Das Wudû’, d.h. der Zustand der Reinheit, der auch als „Wudû’ haben“ oder „im Wudû’ sein“ bezeichnet wird, ist eine der Farâid der Salât. Auch um den edlen Koran zu berühren, die Kaaba zu umrunden, die Sadschdatut-Tilâwa (Rezitations- niederwerfung) und das Totengebet zu verrichten, muss man Wudû’ haben. Es ist sehr sawâb, jederzeit im Zustand des Wudû’ zu sein, zum Schlafengehen Wudû’ zu haben oder beim Essen und Trinken im Wudû’ zu sein.

Wer im Zustand des Wudû’ stirbt, bekommt die Sawâb eines Schahîd (Gefallener auf dem Weg Allahs). Unser Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß:

„Wer im Zustand des Wudû’ stirbt, wird keine Todesschmerzen spüren. Denn der Zustand des Wudû’ ist ein Zeichen des Imans. Das Wudû’ ist der Schlüssel zur Salât und die Reinigung des Körpers von Sünden.“

„Wenn der Muslim das Wudû’ verrichtet, dann fallen die Sünden von seinen Ohren, seinen Augen, seinen Händen und Füßen ab. Wenn er fertig ist, ist er dann von seinen Sünden bereinigt.“

„Die beste aller Taten ist die Salât. Diejenigen, die in ihrem Wudû’ beständig sind, sind nur die Mu’minûn. Der Mu’min sollte tagsüber im Wudû’ sein und sich nachts mit Wudû’ schlafenlegen. Wenn er so verfährt, steht er unter dem Schutz Allahs, des Erhabenen. Wenn jemand im Zustand des Wudû’ isst und trinkt, dann machen das Essen und Trinken in seinem Magen Dhikr (Gedenken Allahs, des Erhabenen) und solange sie in seinem Magen sind, bitten sie für die Person um Vergebung (Istighfâr).“

Das Wudû’ hat seine Farâid, Sunan, Âdâb und Mamnû’ât (Verbote) sowie Mufsidât. Wer absichtlich und ohne zwingende Notwendigkeit ohne Wudû’ die Salât verrichtet, wird zum Kâfir. Wessen Wudû’ während der Salât ungültig wird, der macht sogleich den Salâm-Gruß und unterbricht die Salât. Dann macht er, bevor die Zeit der jeweiligen Salât abläuft, ein neues Wudû’ und verrichtet die Salât erneut.