„Mukallaf“ (rechtlich Verantwortlicher) werden Männer und Frauen genannt, die zurechnungsfähig und mündig (durch Erreichen der Geschlechtsreife) sind. Die Mukallaf sind verpflichtet, sich an die Gebote und Verbote Allahs, des Erhabenen, zu halten. Im Islam wird dem Mukallaf zunächst befohlen, das Iman anzunehmen und dann die Ibâdât zu verrichten. Zusätzlich muss er die Mahârim und die Makrûhât meiden.

Der „Aql“ (Verstand) ist eine Kraft, die dem Verstehen dient. Er wurde erschaffen, um das Nützliche vom Schädlichen zu unterscheiden. Der Aql gleicht einem Messinstrument. Er unterscheidet z.B. zwischen zwei guten Sachen, welche die bessere ist oder zwischen zwei schlechten Sachen, welche die schlechtere ist. Der Verständige ist nicht derjenige, der nur versteht, was das Gute und das Schlechte ist, sondern der, wenn er das Gute erkennt, es annimmt und wenn er das Schlechte erkennt, es ablehnt. Gleichnishaft gesprochen ist der Aql wie das Auge und der Islam wie das Licht. Ohne das Licht kann das Auge nicht sehen.

„Bulûgh“ (Mündigsein) meint „Geschlechtsreife“. Die Geschlechtsreife von Knaben beginnt, in der Regel, mit Vollendung des zwölften Lebensjahres. Es gibt Zeichen, die die Geschlechtsreife anzeigen. Wenn diese Zeichen nicht auftreten, gelten Knaben mit Vollendung des 15. Lebensjahres im Sinne des Islam als mündig.

Die Geschlechtsreife von Mädchen beginnt, in der Regel, mit Vollendung des neunten Lebensjahres. Wenn mit Vollendung des neunten Lebensjahres keine Zeichen auftreten, die die Geschlechtsreife anzeigen, gelten Mädchen mit Vollendung des 15. Lebensjahres im Sinne des Islam als mündig.