84. Wenn jemand sagt: „Der Rizq (Versorgung) ist von Allah, dem Erhabenen, doch der Diener muss sich dafür auch bewegen“, dann ist das Schirk (Polytheismus), denn auch die Bewegung des Dieners ist von Allah, dem Erhabenen.

85. Wenn jemand sagt, dass es besser sei, ein Christ zu sein, statt ein Jude, wird er zum Kâfir. Man muss sagen, dass es schlimmer ist, ein Jude zu sein, als ein Christ.

86. Wenn jemand behauptet, es sei besser, ein Kâfir zu sein, als ein Verräter, wird er zum Kâfir.

87. Wenn jemand sagt: „Was habe ich schon in den Lehrzirkeln der Gelehrten verloren?“ oder: „Wer ist schon in der Lage, das, was die Gelehrten lehren, umzusetzen?“ oder eine Fatwa (Rechtsurteil) auf den Boden wirft und sagt: „Wem sollen schon die Worte von Gelehrten nutzen?“, dann wird er zum Kâfir.

88. Wenn jemand eine Aussage tätigt, die Kufr ist und ein Anwesender darüber lacht, dann wird auch der Lachende zum Kâfir, es sei denn dieses Lachen geschieht zwanghaft.

89. Wer sagt: „Die Arwâh der Maschâyikh, also der Awliyâ (Freunde Allahs, des Erhabenen), sind stets ‚präsent und wissend’“, wird zum Kâfir, wenn er aber nur „sie werden präsent“ sagt, dann ist dies kein Kufr. [Die Arwâh der Awliyâ können nicht wie Allah, der Erhabene, immer und überall präsent und anwesend sein. Sie sind an jenem Ort nur dann präsent, wenn sie erwähnt werden. Vor solcher Erwähnung waren sie nicht an jenem Ort präsent.]

90. Wenn jemand sagt: „Was geht mich der Islam an“, oder: „Mit dem Islam will ich nichts zu tun haben“, dann wird er zum Kâfir.

91. Wenn jemand sagt: „Hätte Âdam, Friede sei mit ihm, nicht vom Weizen gegessen, dann würden wir nicht zu Rebellen Allah gegenüber werden“, wird er zum Kâfir. Es gibt jedoch eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es Kufr ist, wenn jemand sagt: „… dann wären wir nicht in der Dunyâ.“

92. Wenn jemand sagt: „Âdam, Friede sei mit ihm, pflegte Stoff zu weben“, und ein anderer kommentiert: „Na, dann sind wir ja alle Kinder eines Webers“, wird der so kommentierende zum Kâfir.

93. Wenn jemand eine kleine Sünde begeht und ihm wird gesagt, er solle dafür Tawba machen und er antwortet: „Was habe ich denn schon gemacht, dass ich dafür Tawba machen sollte“, wird er zum Kâfir.

94. Wenn jemand zu einem anderen sagt: „Lass uns einen Gelehrten im Islam befragen“ oder: „Lass uns aus einem Grundlagenbuch über den Dîn das Urteil betreffend einer Sache lernen“, und der Andere antwortet: „Was schert mich das Wissen des Dîn“, wird er zum Kâfir, denn er schätzt das Wissen des Dîn gering und verschmäht es.

95. Wer Tafsir- und Fiqh-Bücher verhöhnt und diese verschmäht, wird zum Kâfir.

96. Wenn jemand gefragt wird, aus wessen Nachkommenschaft er ist, welcher Religionsgemeinschaft er angehört, wer der Imam seiner Madhab in der Aqîda ist, wer der Imam seiner Madhab im Fiqh ist und er auf diese Fragen nicht antworten kann, wird er zum Kâfir.

97. Wenn jemand etwas, was eindeutig als harâm festgelegt ist, als halâl bezeichnet, wird er zum Kâfir. [Es ist gefährlich, Tabak als harâm zu bezeichnen.]

98. Es ist Kufr, von etwas, das in allen offenbarten Religionen harâm war und dessen Erlaubnis der Weisheit widerspricht, zu wünschen, es wäre halâl. So z.B. Zinâ (Unzucht); Liwâta (Analverkehr und Homosexualität); Essen, nachdem man bereits satt ist; das Nehmen und Geben von Ribâ (Zinsen). Zu wünschen, dass Wein halâl wäre, ist kein Kufr, denn er war nicht in allen Religionen harâm.

