„Islam“ bedeutet  der  Wortbedeutung  nach  „sich  mit geneigtem Haupt ergeben“. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, erklärte auf folgende Weise, dass „Islam“ den Titel für die fünf grundlegenden Pfeiler des Islam bildet:

Der erste der Pfeiler des Islam ist „das Aussprechen der Schahâda“ (Glaubensbekenntnis)

Der zweite Pfeiler „die täglichen fünf Gebete zu ihren vorgeschriebenen Zeiten zuverrichten.“

Der dritte Pfeiler des Islam ist „das Aushändigen der Zakat (Almosensteuer) von seinem Besitz“

Der vierte Pfeiler ist „das tägliche Fasten im geehrten Monat Ramadan“

Der fünfte Pfeiler ist, dass „wer dazu in der Lage ist, ein Mal in seinem Leben den Hadsch (Pilgerreise) unternimmt“

Der ranghöchste der oben beschriebenen fünf Pfeiler des Islam ist das Aussprechen der Schahâda und der Glaube an seine Bedeutung. Dann kommt die Salât, dann das Fasten, dann der Hadsch und schließlich die Zakat. Darüber, dass die Schahâda der höchste Pfeiler ist, gibt es Übereinstimmung unter den Gelehrten. In der Reihenfolge der anderen, wie sie vorangehend aufgelistet wurden, stimmt die Mehrheit der Gelehrten überein. Die Schahâda wurde gleich zu Beginn des Islam verpflichtend und war die erste Fard. Die fünfmal tägliche Salât wurde im zwölften Jahr der Bi’sa (Berufung als Prophet) und ein Jahr und einige Monate vor der Hidschra (Auswanderung) in der Nacht der Mi’râdsch (Aufstieg durch die Himmel) fard. Das Fasten im Ramadan wurde im zweiten Jahr der Hidschra im Monat Scha’bân fard. Die Zakat wurde im selben Jahr wie das Fasten, im Monat Ramadan fard. Der Hadsch wurde im neunten Jahr der Hidschra fard.

Wenn jemand einen dieser Pfeiler des Islam leugnet, also nicht an sie glaubt und sie nicht anerkennt oder sich über sie lustig macht und ihnen keinen Respekt zollt, wird er ein Ungläubiger, möge Allah ihn davor bewahren. Ebenso wird jemand ungläubig, wenn er eine der Sachen, die eindeutig und mit Übereinstimmung als Erlaubtes, Halâl, oder als Verbotenes, Harâm, bekannt sind, leugnet oder Erlaubtes als Verbotenes oder Verbotenes als Erlaubtes bezeichnet. Ungläubig wird auch, wer etwas von dem Wissen des Islam leugnet oder nicht mag, was in den Ländern der Muslime unumgänglich bekannt ist, d. h. wovon sogar die Ungebildeten gehört haben und wissen.

DIE PFEILER DES ISLAM

Mit Hilfe Allahs, des Erhabenen, der alle Welten in jedem Augenblick im Sein hält, der in jedem Augenblick gegenwärtig und beobachtend ist, der der Geber aller Gaben ist, beginnen wir nun das gesegnete Wort unseres Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, zu erläutern.

Der heldenhafte Imâm der Muslime, einer der Hochrangigen unter den edlen Gefährten, der für seine Wahrhaftigkeit berühmte, unser geliebter Ahne Umar ibnu‘l-Khattâb, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte:

„Es war einer jener Tage, an dem wir in der Gegenwart des Gesandten Allahs waren, bereit zu dienen, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken.“ Jener Tag, jene Stunde waren so herrlich, so kostbar, ein Tag wie kein anderer, denn an diesem Tag war es ihm erneut vergönnt, in der Gegenwart des Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, zu weilen und sein gesegnetes Antlitz, das Nahrung für die Seelen und eine Freude im Leben war, zu sehen. Um den Wert jenes Tages zu verdeutlichen sagte er: „Es war einer jener Tage…“ Hätte es denn auch einen herrlicheren und kostbareren Tag geben können als den Tag, an dem es vergönnt war, Dschibrîl, Friede sei mit ihm, in Gestalt eines Menschen zu sehen, seine Stimme zu hören, aus dem gesegneten Mund des Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, auf schönste und klarste Weise das Wissen zu hören, dessen die Menschen bedurften?

