückseligkeit.

Sabîlun-Nadschât: Der Weg der Errettung.

Sabr: Geduld, seelische Kraft und Durchhaltevermögen.

Sadaqa: Eine Spende, die um Allahs, des Erhabenen, willen gegeben wird.

Sadschda (Plural: Sudschûd): Die Niederwerfung im Gebet.

Sadschdatus-Sahw: Vergesslichkeitsniederwerfung.

Sadschdatusch-Schukr: Dankbarkeitsniederwerfung.

Sadschdatut-Tilâwa: Rezitationsniederwerfung.

Sahâba (oder Ashâb; Singular: Sahâbî): Die Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, des Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken. Wenn ein Muslim den Propheten gesehen oder mit ihm gesprochen hat, solange der Prophet am Leben war, wird er Sahâbî genannt. Oft wird aus Ehrbezeugung die Formulierung „Ashâbul-Kirâm“ (die edlen Gefährten) benutzt.

Sahar-Zeit: Das letzte Sechstel der Nacht, in der bekannt ist, dass die zu dieser Zeit gemachten Bittgebete (Duâ) angenommen werden. (Die Nacht ist definiert als die Zeit zwischen dem Sonnenuntergang bis zum Morgenanbruch).

Sâhibut-Tartîb: Eine Person, die zu einer aktuellen Gebetszeit nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Gebete nachzuholen hat.

Salafus-Sâlihîn: Die rechtschaffenen Vorgänger. Die Großen der ersten drei Generationen der Muslime (die edlen Sahâba, die Tabi’ûn und die Tâbi’ at-Tabi’în).

Salâm-Gruß: 1. Der Salâm-Gruß, mit dem man das Gebet beendet, indem man zu beiden Seiten „As-salâmu alaykum wa rahmatullah“ spricht. 2. Der Salâm-Gruß, mit dem sich Muslime begrüßen bzw. verabschieden.

Salât: Gebet. In der Regel und als „Pfeiler des Islam“ ist damit das Pflichtgebet (fünf Mal täglich) gemeint.

Salawât: Segensgebete und Friedensgrüße für unseren ehrwürdigen Propheten, Friede sei mit ihm.

Sâlih (Plural: Sâlihûn): Rechtschaffener. Jemand, der rechtschaffene Handlungen, gute Taten verrichtet.

Sam’: „Hören“. Eine der Sifâtuth-Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, ist der Hörende. Er hört ohne Mittel und ohne Ausrichtung. Sein Hören gleicht nicht dem Hören Seiner Diener. Auch diese Eigenschaft ist wie alle Seine Eigenschaften anfangslos und ewig.

Sawâb: Belohnung für gute, rechtschaffene Handlungen und Ibâdât.

Sawm: Das Fasten. An allen Tagen des Monats Ramadan, seine Regeln beachtend, dem Befehl Allahs, des Erhabenen, folgend sich vor drei Sachen zu hüten: Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr. Das Fasten im Monat Ramadan ist eine Pflicht und einer der Pfeiler des Islam.

Sayyia (Plural: Sayyiât): Schlechte Taten, Handlungen des Ungehorsams gegenüber Allah, den Erhabenen, und Sünden.

Sayyidul-Anbiyâ: „Der Herr der Propheten“. Ein Titel des Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm, da er der höchste und beste der Propheten ist.

Schahwa: Begierden, Gelüste der Triebseele.

Schafâ’atul-Kubrâ: Die „größte Fürsprache“.

Schafâ’a: Fürsprache, insbesondere die Fürsprache des ehrwürdigen Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm, am letzten Tag. Durch seine Fürsprache und ihre Annahme durch Allah, den Erhabenen, wird es möglich werden, dass auch andere Menschen Fürsprache einlegen, wie z.B. die anderen Propheten für ihre Gemeinden.