99. Den glorreichen Koran für Gerede und Scherze zu benutzen, ist Kufr.

100. Wenn jemand zu einer Person namens Yahyâ sagt: „Yâ Yahyâ! Khudh-il kitâba“ („O Yahya! Nimm das Buch!“), wird er zum Kâfir, denn damit macht er sich über den edlen Koran lustig, da es sich hierbei um einen Vers aus dem edlen Koran handelt. So verhält es sich auch mit der Rezitation des edlen Korans zwischen Spiel, Musik und Gesang.

101. Wenn jemand sagt: „Da bin ich nun Bismillâhi“, ist das ein katastrophales Missgeschick der Worte. Wenn jemand etwas oft sieht und sagt: „Mâ khalaqallah“ und die Bedeutung dieser Aussage nicht kennt, ist das Kufr. [„Mâ khalaqallah“ hat zwei Bedeutungen. Die erste Bedeutung ist: „Was Allah so alles erschaffen hat“. Die zweite Bedeutung ist: „Allah hat nicht erschaffen“. Es ist gemeint, dass man beim Tätigen einer Aussage wissen muss, was man sagt.] 102. Wenn jemand verspottend sagt: „Ich werde dich jetzt also nicht beschimpfen, denn man hat das Beschimpfen nun einmal als Sünde eingestuft“, ist das ein katastrophales Missgeschick der Worte.

103. Wenn jemand sagt: „Du stehst nackt da wie das Kalb des Dschabrâîl“, ist das ein katastrophales Missgeschick, denn damit macht man sich über den Engel lustig.

104. Wenn jemand den Schwurworten: „Beim Kopf meines Sohnes“ oder: „Bei meinem Kopf“ einen Schwur im Namen Allahs beifügt, also z.B. „Wallahi beim Kopf meines Sohnes“ sagt, dann muss man Kufr für diese Person fürchten.

105. Den edlen Koran, Mawlid-Lesungen, religiöse Gedichte zu rezitieren, während Musik gespielt wird oder sie in Begleitung von Musikinstrumenten zu rezitieren, ist Kufr.

106. Den edlen Koran, Mawlid-Lesungen, religiöse Gedichte und Salawât (Segensgebete für den Propheten) in unanständigen Versammlungen respektvoll zu verlesen, ist harâm. Dies zum Vergnügen und zur Unterhaltung zu tun, ist Kufr.

107. Wenn jemand einen Adhan, der der Sunna entsprechend ausgerufen wird, gering schätzt und ihm darum kein Gehör schenkt, wird er augenblicklich zum Kâfir.

108. Wer den edlen Koran nach seinem eigenen Verstand interpretiert, wird zum Kâfir.

109. Wessen Glaube sich nicht mit dem deckt, was klar und deutlich im edlen Koran und den ehrwürdigen Hadithen über das Iman verkündet wird oder sich nicht mit dem deckt, was die Mudschtahidûn mit Übereinstimmung über das Iman überliefert haben und was sich dann ebenso unter den Muslimen verbreitet hat, der wird zum Kâfir. Diese Art des Kufr wird „Ilhâd“ genannt und die Person selbst „Mulhid“.

110. Wer einen Kâfir mit Hochachtung oder Verehrung grüßt, wird zum Kâfir.

111. Worte, die einem Kâfir gegenüber Hochachtung und Verehrung bekunden, zu sprechen, ist Kufr.

112. Wer daran Wohlgefallen hat, dass ein Anderer zum Kâfir wird, wird selber zum Kâfir.

113. Tonträger und andere Aufzeichnungsmedien, auf denen der edle Koran aufgezeichnet ist, müssen mit einem ähnlichen Respekt behandelt werden, wie der edle Mushaf selbst. Wer diese respektlos behandelt, wird zum Kâfir.

114. Wahrsager, die mit Dschinn zusammenarbeiten oder Leute die Horoskope erstellen und auf alle Fragen bezüglich der Zukunft und das Verborgene im Allgemeinen antworten, aufzusuchen und ihren Worten und Taten Glauben zu schenken, ist Kufr, selbst wenn sie manchmal richtig liegen, denn es ist Kufr, zu glauben, dass jemand Anderer als Allah, der Erhabene, alles weiß und alles tun könne, was er wünscht. [Erkenntnisse der Naturwissenschaften zu leugnen, ist kein Kufr.] 115. Wenn die Sunan nicht ernst genommen werden und sie geringschätzend unterlassen werden, ist dies Kufr.