„Zu dieser Zeit kam eine Person herbei, und es war, als würde der Mond aufgehen. Seine Kleider waren von hellstem Weiß, seine Haare tiefdunkel schwarz. Es waren keine Anzeichen einer Reise an ihm zu erkennen, wie Staub auf seinen Kleidern oder Schweiß auf seiner Haut. Keiner der Gefährten des Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, kannte ihn.“ Das heißt, es war niemand, den wir zuvor je gesehen hatten oder kannten. „Er setzte sich zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, und legte seine Knie an seine Knie.“ Dieser Besucher war der Engel Dschibrîl, Friede sei mit ihm, der die Gestalt eines Menschen angenommen hatte. Auch wenn diese Art Dschibrîls, Friede sei mit ihm, zu sitzen, gegen die Höflichkeit zu verstoßen scheint, wird in dieser Tat etwas Wichtiges vermittelt, nämlich dass es nicht angebracht ist, schüchtern zu sein, wenn es darum geht, sich Wissen über den Islam anzueignen, und dass es sich für einen Lehrer nicht anschickt, stolz und überheblich zu sein. Mit seinem Verhalten lässt Dschibrîl, Friede sei mit ihm, die Gefährten verstehen, dass sie ihre Lehrer ohne Verlegenheit über das, was sie über den Islam erfahren möchten, fragen sollen. Denn es ist nicht angebracht, dass man sich beim Erlernen des Islam, bei der Erfüllung der Rechte Allahs, des Erhabenen, und beim Lehren und Lernen geniert.

„Jene Person legte ihre Hände auf die Knie des Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken. Dann sprach er: ‚O Gesandter Allahs, berichte mir vom Islam.‘“ „Islam“ bedeutet der Wortbedeutung nach „sich mit geneigtem Haupt ergeben“. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, erklärte auf folgende Weise, dass „Islam“ den Titel für die fünf grundlegenden Pfeiler des Islam bildet:

„Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, antwortete:

1. Der erste Pfeiler des Islam ist „das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses“. Das Glaubensbekenntnis lautet: „Aschhadu an lâ ilâha illa’llah wa aschhadu anna Muhammadan abduhû wa rasûluh“, „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt, außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammed Sein Diener und Sein Gesandter ist.“ Jeder Mensch, der bei Verstand und erwachsen und in der Lage ist zu sprechen, muss sagen: „Es gibt auf der Erde und im Himmel nichts und niemanden, der das Recht hätte oder der würdig wäre, angebetet zu werden. Der einzig wahre Anzubetende ist allein Allah, der Erhabene. Er ist es, dessen Sein notwendig ist. Er besitzt jede Art der Vollkommenheit. Er hat keine Mängel und keinen Makel. Sein Name ist ‚Allah‘“. Dieser muss auch mit Gewissheit im Herzen daran glauben. Ebenso muss mitgeteilt werden, dass jener erhabene Mensch mit rosafarbenem, leuchtendem und freundlichem Antlitz, mit schwarzen Augen und Augenbrauen, offener Stirn, mit vorzüglichem Verhalten und edlen Worten, der „Schattenlose“, und der, weil er in der Stadt Mekka in Arabien geboren wurde, „der Araber“ genannte, der von den Söhnen des Stammes Hâschim stammende „Muhammed, der Sohn Abdullahs, der Diener Allahs, des Erhabenen, und Sein Gesandter ist“, d. h. Sein Prophet. Er ist der Sohn der edlen Amina, Tochter des Wahb. Er kam [am 20. April im Jahre 571 n. Chr. An einem Montagmorgen, zur Zeit der Morgendämmerung] in der Stadt Mekka auf die Welt. Im Alter v on vierzig Jahren wurde ihm mitgeteilt, dass er ein Prophet ist. Dieses Jahr wird das Jahr der Entsendung (Bi‘sa) genannt. Darauf lud er die Menschen in Mekka dreizehn Jahre lang zum Glauben ein. Auf Befehl Allahs, des Erhabenen, wanderte er später in die Stadt Medina aus. Von hier aus verbreitete er den Islam in der ganzen Welt. Zehn Jahre nach der Auswanderung, am 12. Rabiu‘l-Awwal, im Monat Juni des Jahres 632 n. Chr., einem Montag, starb er in der Stadt Medina, Friede sei mit ihm. [Nach den Berichten der Historiker erreichte er während der Auswanderung von Mekka nach Medina zum Abend des Donnerstags, des 27. Safar, im Jahre 622 n. Chr. Die Höhle am Berg Sawr. Am darauffolgenden Montag verließ er die Höhle wieder und erreichte am Montag, dem 8. Rabiu‘l-Awwal, das medinensische Dorf Qubâ. Dieser glückliche Tag wurde zum Anfang des Sonnenjahres der Muslime. Der Beginn des Sonnenjahres der Schî‘a liegt hingegen sechs Monate vor diesem Datum. Es beginnt am 20. März, also am selben Tag wie das Nevruz-Fest der Feueranbeter. Er verbrachte den Donnerstag, den Tag der Tag-und-Nacht-Gleiche, in Qubâ und machte sich am Freitag auf den Weg ins Zentrum von Medina. Der Beginn des Monats Muharram dieses Jahres wurde als der Anfang des Mondkalenders der Muslime festgelegt. Dieser Anfang des Mondkalenders fiel auf Freitag, den 16. Juli. Jedes Hijri- Sonnenjahr, das mit dem christlichen Neujahr zusammentrifft, ist um 622 Jahre kleiner. Jedes christliche Jahr, das mit dem Neujahr des Hijri-Sonnenjahres zusammentrifft, ist um 621 Jahre größer.]