Schahâda: Das Glaubensbekenntnis: „Asch-hadu an lâ ilâha illallah wa asch-hadu anna Muhammadan abduhu wa rasûluh.“ („Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Sein Prophet ist.“) Schahîd (Plural: Schuhadâ): Jemand, der im Kampf auf dem Weg, für die Sache Allahs, des Erhabenen, fällt.

Schaitan: Der Teufel.

Schamâta: Schadenfreude. Sich über das Übel, den Schaden, der Andere trifft, zu freuen.

Scharia: Göttliches Gesetz (Gebote und Verbote), das den Propheten offenbart wird.

Schaykhul-Islam: Höchster Entscheidungsträger in Sachen des Dîn in einem islamischen Staat (Dârul-Islam).

Schâzz (Qirâ’atusch-schâzz): Rezitation, die zwar der arabischen Grammatik entspricht, die aber anders ist als die von der Allgemeinheit der Sahâba akzeptierte Rezitation. Auf solche Art in der Salat zu rezitieren, ist verboten.

Schart (Plural: Schurût): Bedingung bzw. Voraussetzung.

Schia: Eine der frühsten der 72 Gruppen.

Schiiten: Anhänger der Schia.

Schirk: Polytheismus.

Schukr: Dank. Allah, dem Erhabenen, für alle Seine Gaben und Segen danken.

Schutzsuren: Die Suren „al-Falaq“ und „an-Nâs“.

Sidq: Wahrhaftigkeit.

Siddîq (Plural: Siddîqûn): 1. Der Getreue; jemand, der in seinen Worten und Taten aufrichtig ist und niemals lügt. 2. Beiname des ersten Kalifen Abû Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Sidratul-Muntahâ: Ein Baum, der sich in der siebten Himmelstufe befindet und über den hinaus weder Wissen noch Aufstieg reicht.

Sifâtudh-Dhâtiyya: Eigenschaften des Wesens Allahs, des Erhabenen.

Sifâtul-Ulûhiyya: Göttliche Eigenschaften. Sie sind unterteilt in die „Sifâtudh-Dhâtiyya“ und die „Sifâtuth-Thubûtiyya“.

Sifâtuth-Thubûtiyya: Feststehende Eigenschaften Allahs, des Erhabenen.

Simâ: Das Zuhören von Gesang (ohne Instrumente) wie Gedichte und Mawlid, die den Dîn und das Iman stärken.

Sirât: Die enge Brücke, die das Feuer überspannt und die überquert werden muss, um in die Dschanna zu gelangen. Es wird als „schärfer als ein Schwert und dünner als ein Haar“ beschrieben.

Sirâtul-Mustaqîm: Der „gerade Weg“. Einer der Titel für den Islam, den Weg, der zu Allah, dem Erhabenen, führt.

Subhâ-Gebet: Gebet mit 2 Raka’ât, das man nach dem Wudû’ für das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, verrichtet.

Sufi: Ein Befolger des Weges des Tasawwuf, des „spirituellen“ Weges im Islam.

Suhûf: Wörtlich: Seiten. Damit sind Offenbarungen Allahs, des Erhabenen, an Propheten, Friede sei mit ihnen, im kleineren Umfang gemeint, d.h., es handelt sich um „kleinere Bücher“. Die Offenbarungen größeren Umfangs werden Bücher genannt.

Sunna (Plural: Sunan): Lebensstil, Bräuche, Lehren und Anweisungen des Propheten, Friede sei mit ihm.

Sunna ghayr mu’akkada: Nicht feste Sunna. Diese Sachen hat der ehrwürdige Prophet, Friede sei mit ihm, mit der Absicht der Ibâda gelegentlich verrichtet.

Sunna kifâya: Gemeinschaftliche Sunna.

Sunna mu’akkada: Feste, etablierte Sunna, die der ehrwürdige Prophet, Friede sei mit ihm, fortwährend verrichtet und sehr selten unterlassen hat.

