Es gibt viele ehrwürdige Hadithe, in denen über den Nutzen der Verrichtung der Salât und die Sawâb derer, die die Salât verrichten, berichtet wird. In seinem „Aschi’atul-Lama’ât“ erwähnt Abdulhaqq ibn Sayfuddîn ad-Dahlawî einige dieser ehrwürdigen Hadithe über die Wichtigkeit der Salât.

1. Abû Hurayra, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Die täglichen fünf Gebete, das Dschuma-Gebet bis zum nächsten Dschuma-Gebet und der Ramadan bis zum nächsten Ramadan sind eine Kaffâra (Sühne) für die Sünden der Zeiten dazwischen. Sie sorgen dafür, dass die kleinen Sünden jener, die große Sünden meiden, vergeben werden.’“ Kleine Sünden der Zeiten dazwischen, die keine Verletzung der Haq (Rechte) Anderer darstellen, werden durch diese erwähnten Ibâdât getilgt. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, dass die Strafen für die großen Sünden jener, deren kleine Sünden vergeben wurden und sie dadurch keine mehr haben, verringert werden. Für die Vergebung großer Sünden muss zusätzlich Tawba gemacht werden. Wenn jemand keine großen Sünden hat, dann sorgen diese Sachen dafür, dass sein Rang bei Allah höher wird. Dieser ehrwürdige Hadith ist im „Sahîh al- Muslim“ aufgezeichnet. Das Dschuma-Gebet sorgt dafür, dass die Mängel in den täglichen fünf Gebeten ausgeglichen werden. Wenn auch die Dschuma-Gebete Mängel aufweisen, sorgt das Fasten im Ramadan dafür.

2. Wieder berichtete Abû Hurayra, möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Wenn jemand, vor dessen Tür ein Fluss ist, jeden Tag fünf Mal in diesem Fluss badet- würde an ihm irgendein Schmutz bleiben?‘ Die edlen Gefährten antworteten und sagten: ‚Nein, es würde überhaupt kein Schmutz bleiben, o Rasûlallah.‘ Darauf sagte er: ‚Und so sind auch die täglichen fünf Gebete. Allah, der Erhabene, tilgt die kleinen Sünden derer, die die täglichen fünf Gebete verrichten.’“ Dieser ehrwürdige Hadith ist im „Sahîh al-Bukhârî“ und im „Sahîh al- Muslim“ aufgezeichnet.

3. Abdullah ibn Mas’ûd, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete von einem Mann, der eine fremde Frau küsste: „Ein Mann unter den Ansâr pflegte Datteln zu verkaufen. Eine Frau kam zu ihm, um Datteln zu kaufen. Da regten sich niedere Triebe in ihm. Er sagte, dass er daheim noch bessere Datteln habe und sie mit ihm kommen solle, damit er ihr von diesen gebe. Als sie dort ankamen, umarmte er die Frau und küsste sie. Die Frau fragte, was das solle und dass er Allah fürchten solle. Darauf bereute der Mann seine Tat. Er ging zum Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, und berichtete ihm, was geschehen war. Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, antwortete darauf nicht, sondern wartete auf eine Wahy (Offenbarung) von Allah, dem Erhabenen. Dann verrichtete dieser Mann eine Salât. Allah, der Erhabene, offenbarte darauf den Vers 115 der Sure ‚Hûd‘, in dem es sinngemäß heißt: ‚Verrichte die Salât zu beiden Enden des Tages und wenn die Sonne untergeht! In der Tat tilgen gute Taten schlechte Taten.’“ „Zu beiden Enden des Tages“ meint vor dem Mittag und nach dem Mittag, also die Fadschr-, Zuhr- und Asr- Gebete. Und das Nacht-Gebet, das dem Tag nahe ist, meint das Maghrib- und das Ischâ-Gebet. In diesem Vers wird verkündet, dass die täglichen fünf Gebete ein Grund für die Vergebung von Sünden sind.