2. Der zweite Pfeiler des Islam zeigt sich darin, dass die entsprechenden Bedingungen und Verpflichtungen erfüllt und „die täglichen Gebete zu ihren vorgeschriebenen Zeiten verrichtet“ werden. Jeder Muslim muss, wenn ihre Zeiten eintreten, die täglichen fünf Gebete verrichten und sich auch sicher sein, dass er sie zu ihren vorgeschriebenen Zeiten verrichtet hat. Falschen Gebetskalendern, die von Unwissenden und Weglosen erstellt wurden, zu folgen und dadurch die Gebete vor ihrer Zeit zu verrichten, wäre eine große Sünde, und diese Gebete wären nicht gültig. Diese Kalender führen auch dazu, dass das vorangehende Sunnagebet des Mittagsgebets und das Pflichtgebet des Abendgebetes zu makruh (verpönten) Zeiten dieser Gebete verrichtet werden. [Der Eintritt der Gebetszeit wird durch den Muazzin, den Gebetsrufer, verkündet. Die Stimmen der Ungläubigen, der Ahlu’l-Bid’a und die Klänge von Geräten wie Lautsprechern gelten nicht als Ausruf des Adhâns der Muslime.] Die Gebete müssen, ihre Farâid (Pflichthandlungen), ihre Wâdschibât (notwendigen Handlungen) und ihre Sunna (Praktiken des Propheten) befolgend und das Herz Allah, dem Erhabenen, zuwendend, verrichtet werden, bevor ihre Zeiten verstreichen. Im edlen Qur‘ân wird das Gebet „Salât“ genannt. Der Wortbedeutung nach heißt „Salât“, auf den Menschen bezogen, „Bitten“, auf die Engel bezogen, „um Vergebung bitten“, und auf Allah, den Erhabenen, bezogen, „Barmherzigkeit, Erbarmen“. Im islamischen Kontext bedeutet „Salât“, bestimmte Handlungen auszuführen und bestimmte Sachen zu sagen, so wie es in den Büchern über die Grundlagen des Islam erklärt wird. Die „Salât“, das Gebet, beginnt mit dem Eröffnungs-Takbîr. Das heißt, dass [nach der hanafitischen Rechtsschule] die Männer die Hände bis zu den Ohren, die Frauen bis zur Schulterhöhe erheben und dann beim Senken auf die Brust „Allâhu Akbar“, „Allah ist der Größte“, sagen. Das Gebet endet damit, dass man im letzten Sitzen den Kopf nach rechts und nach links wendet und „as-Salamu alaykum wa rahmatullah“, “Der Friede und die Barmherzigkeit Allahs und Seine Segen mögen auf euch sein” sagt.