Sunnatul-hudâ: Die „rechtleitende Sunna“. Diese wird auch Sunna mu’akkada (feste Sunna) genannt. Das ist jener Teil der Sunna, den der Prophet, Friede sei mit ihm, und die rechtgeleiteten Kalifen, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, nach ihm fortdauernd verrichtet haben, d. h. Sehr selten ausgelassen haben. Diese Sunan ohne Entschuldigung zu unterlassen, gilt als verpönt.

Sunnatullahi fi khalqihî: Der Brauch Allahs, des Erhabenen, in der Schöpfung. Gemeint sind die Gründe und Anlässe, die Allah, der Erhabene, bestimmt hat, damit in der Schöpfung Ereignisse hervorkommen. Dies wird auch al-Âdatul-Ilâhiyya, oder kurz Sunnatullah genannt.

Sunnatuz-zâida: Zusätzliche Sunan neben der „rechtleitenden Sunna“. Diese Sunan zu unterlassen, ist nicht verpönt.

Sûr: Das Horn, in das der Engel Isrâfîl, Friede sei mit ihm, blasen wird, wodurch der Beginn des letzten Tages angekündigt wird.

Sure: Jedes der Teile des edlen Korans, das aus mindestens 3 Versen (Âyât) besteht. Im edlen Koran gibt es 114 Suren.

Sû’uz-Zann: Schlechte Mutmaßung jemandem gegenüber haben.

Ta’awwuz: Schutznahme. Das Sprechen des Spruches: „A’ûdhu billâhi minasch-schaytânir-radschîm“ („Ich suche Schutz bei Allah vor dem gesteinigten Schaytân“).

Tâbi’ (Plural: Tâbi’ûn): Die edlen Nachfolger der edlen Gefährten, möge Allah mit ihnen barmherzig sein.

Tâbi’ at-Tabi’în: Die Nachfolger der Nachfolger der edlen Gefährten, möge Allah mit ihnen barmherzig sein.

Tablîgh: „Kundgabe der Botschaft“. Eine der sieben Eigenschaften der Propheten. Alles, was die Propheten den Menschen verkündeten, erfuhren sie durch Wahy (Offenbarung) von Allah, dem Erhabenen. Keins der Gebote und Verbote, die sie verkündeten, sind ihre eigenen Gedanken. Sie verkündeten ausnahmslos alles, was ihnen zu verkünden befohlen wurde.

Ta’dîlul-Arkân: Das stille Verharren in einer jeweiligen Position in der Salât für die Dauer, in der ein Mal „Subhânallah“ gesagt werden kann.

Tadschwîd: Schöne Rezitation, korrekte Aussprache der Buchstaben des edlen Korans.

Tafakkur: Über seine eigenen Sünden, die Schöpfung und sich selbst nachdenken.

Tafsir: Kommentar und Erklärung der Bedeutungen des edlen Korans.

Taghannî: Melodisches Lesen, d.h. Buchstaben und Worte des edlen Korans entstellend rezitieren.

Tahaddschud-Gebet: Gebet mit 2 bis 12 Raka’ât, das innerhalb der Zeitspane verrichtet wird, wenn 2/3 der Nacht vergangen sind bis die Zeit des Fadschr eintritt.

Tahâra: 1. Reinigung von ritueller Unreinheit (Hadas). 2. Intimreinigung.

Tahawwur: Übermut und Angriffslust. Ein Übermaß an Zorn und Härte, das schädliche Ausmaße erreicht.

Tahiyyât: Die Duâ „at-Tahiyyâtu“, die in jedem Sitzen des Gebets gesprochen wird. Es sind jene Worte, mit denen der ehrwürdige Prophet, Friede sei mit ihm, in der Nacht der Mi’râdsch beehrt wurde.

Tahiyyatul-Masdschid-Gebet: Nâfila-Gebet mit 2 Raka’ât, das man verrichtet, gleich nachdem man eine Moschee/Masdschid betreten hat, um deren Besitzer, Allah, den Erhabenen, zu ehren.

