„Der Islam verbietet den Zins und hemmt damit das heutige bestehende ökonomische System.”

Auch das ist eine falsche Behauptung. Im Islam wird nicht der Gewinn verboten noch der Verleih von Geld, sondern der Wucher und die Ausbeutung der Schuldennehmer. Ein Gewinn, der mit wirtschaftlichen Absichten und auf legitimen Wegen erzielt wird, ist nicht etwas, das im Islam untersagt ist, sondern im Gegenteil etwas, das geschätzt und wozu ermutigt wird. Unser Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Allah, der Erhabene, liebt den Händler, der Händler ist der Liebling Allahs, des Erhabenen“, und hat selbst Handel betrieben. Dass jemand, der nicht selbstständig Handel treiben kann, sein Geld einem Freund oder einem Unternehmen anvertraut und am Gewinn beteiligt wird, nimmt einen wichtigen Platz im islamischen Handelsgesetz ein. Anteile, die jemand von einer islamischen Bank, die zinsfrei arbeitet, erhält, sind völlig legitim. Über zinsfreie Banken und deren Nutzen wird ausführlich in unserem Buch „Se‘âdet-i Ebediyye“, „Das ewige Glück“, informiert. In der Sûre „al-Mâida“, „Der Tisch“, wird berichtet, dass der Wucher, der im Islam verboten ist, auch in der Thora verboten wurde. So steht ebenso im 5. Buch Mose der Thora, Kapitel 23, Verse 19 und 20: „Gib deinem Bruder nichts mit Zins! Doch dem Fremden kannst du mit Zins geben.“