Der Entschluss, eine Sünde zu begehen, selbst wenn die Ausführung geringen Ausmaßes ist, ist Beharren auf dem Haram. Das Beharren entsteht durch Absicht, Entschluss und Beschluss. Wenn jemand beschlossen hat, eine Sünde zu begehen, ist es Beharren, selbst wenn er sie nur einmal ausführt. Solange er sie jedoch nie ausführt, selbst wenn er beschließt, sie fortlaufend zu verrichten, fällt dies nicht unter Beharren. So ist es auch kein Beharren, wenn er beschließt, sie fortlaufend zu verrichten, dann nach einmaligem Verrichten bereut und davon ablässt. Wenn er sie dann noch einmal tut und wieder Reue empfindet, ist auch dies kein Beharren. Wenn er sie sogar mehrmals am Tag verrichtet und nach jedem Mal Reue empfindet, ist auch dies kein Beharren. Die Bedingungen für die Reue (Tawba) sind das Bereuen der Sünde und die Betrübnis darüber, die Abkehr von der Sünde, d.h. die sofortige Unterlassung, und der Beschluss, sie nie wieder zu wiederholen. Wer- den diese drei Bedingungen nicht erfüllt und geschieht die Reue bloß mit Worten, ist sie nur eine Lüge. Das Beharren auf kleinen Sünden ist eine große Sünde. Sie ist größer als die einmalige Ver- richtung einer großen Sünde. Durch Reue werden auch große Sünden vergeben. Ebenso ist es eine große Sünde, eine kleine Sünde als etwas kleines zu sehen. Wer sich mit der Verrichtung von kleinen Sünden rühmt, begeht damit eine große Sünde. Auch zu glauben, dass jemand, der kleine Sünden begeht, gelehrt oder rechtschaffen sei, ist eine große Sünde. Auch wenn jemand kleine Sünden begeht, muss er sich vor Allah, dem Erhabenen, und Sei- ner Strafe fürchten. Wenn er sich vor Allah, dem Erhabenen, nicht schämt und nicht bedenkt, dass er gestraft werden kann, begeht er damit eine große Sünde.

Verleiht Besitz und Rang jemandem mit krankem Herzen einen Wert?
Der Esel bleibt ein Esel, selbst wenn ihm ein goldener Sattel aufgesetzt wird!