„Jener Mann fragte dann: ‚O Rasûlallah! Ist diese frohe Kunde nur für mich oder für die ganze Umma?‘ Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: „Für meine ganze Umma.’“ Dieser ehrwürdige Hadith ist in den beiden Sahîh-Sammlungen aufgezeichnet.

4. Anas ibn Mâlik, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Jemand kam zum Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, und sagte: ‚Ich habe eine Tat begangen, die die Hadd-Strafe erfordert. Führe diese Strafe an mir aus.‘ Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, fragte nicht, was das für eine Tat war. Da wurde es Zeit für die Salât und wir verrichteten sie zusammen. Als der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, die Salât beendet hatte, sagte dieser Mann: ‚O Rasûlallah, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken! Ich habe eine Sünde begangen, die die Hadd-Strafe erfordert. Führe die Strafe, die im Buch Allahs, des Erhabenen, dafür vorgesehen ist, an mir aus.‘ Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, fragte sinngemäß: ‚Hast du nicht die Salât mit uns verrichtet?‘ Der Mann antwortete: ‚Ja, ich habe mit euch zusammen die Salât verrichtet.‘ Darauf sagte der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken: ‚Sei nicht traurig, denn Allah, der Erhabene, hat deine Sünde [aufgrund deiner Salât] verziehen!’“ Dieser ehrwürdige Hadith ist in den beiden Sahîh-Sammlungen aufgezeichnet. Allerdings glaubte dieser Mann nur, dass seine Sünde eine Hadd-Strafe erforderte. Dass ihm durch das Verrichten der Salât verziehen wurde, zeigt, dass seine Tat eine kleine Sünde war. Oder er hatte mit „Hadd“ lediglich „Ta’zîr“ (Rüge) gemeint. Auch dass er beim zweiten Mal nicht: „Führe die Hadd-Strafe aus“ sagt, zeigt dies.

5. Abdullah ibn Mas’ûd, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Ich fragte den Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, was die bei Allah, dem Erhabenen, beliebteste Tat sei. Er antwortete sinngemäß: ‚Die Salât, die in ihrer Zeit verrichtet wird.’“ In manchen ehrwürdigen Hadithen heißt es sinngemäß: „Die Salât, die zu Beginn ihrer Zeit verrichtet wird.“ „Dann fragte ich: ‚Und danach?‘ Er antwortete: ‚Den Eltern Gutes zu tun.‘ Dann fragte ich: ‚Und danach?‘ Er antwortete sinngemäß: ‚Der Dschihad auf dem Weg Allahs.’“ Auch dieser ehrwürdige Hadith ist in den beiden Sahîh- Sammlungen aufgezeichnet. In einem anderen ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Die beste Tat ist es, andere zu speisen.“ In einem anderen sinngemäß: „Die Verbreitung des Salâm-Grußes.“ In einem anderen sinngemäß: „In der Nacht, während alle schlafen, Salât zu verrichten.“ In einem anderen ehrwürdigen Hadith sinngemaß: „Die beste aller Taten ist, dass niemand durch deine Hand oder deine Zunge verletzt wird.“ In einem anderen sinngemäß: „Die wertvollste Tat ist der Dschihad.“ In einem anderen sinngemäß: „Die wertvollste Tat ist der Hadsch al-mabrûr.“ D.h. der Hadsch, während dessen Verrichtung keine Sünden begangen werden. Es gibt auch ehrwürdige Hadithe, in denen es sinngemäß heißt: „Dhikrullah, das Gedenken Allahs.“ Und sinngemäß: „Die beständige Tat.“ In diesen ehrwürdigen Hadithen sind Antworten und Aussagen, die gemäß dem Zustand des jeweiligen Fragenden gegeben wurden bzw. gemäß den Umständen der Zeit, zu der die Frage gestellt wurde. So war z.B. zu Anfangszeiten des Islam die beste Tat der Dschihad. [In unserer Zeit ist die beste Form dieses Dschihad, mit Schriften und Publikationen Kâfirûn und Madhablosen zu antworten und die Aqîda der Ahlus-Sunna zu verbreiten. Wer jenen, die solchen Dschihad durchführen, mit Geld und Besitz oder physisch hilft, wird an der Sawâb, die diese erhalten, beteiligt. Verse des edlen Korans und ehrwürdige Hadithe zeigen, dass die Salât wertvoller ist als die Zakat oder Sadaqa. Dennoch ist es umstandsbedingt wertvoller als die Salât, wenn man z.B. jemandem, der sich in Todesgefahr befindet, eine Hilfestellung leistet, die sein Leben rettet.]

