Bedingungen, damit Bittgebete (Duâ) erhört und erfüllt werden.

1. Muslim sein.

2. Der Aqîda der Ahlus-Sunna folgen. Dafür muss man eine der vier Rechtsschulen wählen und sie befolgen.

3. Die Farâid verrichten. Man muss versäumte, nachzuholende Gebete anstelle von Gebeten in der Nacht und auch anstelle von Sunna-Gebeten so umgehend wie möglich nachholen.

Wenn jemand noch Qadâ-Gebete hat, dessen Sunna- und Nâfila-Gebete und Bittgebete werden nicht angenommen. Das bedeutet, dass man auch dann, wenn sie gültig sind, keine Sawâb für sie bekommt. Der Schaitan versucht die Muslime zu täuschen und sie von dem, was fard ist, abzulenken und ermuntert sie zu den Sunan und Nawâfil. Man sollte, wissend, dass eine jeweilige Gebetszeit eingetreten ist, die Salât zu Beginn ihrer Zeit verrichten.

4. Man muss sich vor den Mahârim hüten. Wessen Lebensunterhalt halâl ist, dessen Bittgebete werden erhört.

5. Man sollte einen der edlen Awliyâ sich zum Mittel seiner Duâ machen.

Ahmad Zâhid, einer der indischen Gelehrten, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagt im 54. Kapitel seines auf Persisch verfassten Buches „Targhîbus-Salât“: „In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: ‚Damit der Duâ entsprochen wird, müssen zwei Sachen beachtet werden: Erstens muss die Duâ mit Ikhlâs gemacht werden. Zweitens müssen die Bekleidung und das Essen halâl sein. Wenn sich im Zimmer des Mu’min auch nur ein Faden befindet, der harâm ist, wird die Duâ, die er dort macht, nicht erhört.’“ Ikhlâs bedeutet, dass man an nichts Anderes als Allah, den Erhabenen, denkt und seinen Wunsch einzig und allein von Ihm erbittet. Aus diesen Gründen muss man das Iman haben, das die Gelehrten der Ahlus-Sunna überliefert haben, das islamische Gesetz befolgen, keine Haq (Rechte) Anderer auf sich laden und die täglichen fünf Gebete verrichten.