Tahlîl: „Lâ ilâha illallahu wahdahu lâ scharîka lah, Lahul- mulku wa lahul-hamdu, wa huwa alâ kulli schay-in qadîr.“

Tahmîd: „Alhamdulillah“.

Takbîr: „Allahu Akbar“.

Takbîrul-Iftitâh: Der Eröffnungs-Takbîr im Gebet. Auch „Takbîrul-Ihram“ genannt.

Takbîrul-Ihram: Der Eröffnungs-Takbîr im Gebet. Auch „Takbîrul-Iftitâh“ genannt.

Takfîr: Einen Muslim als Kafir bezeichnen.

Takwîn: „Schöpfungsvermögen“. Eine der Sifâtuth- Thubûtiyya (feststehende Eigenschaften) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, ist der Schöpfer. Es gibt keinen anderen Schöpfer als Ihn. Er ist es, der alles erschafft. Niemand außer Allah, dem Erhabenen, darf „Schöpfer“ genannt werden.

Talfîq: Talfîq bedeutet, die Erleichterungen, die in den Rechtsschulen erlaubt sind, so zusammenzulegen, dass die verrichtete Tat nach keiner dieser Schulen gültig ist.

Talmud: Das von Menschen verfasste, zweiteilige Buch der Juden, das aus der Mischna und der Gemara besteht und nach der Thora als das heiligste Buch gilt.

Tama’: Habgier. Das Streben nach den Freuden der Dunyâ auf verbotene Art. Eine der schlechten Eigenschaften.

Tanzîh: Die „Freisprechung“ Allahs, des Erhabenen, von allen Eigenschaften der Unvollkommenheit.

Taqlîd: Befolgung, Nachahmung. Siehe: Muqallid.

Taqwâ: Frömmigkeit. Die Vermeidung dessen, was harâm ist.

Tarâwîh-Gebet: Sunna-Gebet, das in allen Nächten des Ramadan verrichtet wird. Es ist eine Sunna Kifâya (gemeinschaftliche Sunna), es in Dschamaa zu verrichten. Seine Zeit ist nach dem Ischâ-Gebet und vor dem Witr-Gebet.

Tartîb: Beachtung der Reihenfolge, z. B. Von einzelnen Handlungen des Wudû’.

Tarîqa (Plural: Turuq): Wörtlich „Pfad“. Gemeint ist das Voranschreiten auf dem Weg des Tasawwuf gemäß den Anweisungen eines lebendigen Schaykhs im Tasawwuf. „Tariqa“ wurde auch zum Begriff für verschiedene Methoden der Unterweisung im Tasawwuf und der somit entstandenen verschiedenen „Bruderschaften“ oder „Orden“.

Tasawwuf: In seinem Buch „Ar-Riyâdut-Tasawwufiyya“ („Die Gärten des Tasawwuf“) schreibt Sayyid Abdulhakîm al-Arwâsî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, als Definition des Tasawwuf: „Tasawwuf ist die Errettung von sämtlichen üblen Charaktereigenschaften und das Erlangen aller guten Charaktereigenschaften“.

Tasbîh: „Subhânallah“.

Tasbîh-Gebet: Eines der Nâfila-Gebete, das in ehrwürdigen Hadithen zu verrichten empfohlen wird, um Vergebung und Verzeihung zu erlangen. Es hat 4 Raka’ât.

Tasbîhât: Es gibt die Tasbîhat im Gebet in der Rukû’ und in den Sudschûd. Nach dem Gebet spricht man folgende Tasbîhât: Tasbîh, Tahmîd und Takbîr.

Taschahhud: In jedem Sitzen des Gebets die Duâ „at-Tahiyyâtu“ sprechen oder so lange im Sitzen verweilen, bis man sie gesprochen hat.