6. Dschâbir ibn Abdullah berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Die Grenze zwischen dem Menschen und Kufr ist die Unterlassung der Salât.’“ Denn die Salât ist die Barriere, die den Menschen vor dem Abgleiten ins Kufr schützt. Wenn diese Barriere entfernt wird, gleitet der Diener ins Kufr. Dieser ehrwürdige Hadith ist im „Sahîh al-Muslim“ aufgezeichnet. Dieser ehrwürdige Hadith zeigt, dass es ein großes Übel ist, die Salât zu unterlassen. Viele unter den edlen Gefährten sagten, dass derjenige, der ohne Entschuldigung die Salât unterlässt, zum Kâfir wird. In der schafiitischen und malikitischen Madhab wird jemand, der die Salât gänzlich unterlässt, zwar kein Kâfir, doch ist es wâdschib, eine solche Person zur Strafe hinzurichten. In der hanefitischen Madhab wird eine solche Person eingesperrt und mit der Prügelstrafe bestraft, bis sie die Salât wieder aufnimmt.

7. Ubâda ibn Sâmit, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Allah, der Erhabene, ordnete die täglichen fünf Gebete an. Wenn jemand ein schönes Wudû’ macht, die Gebete in ihren Zeiten verrichtet, dabei die Rukû’ und die Khuschû (andächtige Ehrfurcht) in der Salât beachtet, dem verspricht Allah, der Erhabene, dass Er ihm verzeiht und ihm vergibt. Wer dies nicht tut, der bekommt dieses Versprechen nicht. Solchen Personen mag Er, wenn Er will, verzeihen und vergeben oder aber sie strafen.’“ Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Imam Ahmad, Abû Dâwud und Nasâî aufgezeichnet. Man sieht hier, dass es erforderlich ist, die Bedingungen der Salât und die verschiedenen Positionen der Salât wie die Rukû’ und Sudschûd zu beachten. Allah, der Erhabene, nimmt Sein Versprechen niemals zurück. Jenen, die die Salât ordentlich verrichten, verzeiht und vergibt Er auf jeden Fall.

8. Abû Amâma al-Bâhilî, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Verrichtet die täglichen fünf Gebete. Fastet im Monat Ramadan. Händigt die Zakat eures Besitzes aus. Gehorcht den Emiren über euch. Und geht in die Dschanna eures Herrn ein.’“ Man sieht also, dass ein Muslim, der die täglichen fünf Gebete verrichtet, im Monat Ramadan fastet, die Zakat seines Besitzes aushändigt und den Anweisungen der Emire, die die Kalifen Allahs, des Erhabenen, auf der Erde sind, in dem, was mit dem Islam übereinstimmt, folgt, in die Dschanna eingehen wird. Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Imam Ahmad und Tirmidhî aufgezeichnet.

9. Einer der berühmten edlen Gefährten, Burayda al-Aslamî, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Der Bund/Vertrag zwischen euch und uns ist die Salât. Wer die Salât unterlässt, wird zum Kâfir.’“ Man sieht, dass man den Muslim daran erkennt, dass er die Salât verrichtet.

Wer die Salât nicht ernst nimmt und sie nicht als erste Aufgabe anerkennt, der wird zum Kâfir. Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Imam Ahmad, Tirmidhî, Nasâî und Ibn Mâdscha aufgezeichnet.

