Damit die Salât gültig ist, müssen auch das Wudû’ und der Ghusl gültig sein.

 

Es ist fard, dass jeder Mann und jede Frau im Zustand der Dschanâba (grobe rituelle Unreinheit) und Frauen, deren Menstruations- oder Wochenbettblutung aufhört, den Ghusl zum Ende der jeweiligen Gebetszeit machen, wenn noch so viel Zeit ist, um die Salât zu verrichten. Der „Dschanâba“ genannte Zustand tritt durch Geschlechtsverkehr oder Samenerguss ein.

 

Unser Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß:

„Demjenigen, der sich aufmacht, den Ghusl zu verrichten, wird Sawâb in der Anzahl der Haare auf seinem Körper [also sehr viel] aufgeschrieben. Und genauso viele seiner Sünden werden ihm vergeben. Sein Rang in der Dschanna wird erhöht. Die Sawâb, die er für seinen Ghusl erhält, ist besser als alles, was im Diesseits ist. Allah, der Erhabene, spricht zu Seinen Engeln: ‚Schaut auf Meinen Diener! Er steht, ohne faul zu sein, in der Nacht auf, Mein Gebot achtend und macht den Ghusl, um seine Dschanâba zu beseitigen. Seid Zeugen, dass Ich diesem Diener seine Sünden vergebe und ihm verzeihe.’“

 

In einem anderen ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß:

 

„Wenn ihr dschunub (grob rituell unrein) werdet, dann reinigt euch geschwind! Denn die Kirâman Katibîn (Engel, die die Taten aufschreiben) leiden darunter, dass die Person, die sie begleiten, im Zustand der Dschanâba verweilt.“

 

 

Imam al-Ghazâlî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagt:

 

„Einer der Verstorbenen sagte mir in einem Traum: ‚Ich blieb für eine gewisse Weile im Zustand der Dschanâba. Nun wurde mir als Strafe dafür ein Hemd aus Feuer angelegt und ich stecke immer noch darin.’“

 

 

In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß:

 

„Die Engel der Rahma (Barmherzigkeit) gehen nicht ein in ein Haus, in dem es Bilder, Hunde oder Personen im Zustand der Dschanâba gibt.“

 

Jeder, gleich ob er jemand ist, der die Salât regelmäßig verrichtet oder nicht, wird für jede Gebetszeit, die er im Zustand der Dschanâba verbringt, eine sehr schmerzliche Strafe erhalten. Wenn es nicht möglich ist, sich mit Wasser zu waschen, muss man die Tayammum machen.

 

Im Zustand der Dschanâba dürfen folgende Sachen nicht getan werden:

1. Irgendeine Salât verrichten.

2. Den edlen Koran und seine Verse berühren.

3. Die Kaaba umrunden.

4. Moscheen und Masdschids betreten.