Taschrîq-Takbîr: Das Wâdschib-Takbîr, das vom Fadschr- Gebet des Tages von Arafa bis zum Asr-Gebet am vierten Tag des Opferfestes unmittelbar nach den Fard-Gebeten, also gleich nach Beenden eines Fard-Gebets mit dem Salâm-Gruß, ein Mal gesprochen wird. Der Taschrîq-Takbîr lautet: „Allahu akbar, Allahu akbar. Lâ ilâha illallahu wallahu akbar. Allahu akbar wa lillâhil-hamd.“ Taswîf: Aufschub. Das Aufschieben guter Taten auf später.

Tatawwu’-Gebete: Freiwillige Gebete, auch Nâfila-Gebete genannt.

Tawâdu’: Demut. Bescheidenheit.

Tawakkul: Das Vertrauen und das Sich-verlassen auf Allah, den Erhabenen. Dies drückt sich alltäglich vor allem darin aus, dass man ein Vertrauen darauf hat, dass Allah, der Erhabene, den Menschen versorgt.

Tawassul: Auf ein Mittel zugreifen, das denjenigen Allah, dem Erhabenen, näher bringt. [Dieses Mittel wird „Wasîla“ genannt.] Tawâtur: Eine Nachricht/Überlieferung, die von Vielen an Viele weitergegeben wird, derart, dass ausgeschlossen ist, dass sich diese Menge von Überlieferern auf eine Lüge geeinigt hätten.

Tawba: Abwendung von Sünden und falschen Taten und Hinwendung zu Allah, dem Erhabenen, mit der Bitte um Vergebung und Verzeihung.

Tawba Nasûha: Umfassende Tawba. Mit absoluter Entschiedenheit eine aufrichtige Tawba machen, die begangene Sünde nicht noch einmal zu begehen.

Ta’wîl: Auslegung von unklaren oder mehrdeutigen Texten.

Tayammum: Rituelle Trockenreinigung mit Erde o.Ä., wenn das Benutzen von Wasser für Wudû’ und Ghusl nicht möglich ist.

Tazallul: Selbsterniedrigung, übertriebene Bescheidenheit. Eine der schlechten Charaktereigenschaften.

Ta’zîr: Die Strafen wie Verweis, Ermahnung und Schlagen, die sich je nach Straftat und Person ändern.

Tumânîna: Der Zustand im Gebet, in dem die Glieder des Körpers in der Rukû’, in der Qawma, in den Sudschûd und in der Dschalsa kurz zum Stillstand kommen.

Tûr: Der Berg Sinai, auf dem Mûsâ, Friede sei mit ihm, zum Propheten berufen wurde, und später wieder dort die Zehn Gebote erhielt.

Udhr: Entschuldigung.

Udschb: Selbstgefälligkeit, d.h. zu denken, dass man viel Wissen hat und viele gute Taten verrichtet. Eine der schlechten Charaktereigenschaften.

Ulûhiyya: „Göttlichkeit“.

Ulul-Azm: Die „Entschlossenen“. Ein Titel für die Überlegenen unter den Propheten. Diese sind: Âdam, Nûh, Ibrâhîm, Mûsâ, Îsâ und Muhammad, Friede sei mit ihnen allen.

Umar ibn al-Khattâb: Er wird auch Umar al-Farûq, „der Unterscheidende“ genannt, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Er ist der zweite Kalif der Muslime, bekannt für seine Gerechtigkeit. Er bat Allah, den Erhabenen, um einen Tod auf dem Weg Allahs, des Erhabenen, und um seinen Tod in der Stadt Medina, und seiner Bitte wurde schließlich nachgekommen, als er von einem persischen Sklaven während des Morgengebets erstochen wurde. Er wurde neben dem Propheten, Friede sei mit ihm, und Abû Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein, beerdigt.

Umma: Die Gemeinschaft der Muslime weltweit.