10. Abû Zarr al-Ghifârî, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „An einem Herbsttag war ich mit dem Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, unterwegs. Blätter fielen von den Bäumen herab. Er nahm zwei Äste von einem Baum und sogleich fielen deren Blätter ab. Er sagte sinngemäß: ‚O Abâ Zarr! Wenn ein Muslim für das Wohlgefallen Allahs die Salât verrichtet, fallen von ihm seine Sünden ab, wie die Blätter dieser Äste.’“ Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Imam Ahmad aufgezeichnet.

11. Zayd ibn Khâlid al-Dschuhamî berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Wenn ein Muslim korrekt und mit Khuschû (andächtige Ehrfurcht) zwei Raka’ât Salât verrichtet, werden ihm seine vergangenen Sünden vergeben.’“ Das bedeutet, dass seine kleinen Sünden allesamt vergeben werden. Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Imam Ahmad, möge Allah mit ihm barmherzig sein, aufgezeichnet.

12. Abdullah ibn Amr ibn al-Âs, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Wenn jemand die Salât verrichtet, dann wird diese Salât am Tag des Gerichts ein Nûr (Licht) und ein Nachweis für die Person sein und ein Grund ihrer Errettung vor dem Dschahannam. Wenn er seine Salât nicht fortführt, dann hat er kein Nûr und keinen Nachweis und keinen Grund der Errettung. Dann wird er zu Kârûn, Pharao, Hâmân und Ubayy ibn Khalaf gesellt.’“ Man sieht also, dass jemand, der die Salât ihren Farâid, Wâdschibât, Sunan und Âdâb entsprechend verrichtet, am Tag des Gerichts in Nûr getaucht sein wird. Wer aber die Salât gering schätzend unterlässt, der wird zu den eben genannten Kâfirûn gesellt. D.h., er wird im Dschahannam eine schmerzliche Strafe erleiden. Ubayy ibn Khalaf war einer der vehementen Kâfirûn von Mekka. Bei der Schlacht von Uhud beförderte ihn der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, eigenhändig in den Dschahannam. Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Imam Ahmad, Bayhaqî und Dârimî aufgezeichnet.

13. Einer der Großen unter den Tâbi’ûn (Nachfolger der edlen Gefährten), Abdullah ibn Schaqîq, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Die Sahâba (edlen Gefährten), möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagten unter allen Ibâdât nur über die Salât, dass ihre Unterlassung zum Kufr führt.“ Diese Aussage wurde von Tirmidhî überliefert. Abdullah ibn Schaqîq überlieferte ehrwürdige Hadithe vom edlen Umar, dem edlen Alî, dem edlen Uthmân und der edlen Âischa, möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Er verstarb im Jahre 108 n. H.

14. Abud-Dardâ, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Mein Allerliebster sagte sinngemäß zu mir: ‚Selbst wenn du in Stücke gerissen wirst oder im Feuer verbrannt wirst – geselle Allah, dem Erhabenen, keinen Partner bei! Vernachlässige deine Fard-Gebete nicht! Wer die Fard-Gebete bewusst unterlässt, verlässt den Islam. Betrinke dich nicht! Die Trunkenheit ist das Tor zu allen schlechten Taten.’“ Man sieht also, dass derjenige, der die Fard-Gebete gering schätzend unterlässt, zum Kâfir wird. Wer sie aus Faulheit nicht verrichtet, wird zwar kein Kâfir, begeht aber eine große Sünde. Wenn die Gebete aber aufgrund der fünf Entschuldigungen, die im Islam definiert sind, nicht verrichtet werden, dann ist das keine Sünde. Wein und alle anderen alkoholischen Getränke rauben dem Menschen seinen Aql (Verstand). Und wer unzurechnungsfähig wird, der vermag jede schlechte Tat zu verrichten.