3. Der dritte Pfeiler des Islam ist „das Aushändigen der Zakât (Almosensteuer)“. Der Wortbedeutung nach heißt „Zakât“ „Reinigung“, „Lob“ und „Wandlung in einen guten, gesunden Zustand“. Im islamischen Kontext bedeutet „Zakât“, wer über seinen Bedarf hinaus Besitz hat, der in die Kategorie der Zakâtpflicht fällt, und wenn dieser Besitz bestimmte „Nisâb“ genannte Maße überschreitet, eine festgelegte Menge dieses Besitzes an die im edlen Qur‘ân hierfür genannten Menschen ohne Missgunst und Widerwillen aushändigt. Die Almosensteuer wird an sieben Gruppen von Menschen verteilt. In allen vier Rechtsschulen des Islam (Madhab, plural: Madhâhib) gibt es vier Arten von Besitz, der unter die Zakâtpflicht fällt: Gold und Silber, Handelsgüter, Schlachtvieh, das mehr als die Hälfte des Jahres auf Weiden verbringt, und Ernten, die die Erde hervorbringt. Die Almosensteuer auf die vierte Art von Besitz, also auf Ernten, wird „Uschr“, die „Zehnte“, genannt. Sie wird ausgehändigt, sobald die Ernte eingefahren ist. Die Almosensteuer auf die anderen drei Arten von Besitz wird nach der Verjährung der als „Nisâb“ bestimmten Menge ausgehändigt.

4. Der vierte Pfeiler des Islam ist „das tägliche Fasten im segensreichen Monat Ramadân“. Das Fasten wird „Sawm“ genannt. Der Wortbedeutung nach heißt „Sawm“, sich vor etwas zu hüten. Im islamischen Kontext bedeutet „Sawm“ an allen Tagen des segensreichen Monats Ramadân, seine Regeln beachtend, dem Befehl Allahs, des Erhabenen, zu folgen und sich vor drei Sachen zu hüten: Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr. Der segensreiche Monat Ramadân beginnt damit, dass am Himmel die Sichel des neuen Mondes gesehen wird. Es ist nicht gestattet, gemäß im Voraus kalkulierten Kalendern den segensreichen Ramadân zu beginnen.

5. Der fünfte Pfeiler des Islam beinhaltet, „wer dazu in der Lage ist, einmal in seinem Leben die ‚Hadsch‘, die ‚Pilgerreise‘, zu unternehmen.“ Wenn die Reiseroute sicher, die körperliche Verfassung zur Reise gegeben ist und finanzielle Mittel über das, was zum Unterhalt der zurückbleibenden Bedürftigen während der Abwesenheit notwendig ist, vorhanden sind, um die Reise hin und zurück zu bestreiten, dann ist es verpflichtend, dass man einmal im Leben nach Mekka reist, um die gewaltige Kâ‘ba zu umrunden und auf der Ebene Arafat zu stehen.

„Als diese Person diese Antworten vom Gesandten Allahs hörte, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sie, ‚Du hast die Wahrheit gesprochen, Gesandter Allahs‘.“ Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtet hierzu, dass die anwesenden Gefährten über diese Aussage jener Person erstaunt waren, denn erst stellte er eine Frage und dann bestätigte er, dass die Antwort richtig sei. In der Regel wird eine Frage gestellt, um etwas zu lernen, worüber man kein Wissen hat. Zu sagen, dass die Antwort richtig ist, stellt aber ein Zeichen dafür dar, dass man bereits das Wissen über die Sache besitzt.

Der ranghöchste der oben beschriebenen fünf Pfeiler des Islam ist das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses und der Glaube an seine Bedeutung. Danach kommen das Gebet, das Fasten, dann die Pilgerreise und schließlich die Almosensteuer. Darüber, dass das Glaubensbekenntnis den hochrangigsten Pfeiler bildet, gibt es Übereinstimmung (zwischen den Gelehrten). Über die Reihenfolge der anderen stimmt die Mehrheit der Gelehrten in der Reihenfolge überein, wie wir sie vorangehend aufgelistet haben. Das Glaubensbekenntnis wurde gleich zu Beginn des Islam verpflichtend und war die erste Fard (Verpflichtung). Das fünfmalige tägliche Gebet wurde im zwölften Jahr der Entsendung (Bi‘sa) und ein Jahr und einige Monate vor der Hidschra (Auswanderung), in der Nacht des Aufstiegs durch die Himmel (Mirâdsch), verpflichtend. Das Fasten im segensreichen Ramadân wurde im zweiten Jahr der Auswanderung im Monat Schabân verpflichtend. Die Almosensteuer wurde im selben Jahr wie das Fasten, im segensreichen Monat Ramadân, und der Hadsch wurde im neunten Jahr der Auswanderung verpflichtend.