Ummatul-Idschâba: Die Annehmenden. Die Menschen, die den Islam annehmen, werden als Ummatul-Idschâba bezeichnet.

Uschr: Almosensteuer auf Ernten, „Das Zehnt“.

Uthmân ibn Affân: Der dritte Kalif der Muslime, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Er stellte sicher, dass der edle Koran in seiner schriftlichen Form sicher und akkurat vorlag. Er wurde in seinem Haus von Rebellen ermordet, während er den edlen Koran rezitierte.

Usûlud-Dîn: Grundlagen des Glaubens. Sachen, an die man „glaubt“. Diese werden auch Iman genannt.

Wâdschib (Plural: Wâdschibât): Notwendigkeiten. Gebote, deren Verrichtung genauso strikt befohlen ist wie die der Farâid. Die Belege aus dem edlen Koran für diese Gebote sind nicht so eindeutig klar wie die der Farâid.

Wâdschibul-Wudschûd: Siehe: Wudschûd.

Wahdâniyya: „Einzigkeit“. Eine der Sifâtudh-Dhâtiyya (Eigenschaften des Wesens) Allahs, des Erhabenen. Allah, der Erhabene, hat keinen Teilhaber an Seinem Wesen, Seinen Eigenschaften und Seinem Tun.

Wahdatusch-Schuhûd: „Einheit der Erscheinungen“. Alle Existenz weist auf den einen Schöpfer.

Wahhabiten (Singular: Wahhabi): Angehörige der vorherrschenden Sekte in Arabien, deren frühe Anhänger die Familie Sa’ûd unterstützten und mithalfen, das osmanische Kalifat zu stürzen.

Wahy: Die Offenbarung. Eine Botschaft, die von Allah, dem Erhabenen, mittels des Engels Dschabrâîl, Friede sei mit ihm, an die Propheten, Friede sei mit ihnen, übermittelt wird.

Walî (Plural: Awliyâ): Kurzform für „Waliyyullâh“ (Plural: „Awliyâullah“), „Freund Allahs“.

Waqt: Wörtlich: Zeit. Eine der sieben Bedingungen des Gebets. Die Waqt ist mit drei Dingen erfüllt: 1) Mit der Kenntnis über die Eintrittszeit des Gebets. 2) Mit der Kenntnis über die letzte Zeit, bis zu der das Gebet verrichtet werden darf. 3) Damit, dass man das Gebet nicht bis zu der Zeit aufschiebt, in der seine Verrichtung makrûh wäre.

Warâ: Enthaltsamkeit von verbotenen und zweifelhaften Sachen in der Religion, das Bewusstsein um die eigenen Handlungen und die Bemühung um äußerste Korrektheit darin.

Wasîla: Der Ort des Verweilens des Propheten Allahs, Friede sei mit ihm. Dieser ist der höchste Ort in der Dschanna.

Wilâya: Die Nähe des Walîs zu Allah, dem Erhabenen.

Witr-Gebet: Das Gebet mit 3 Raka’ât, das nach dem Ischâ- Gebet verrichtet wird und wâdschib ist.

Wudschûb-Bedingungen: Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Ibâda für eine Person fard wird.

Wudschûd: Existenz. Es gibt drei Arten der Existenz: Die erste Art ist die notwendige Existenz (Wâdschibul-Wudschûd), d. h. Die Existenz, dessen Existieren unumgänglich ist. Diese Existenz ist ständig und fortwährend. Ein früheres Nichtexistieren oder späteres Nichtexistieren ist für diese Art Existenz unmöglich.