116. Sich den Priestergurt, der „Zunnâr“ genannt wird, anzulegen oder Götzen wie das Kreuz oder Statuen oder ihre Abbildungen anzubeten oder diese zu verehren oder Bücher, in denen das islamische Gesetz vermittelt und gelehrt wird, zu verpönen oder sich über einen der Gelehrten des Islam lustig zu machen oder Aussagen zu machen oder zu schreiben, die zum Kufr führen oder zu verpönen, was wir zu ehren angeordnet sind oder zu ehren, was wir zu verpönen angeordnet sind, ist alles Kufr.

117. Jemand, der glaubt, dass ein Magier durch seine Magie auf jeden Fall alles, was er wünscht, erreichen kann, d.h., dass diese Magie auf jeden Fall und immer wirksam ist, wird zum Kâfir.

118. Wenn ein Muslim jemandem, der ihn des Kufr beschuldigt, mit Bejahung implizierenden Worten wie: „Wie der Herr meint“, oder ähnlichem antwortet, wird auch er, wie der Beschuldigende, zum Kâfir.

119. Mit Gütern, von denen zweifellos klar ist, dass sie auf eine Weise, die harâm ist, erworben wurden, Moscheen zu bauen, Sadaqa zu geben oder wohltätige Werke zu verrichten und dann für diese Taten eine Sawâb von Allah zu erwarten, ist Kufr.

120. Wenn jemand ein Gut, das zweifellos auf eine Weise, die harâm ist, angeeignet wurde, als Sadaqa gibt und dafür eine Sawâb von Allah, dem Erhabenen, erwartet und wenn ein Armer, der solches Gut annimmt und wissend, dass es Harâm ist, zum Geber sagt: „Möge Allah mit dir zufrieden sein“, werden beide zu Kâfirûn und ebenso jemand, der wissend, dass das Gut harâm ist, „Âmîn“ zur Duâ des Armen sagt.

121. Wer behauptet, es sei doch halâl, eine Frau zu heiraten, die zu heiraten im islamischen Gesetz harâm ist, wird zum Kâfir.

122. An Orten wie Kneipen, Spielstätten oder in Versammlungen, in denen Sünden begangen werden, mittels Wiedergabegeräten Aufzeichnungen des edlen Korans oder von Mawlid-Lesungen abzuspielen, um sich damit zu vergnügen, ist Kufr.

123. Den edlen Koran in Begleitung von Musikinstrumenten zu rezitieren, ist Kufr.

124. Aufzeichnungen des edlen Korans, die über Medien wiedergegeben werden, gegenüber respektlos zu sein, ist Kufr.

125. Es ist Kufr, irgendjemanden außer Allah, den Erhabenen, als „Schöpfer“ zu bezeichnen, egal was die Absicht dabei ist.

126. Es ist nicht gestattet, Namen wie „Abdulqâdir“ entstellt auszusprechen und wenn es mit Absicht getan wird, ist dies Kufr. Ebenso z.B. auch „Abduluzayz“ statt „Abdul’azîz“ zu sagen oder „Memo“ statt „Muhammad“ oder „Hasso“ statt „Hasan“ oder „Ibo“ statt „Ibrâhîm“ zu sagen. Wenn jemand solche ehrwürdigen Namen als Dekoration auf erniedrigende Weise benutzt, wie z.B. auf Schuhen oder wenn jemand solches trägt, muss man um das Iman solcher Leute fürchten.

127. Wissend, dass man nicht im Zustand des Wudû’ ist, die Salât zu verrichten oder eine Tat, die Sunna ist, zu verpönen, ist Kufr. Die Sunna nicht ernst zu nehmen, ist Kufr.

128. Die Aussage von Ignoranten, dass man die Gräber der Awliyâ niederreißt, weil man fürchte, die Ungebildeten könnten denken, dass sie Erschaffende seien, ist Kufr.

129. Wenn jemand einen Anderen zum Kufr verleitet, insbesondere seine eigenen Kinder, wird er dadurch selbst zum Kâfir.

130. Es ist Kufr, zu behaupten, Zinâ (Unzucht) oder Liwâta (Analverkehr und Homosexualität) seien dschâiz (zulässig).

131. Die Mahârim, die eindeutig durch Gesetzesquellentexte (Nusûs; edler Koran und ehrwürdige Hadithe) und durch Idschma (Übereinstimmung der Salafus-Sâlihîn) belegt sind, nicht ernst zu nehmen, ist Kufr.