Wenn jemand einen dieser Pfeiler des Islam leugnet, also nicht an sie glaubt und sie nicht anerkennt oder sich über sie lustig macht und ihnen keinen Respekt zollt, wird er ein Ungläubiger, möge Allah ihn davor bewahren. Ebenso wird jemand ungläubig, wenn er eine der Sachen, die eindeutig und mit Übereinstimmung als Erlaubtes, Halâl, oder als Verbotenes, Harâm, bekannt sind, leugnet oder Erlaubtes als Verbotenes oder Verbotenes als Erlaubtes bezeichnet. Ungläubig wird auch, wer etwas von dem Wissen des Islam leugnet oder nicht mag, was in den Ländern der Muslime unumgänglich bekannt ist, d. h. wovon sogar die Ungebildeten gehört haben und wissen.

[Es ist z. B. Verboten, Schweinefleisch zu essen, Alkohol zu trinken, Glücksspiele zu spielen oder dass Frauen und Mädchen ihr Haar, ihre Arme und Beine bzw. Männer den Bereich zwischen Knie und Nabel in der Öffentlichkeit bloßlegen.

Diese Sachen wurden von Allah, dem Erhabenen, verboten. Die vier Rechtsschulen, die die Gebote und Verbote Allahs, des Erhabenen, lehren, haben die „Awra“, also die Stellen des Körpers, die nicht entblößt und nicht zur Schau gestellt werden sollen, verschieden beschrieben. Jeder Muslim muss seine Awra entsprechend der Rechtsschule, die er befolgt, bedecken. Es ist für andere verboten, auf diese Stellen zu schauen, sollten sie entblößt sein. In der „Kimyâu‘s-Sa‘âda“, dem „Elixier der Glückseligkeit“ (des Imâm al-Ghazalî), heißt es: „So wie es für Frauen und Mädchen verboten ist, mit entblößtem Haar, Armen und Beinen in die Öffentlichkeit zu gehen, so ist es ebenfalls verboten, dass sie mit dünnen, verzierten, eng anliegenden oder parfümierten Kleidern in die Öffentlichkeit gehen. Eltern, Ehemänner oder Brüder, die solches Ausgehen erlauben und billigen, machen sich zu Mittätern an ihrer Sünde und zu Teilhabern in ihrer Strafe im Jenseits.“ Auch sie werden in der Hölle dafür leiden. Doch wenn sie Tauba machen und sich von ihrer Sünde abwenden, wird ihnen verziehen und sie werden nicht bestraft. Allah, der Erhabene, liebt diejenigen, die sich mit Tauba von ihren Sünden ab- und sich Ihm zuwenden. Dass erwachsene und zurechnungsfähige Frauen und Mädchen sich fremden Männern nicht zeigen dürfen, wurde im dritten Jahr nach der Auswanderung angeordnet. Man sollte sich nicht von Verweisen der Agenten der Briten und der Unwissenden, die diesen in die Falle gegangen sind, auf die Zeit vor der Offenbarung der Âya über das Bedecken, und von ihrer Behauptung, die Bedeckung sei eine spätere Erfindung der Rechtswissenschaft-Gelehrten, täuschen lassen.