Allein Allahs, des Erhabenen, Existenz ist notwendige Existenz (Wâdschibul-Wudschûd). Die zweite Art der Existenz ist die unmögliche Existenz (Mumtani’ul-Wudschûd), d.h., diese Art der Existenz kann niemals existieren. Es ist notwendig, dass eine solche Existenz immerzu nicht existent ist. Solch eine unmögliche Existenz ist z. B. Ein Partner des Schöpfers. Also ist es unmöglich, dass es einen Partner neben Allah, dem Erhabenen, gibt und ein zweiter Gott wie Allah, der Erhabene, existiert. Die dritte Art der Existenz ist die mögliche Existenz (Mumkinul-Wudschûd), d. h., dass sie sowohl existieren kann als auch nicht existieren kann. Alle Welten und alle Geschöpfe sind diese Art der Existenz. Das Gegenstück des Wortes „Wudschûd“, „Existenz“, ist das Wort „Adam“, „Nichts“. „Adam“ bedeutet Nichtexistenz. Vor ihrer Schöpfung befanden sich die Welten im Nichts, d. h., sie existierten nicht.] Wudû’: Die in der Regel als „rituelle Gebetswaschung“ bekannte Waschung zur Erlangung der rituellen Reinheit. Diese ist u. a. Auch notwendig zum Berühren des edlen Korans, für die Umrundungen der Kaaba und andere Ibâdât.

Yadschûdsch und Madschûdsch: Im edlen Koran erwähnte, zwei böse Stämme, die schädlich und aufständisch sind. Sie werden nahe des Letzten Tages auftauchen und sich auf der ganzen Welt verbreiten.

Yawmul-âkhir: Der letzte Tag. Das Ende dieser Welt und der Anbruch des Tags der Versammlung und des Gerichts.

Yawmul-Qiyâma: Wörtlich: „Der Tag des Aufstehens“. Gemeint ist der Tag der Erweckung aus den Gräbern, dem die Versammlung und das Warten auf das Gericht im Jenseits folgt.

Zabaniyyûn: Die Engel des Dschahannam.

Zakat: Almosensteuer. Die Abgabe von überschüssigem Reichtum, das die Nisâb-Menge erreicht, an sieben im edlen Koran bestimmte Gruppen. Einer der Pfeiler des Islam.

Zakâtul-Fitr (Sadaqatul-Fitr): Die Abgabe von überschüssigem Reichtum an Arme am Morgen des ersten Tages des Ramadan-Festes.

Zalla: Kleiner „Fehler“, der keine Sünde ist. Es ist nicht das „Beste“ zu machen, sondern das „Gute“.

Zâlim: Derjenige, der Zulm begeht, also der Ungerechtigkeit und Unrecht tut.

Zihâr: Dass ein Mann seine Ehefrau oder ihren Körper mit einer der 18 Mahram-Frauen oder ihrem Körper vergleicht. Wenn er das ausspricht, muss er eine Abfindung (Kaffâra) zahlen, bevor er sich seiner Frau wieder nähern darf.

Zinâ: 1. Rechtlich verantwortliche (mukallaf) Frauen und Männer, die eine illegitime Beziehung zueinander pflegen, d.h. eine Beziehung ohne Nikâh (Ehebund). 2. Harâm anschauen.

Zindiq: Ketzer. Der Zindiq ist ein Feind des Islam. Er gibt sich als Muslim aus, um den Islam von innen zu zerstören und die Muslime zu täuschen.

Zuhd: 1. Aus Angst vor Zweifelhaftem (nach der Scharia) die Mehrheit der Mubâhât meiden. 2. Askese. Sich von der Dunyâ und von Weltlichem fernhalten.

Zuhr-Gebet: Mittagsgebet mit insgesamt 10 Raka’ât. Das erste Sunna-Gebet hat 4 Raka’ât, das Fard-Gebet hat 4 Raka’ât, das letzte Sunna-Gebet hat 2 Raka’ât.

Zulm: Ungerechtigkeit, die Grenzen der Gerechtigkeit überschreiten, das Haq (Recht) eines Anderen verletzen, Unrecht.

Zunnâr: Priestergurt, der aus Schnüren oder Haaren geflochten und fest ist und vorne herunterhängt.