132. Auf großen Sünden zu bestehen, d.h. sie fortwährend zu wiederholen, führt zu Kufr. Die Salât nicht ernst zu nehmen, ist Kufr.

133. Papier, Stoffe oder Gebetsteppiche, auf denen etwas auf Arabisch steht und sei es nur ein Buchstabe, [mit der Absicht der Verschmähung] auf den Boden zu legen, ist Kufr.

134. Es ist Kufr, zu sagen, dass Abû Bakr as-Siddîq und Umar al-Fârûq, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, kein Anrecht auf das Kalifat gehabt hätten.

135. Es ist Kufr, unabhängig von dem, was Allah, der Erhabene, bewirkt, von irgendeinem Verstorbenen irgendeine Wirkung zu erwarten.

136. Einen Verstorbenen mit dem Spitznamen „Der, der Wünsche schnell erfüllt“ zu benennen, ist etwas extrem Abstoßendes und führt zum Kufr.

137. Wer die Fard, die Toten in der Erde zu bestatten, nicht ernst nimmt und von dieser Fard Abstand nimmt, indem er behauptet, gemäß modernen Wissenschaften sei es rückständig, die Toten zu beerdigen und man solle, wie es in anderen Religionen Brauch ist, die Toten besser verbrennen, verliert sein Iman und wird zu einem Murtad.

138. Es ist Kufr, irgendeinen der Awliyâ Allahs, des Erhabenen, sei er bereits verstorben oder noch am Leben, mit Worten oder im Qalb zu leugnen.

139. Es ist Kufr, die Awliyâ oder die ihrem Wissen entsprechend Handelnden zu befeinden.

140. Es ist Kufr, zu behaupten, die Awliyâ wären durch die Eigenschaft der „Isma“ vor Sünden bewahrt. [Diese Eigenschaft ist allein den Propheten, Friede sei mit ihnen, vorbehalten.]

141. Wer vom Wissen des Bâtin (Wissen über das Qalb und den Rûh) keinen Anteil hat, von dem ist zu befürchten, dass er ohne Iman stirbt. Die niedrigste Stufe der Anteilnahme ist, an dieses Wissen zu glauben.

142. Den edlen Koran auf eine Weise zu rezitieren, wie es kein Gelehrter des Islam tut, ist Kufr, selbst wenn dabei Bedeutungen und Worte nicht entstellt werden.

143. Es ist Kufr, von Sachen Gebrauch zu machen, die Priester anderer Religionen speziell bei ihren Zeremonien verwenden.

144. Es ist Kufr, zu glauben, irgendein Seiendes oder irgendein Ereignis würde von selbst entstehen oder zu glauben, dass sich die Tiere aus Einzellern, die sich zu höheren Organismen entwickelt haben, entwickelten und dann einer aus dem anderem entstanden und schließlich auf diese Weise der Mensch hervorgekommen sei.

145. Jemand, der wissentlich die Salât nicht verrichtet und auch nicht daran denkt, die Salât nachzuholen und sich nicht davor fürchtet, dafür gestraft zu werden, ist auch gemäß der hanefitischen Madhab ein Kâfir.

146. Es ist Kufr, Handlungen, die Kâfirûn als Ibâdât verrichten, als eine Ibâda zu verrichten, so z.B. Orgeln oder Glocken, die in Kirchen benutzt werden, in Moscheen zu benutzen, sowie alles zu tun, was im Islam als Zeichen des Kufr bezeichnet wird, ohne dass eine zwingende Notwendigkeit oder Nötigung hierzu besteht.

147. Wer die edlen Gefährten beschimpft, wird ein Mulhid. „Mulhid“ werden bedeutet Kâfir werden.

148. Es ist Kufr, Bilder von Kâfirûn hoch aufzuhängen und diesen Respekt zu zollen.

149. Es ist Kufr, zu glauben, dass Abbildungen oder Statuen von Personen oder ein Kreuz, Sterne, die Sonne, eine Kuh oder irgendetwas Anderes göttliche Eigenschaften besäße, wie z.B., dass es erschaffe, was es wünsche, tun könne, was es wünsche oder Kranke heilen könne und diese aufgrund solchen Glaubens zu verehren.

150. Wer die edle Âischa der Unzüchtigkeit bezichtigt oder wer behauptet, ihr Vater wäre nicht einer der edlen Gefährten gewesen, wird zum Kâfir.