Jeder, der sagt, dass er Muslim ist, muss wissen, ob die Handlungen, die er verrichtet, mit dem Islam übereinstimmen, oder nicht. Wenn er dieses Wissen nicht hat, muss er es von einem der Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna erlernen oder aus den Büchern solcher Gelehrten erfahren. Wenn seine Verrichtung einer Handlung nicht mit dem Islam übereinstimmt, kann er vor Sünden oder gar dem Verfall in den Unglauben nicht gerettet werden. Er muss jeden Tag aufs neue wahrhaftige Tauba machen. Seine Sünden und der Zustand des Verfalls in den Unglauben, von denen man sich mit Tauba abwendet, werden bestimmt verziehen. Wenn man keine Tauba macht, wird man in der Dunyâ (der diesseitigen Welt) und im Jenseits leiden, d. h. die Strafe für die jeweiligen Sünden und Übertretungen erhalten. Diese Strafen sind auch an verschiedenen Stellen dieses Buches erwähnt. Der Muslim, der „Kabâir“, „Größere Sünde“, begeht, wird, nachdem er die Strafe dafür erlitten hat, aus der Hölle entlassen. Der Ungläubige und der Ketzer, die nicht an Allah, den Erhabenen, glauben und dafür arbeiten, dass der Islam zerstört wird, werden ewig in der Hölle verbleiben.

Die Bereiche des Körpers, die Männer und Frauen während des Gebets und in der Öffentlichkeit bedecken müssen, werden „Awra“ genannt. Es ist verboten, seine Awra zu entblößen und auf die Awra anderer zu schauen. Wer behauptet, es gebe keine Awra im Islam, der wird ungläubig. Es besteht Übereinstimmung darüber, dass jemand ungläubig wird, wenn er es als erlaubt erachtet, Bereiche des Körpers zu entblößen, die in allen vier Rechtsschulen als Awra definiert sind, und die Awra anderer anzuschauen, diese Sache also gering schätzt und sich um die Strafe davor nicht fürchtet. So verhält es sich, wenn sich Frauen (derart unbekümmert) entblößen und vor Männern singen, selbst wenn es sich dabei um Mawlud-Gedichte (Gedichte oder Lieder anlässlich des Geburtstags des Propheten) handeln sollte. Gemäß der Hanbalitischen Rechtsschule ist bei Männern der Bereich zwischen Knie und Leiste keine Awra (in den anderen drei Rechtsschulen aber schon).

Wenn jemand sagt, er sei Muslim, dann muss er die Grundlagen des Îmân und Islam, die „Farâid“, die Verpflichtungen und die „Mahârim“, die Verbote, die die vier Rechtsschulen in Übereinstimmung überliefert haben, erlernen und diese ernst nehmen. Dass jemand über dieses Wissen nicht verfügt, ist keine Entschuldigung, sondern ist das Gleiche, als wenn er es hat, aber daran nicht glaubt. Die Awra der Frauen ist in allen Rechtsschulen als der gesamte Körper mit Ausnahme des Gesichts und der Hände definiert. Selbst wenn jemand, es nicht wichtig nehmend, eine Stelle entblößt, die nicht übereinstimmend beschrieben wird, d. h. eine Stelle, die nach den anderen drei Rechtsschulen nicht als Awra gilt, entblößt, dadurch nicht ungläubig wird, begeht er doch, seiner Rechtsschule nach, eine große Sünde. So verhält es sich, wenn Männer (die nicht der Hanbalitischen Rechtsschule angehören) den Bereich zwischen Knie und Leiste entblößen. Jemand, der das Wissen um diese Sache nicht hat, muss es sich umgehend aneignen und nach dem Erlernen dieses Wissens (für das Verhalten, das diesem Wissen widersprach) Tauba machen und sich fortan korrekt bedecken.

Zu lügen, Gerüchte zu verbreiten, üble Nachrede zu betreiben, zu verleumden, zu stehlen, zu betrügen, zu verraten und zu hintergehen, Gefühle zu verletzen und Herzen zu brechen, Unfrieden und Zwietracht zu stiften, den Besitz anderer ohne ihre Erlaubnis zu nutzen, dem Arbeiter seinen Lohn vorzuenthalten, gegen den Staat zu rebellieren, d. h. sich den Gesetzen des Staates zu widersetzen, oder keine Steuern zu zahlen, sind alle Sünden. Diese Sachen sind auch gegenüber Ungläubigen und auch in den Ländern der Ungläubigen ebenso eine Sünde. Es führt Ungebildete nicht zu Unglaube, wenn sie Sachen nicht wissen, die nicht bekanntes oder unumgängliches Wissen umfassen, wie es auch die Ungebildeten unumgänglich wissen müssten. Es ist jedoch Fisq, Übertretung, d. h. eine Sünde.]