Wenn Anhänger der vier Rechtsschulen Sünden begehen oder in ihrer Anbetung Mängel aufweisen und sich dann zu Allah, dem Erhabenen, wenden und um Vergebung bitten, werden ihnen ihre Sünden verziehen. Wenn sie (vor ihrem Tod) keine Tauba machen, kann Allah, der Erhabene, ihnen, wenn Er will, verzeihen und sie nicht in die Hölle schicken. Wenn Er will, wird Er sie ihren Sünden entsprechend strafen, doch werden sie schließlich von dem Leid der Hölle befreit. Wer auch nur an eine der Sachen nicht glaubt, die bezüglich des Islam offensichtliches Allgemeinwissen unter Muslimen sind, also sogar von Ungebildeten gewusst werden, wird ewig in der Hölle dafür bestraft. Diese Leute werden Ungläubige und Abtrünnige genannt.

Die Ungläubigen werden als Ungläubige mit und ohne Buch in zwei Gruppen unterteilt. Wer Muslim ist und dann den Glauben verlässt, der wird Abtrünniger genannt. Ibn Âbidîn, möge Allah mit ihm barmherzig sein, schreibt über die Leute, die zu heiraten verboten ist: „Der Abtrünnige, der Mulhid (ein Ungläubiger, der sich Muslim wähnt), der Ketzer, der Feueranbeter, der Götzenanbeter, die antiken griechischen Philosophen, der Munâfiq (der Heuchler), die Übertreter aus den zweiundsiebzig Irrgruppen, die durch eine oder mehrere ihrer Übertretungen zu Ungläubigen werden [die Brahmanen, die Buddhisten], die Bâtinîyya (eine Untergruppe der Schî‘a), die Îbâhîyyûn (eine aus den Bektaschî hervorgegangene, irregegangene Gruppe) und die Drusen sind alle Ungläubige.“ Ebenso sind Kommunisten und Freimaurer Ungläubige. Christen und Juden, die an die Thora und das Evangelium, also an die im Original göttlich offenbarten und später von Menschen verfälschten Bücher glauben, sind Ungläubige mit Buch. (Die Anhänger der verfälschten, einst göttlich offenbarten Religionen unter den Ungläubigen werden „Ahlu‘l-Kitâb“, „Leute der Schrift“, genannt. Allgemein sind damit die Juden und Christen gemeint, deren ursprüngliche Religion auf den göttlichen Büchern beruhte, die Mûsâ und Îsâ, Friede sei mit ihnen, offenbart wurden.) Wenn diese aber daran glauben, dass irgendein Geschöpf göttliche Eigenschaften besitzt, werden sie zu Polytheisten. Die „Sifâtu‘z-Zâtiyya“, die „Eigenschaften des Wesens Allahs, des Erhabenen,“ und Seine „Sifâtu‘s-Subûtiyya“, Seine „unveränderlichen Eigenschaften“ werden „Sifâtu‘l-Ulûhiyya“, „göttliche Eigenschaften“ genannt.

Jeder Ungläubige, sei er Anhänger einer Buchreligion oder nicht, wird vor der Hölle errettet, wenn er Muslim wird. Er wird zu einem Muslim, der rein und ohne Sünde ist. Doch er muss ein Muslim sein, der dem Weg der Ahlu‘s-Sunna folgt. Dem Weg der Ahlu‘s-Sunna zu folgen, bedeutet, seinen Glauben, seine Worte und seine Taten entsprechend den Lehren in den Quellenwerken der Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna zu prüfen und darauf zu achten, dass diese damit in Einklang stehen.

Während seines Verweilens in der Dunyâ (der diesseitigen Welt) wird in der Regel das Muslimsein eines Menschen durch seine Worte und Taten erkennbar, die er ohne Zwang und klar und deutlich offenbar macht. Ob ein Mensch in das Jenseits mit Îmân (Glauben) im Herzen überwechselt oder nicht, wird erst bei seinem letzten Atemzug klar. Wenn ein Muslim, der eine große Sünde begangen hat, aus reinem Herzen um Vergebung bittet (Tauba), wird seine Bitte um Vergebung bestimmt angenommen.

Damit wird er rein und frei von allen Sünden. Was Tauba (Abwendung von Sünden und Hinwendung zu Allah, dem Erhabenen) ist und wie sie zu machen ist, wird in den Büchern über die Grundlagen des Islam, so z. B. In den Büchern „Glaube und Islam“ und „Das ewige Glück“ („Se’âdet-i Ebediyye”), ausführlich erklärt.