151. Der Abstieg von Îsâ, Friede sei mit ihm, auf die Erde befindet sich unter den Informationen, welche zwingend, also unumgänglich, angeeignet werden müssen, d.h. diese sind überall und unter allen, d.h. auch unter Ungebildeten und Unwissenden, verbreitet und bekannt. Daher wird jemand, der dies leugnet, zum Kâfir.

152. Es ist Kufr, jemanden, dem im edlen Koran oder in ehrwürdigen Hadithen die Dschanna versprochen wurde, als Kâfir zu bezeichnen.

153. Zu versuchen, Verse des edlen Korans, die nicht im Bereich der Naturwissenschaften und der Erfahrung liegen und deren Bedeutungen nicht mit wissenschaftlichen Methoden erschließbar sind, trotzdem den Naturwissenschaften gemäß zu interpretieren, bedeutet, dass man die Interpretationsweise der Salafus-Sâlihîn ändert und dies ist ein großes Verbrechen. Wer so Tafsir und Übersetzungen macht, wird zum Kâfir.

154. Wenn ein muslimisches Mädchen bei Erreichen der rechtlichen Verantwortlichkeit (Mukallaf) keine Ahnung vom Islam hat, wird sie dadurch zu einem Kâfir ohne Religionsgruppe. So verhält es sich auch mit dem Mann.

155. Es ist harâm, eine Sünde, dass eine muslimische Frau mit bloßem Haupt oder bloßen Armen oder Beinen in die Öffentlichkeit geht und sich so fremden Männern zeigt. Wenn sie dies jedoch nicht ernst nimmt, wird sie dadurch zum Kâfir.

156. Auch alles, was unser Prophet, Friede sei mit ihm, als Fard oder Harâm verkündet hat, ist genauso wertvoll wie das, was im edlen Koran als Fard oder Harâm verkündet wird. Wer auch hieran nicht glaubt, sie nicht akzeptiert, verlässt den Dîn und wird zum Kâfir.

157. Wenn man in den Tasbîhât in der Rukû’ das Wort „Azîm“ mit dem Buchstaben „Za“ spricht, bedeutet es „mein Herr, der Gewaltige“. Wenn man es jedoch mit dem Buschstaben „Dhal“ ausspricht, meint das Wort dann „Mein Herr ist mein Feind“, und dies führt zur Ungültigkeit der Salât und dadurch, dass die Bedeutung derart entstellt wird, führt dies auch zum Kufr.

158. Wenn man jemandem, der den edlen Koran mit Taghannî (melodisches Lesen) rezitiert, sagt, er habe schön rezitiert, ist dies Kufr. Denn wer etwas, das in allen vier Rechtsschulen als Harâm anerkannt ist, als schön bezeichnet, wird zum Kâfir. Wenn aber gemeint ist, er habe eine schöne Stimme oder es sei schön, dass er überhaupt rezitiere, dann ist dies kein Kufr.

159. Wer nicht an die Existenz von Engeln und Dschinn glaubt, wird zum Kâfir.

160. Worte der Verse des edlen Korans erhalten die offensichtlichen und verbreiteten Bedeutungen. Diese Wortbedeutungen zu verdrehen und den Bâtiniyya (Ismâîliten) zu folgen, ist Kufr.

161. Wenn jemand Magie ausübt und dabei Worte benutzt oder Taten verrichtet, die zum Kufr führen, ist dies Kufr.

162. Wenn jemand einen Muslim mit „O Kâfir!“ [oder anderen Bezeichnungen, die eindeutig Kufr meinen, wie z.B. Freimaurer oder Kommunist] anspricht und dabei daran glaubt, dass jener Andere ein Kâfir ist, wird er selber zum Kâfir.

163. Dass jemand, der seine Ibâdât erfüllt und sich davor fürchtet, dass sein Iman ungültig werden könnte und denkt, dass seine Sünden viele sind und dass seine Ibâdât ihn nicht retten werden, ist ein Zeichen für ein starkes Iman. Wer aber daran zweifelt, dass sein Iman weiter fortdauern wird, wird zum Kâfir.

164. Eine exakte Zahl für die Anzahl der Propheten, Friede sei mit ihnen, zu nennen, könnte darin resultieren, dass man Menschen, die keine Propheten waren, als Propheten bezeichnet oder dass man Propheten die Prophetenschaft verleugnet und dies wäre Kufr. Denn irgendeinen der Propheten zu verleugnen, kommt der Verleugnung aller gleich.