15. Alî, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚O Alî! Schiebe drei Sachen nicht auf: Verrichte die Salât umgehend, wenn ihre Zeit eintritt! Verrichte das Totengebet umgehend, sobald der Verstorbene für die Bestattung vorbereitet wurde! Verheirate ein Mädchen umgehend, sobald ein passender Mann gefunden wird!’“ Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Tirmidhî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, aufgezeichnet. Damit das Totengebet nicht hinausgezögert wird, sollte man es auch in den drei Zeiten, in denen die Salât ansonsten makrûh ist, verrichten.

[Aus dem eben zitierten ehrwürdigen Hadith versteht man, dass man Frauen und Mädchen mit „Kufw“, passenden Männern, verheiraten soll. „Kufw“ (Gleiche) bedeutet nicht unbedingt „reich“ oder „mit einem guten Einkommen“. „Gleich“ sein bedeutet, dass der Mann ein rechtschaffener Muslim ist, der Aqîda der Ahlus-Sunna folgt, seine Gebete verrichtet, keinen Alkohol trinkt – kurzum, dem Islam gemäß lebt und genügend Arbeit hat, um damit den Nafaqa (Lebensunterhalt) zu verdienen. Wenn man nur darauf achtet, dass ein Mann reich ist, ein schönes Haus hat, dann stürzt man seine Tochter ins Verderben und verdammt sie zum Dschahannam. Das Mädchen wiederum soll jemand sein, das die Salât verrichtet, nicht mit entblößtem Haupt oder Armen in die Öffentlichkeit geht und auch nicht mit ihren Verwandten, die nicht zu den Mahram-Verwandten (engere Verwandte) zählen, allein bleibt.]

16. Abdullah ibn Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Wer die Gebete gleich zu Beginn ihrer Zeiten verrichtet, mit dem ist Allah, der Erhabene, zufrieden. Und jenen, die sie zum Ende der Zeit hin verrichten, vergibt Er.’“ Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Tirmidhî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, aufgezeichnet.

Gemäß der schafiitischen und hanbalitischen Madhab ist es besser, alle Gebete zu Beginn ihrer Zeiten zu verrichten. Gemäß der malikitischen Madhab ist es ähnlich. Dort ist es allerdings besser, wenn es sehr heiß ist, das Zuhr-Gebet etwas zu verzögern, wenn man alleine betet. Gemäß der hanefitischen Madhab ist es besser, das Fadschr- und Ischâ-Gebet etwas zu verzögern und wenn es sehr heiß ist, das Zuhr-Gebet dann zu verrichten, wenn es wieder kühler ist. [Aber es ist besser, das Zuhr-Gebet verrichtet zu haben, bevor nach den Imamen Muhammad und Abû Yûsuf die Zeit des Asr-Gebets beginnt. Ebenso ist es besser, das Asr- und das Ischâ-Gebet zu der Zeit zu beginnen, in der die jeweilige Zeit nach Abû Hânifa eintritt. Die Leute mit Taqwâ (Frömmigkeit) handeln bei allen ihren Taten mit Vorsicht.]

17. Umm Farwa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, wurde gefragt, welche Tat die beste sei. Er sagte sinngemäß: ‚Die beste aller Taten ist die Salât, die zu Beginn ihrer Zeit verrichtet wird.’“ Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Imam Ahmad, Tirmidhî und Abû Dâwud, möge Allah mit ihnen barmherzig sein, aufgezeichnet. Die Salât ist die höchste aller Ibâdât. Wenn sie gleich zu Beginn ihrer Zeit verrichtet wird, dann ist ihre Sawâb noch größer.

18. Âischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Ich habe keine zwei Mal gesehen, dass der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, die Salât zum Ende ihrer Zeit verrichtete.“

19. Umm Habîba, möge Allah mit ihr zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚Wenn ein Muslim jeden Tag zusätzlich zu den Fard-Gebeten freiwillig 12 Raka’ât Tatawwu’- Gebete verrichtet, errichtet Allah, der Erhabene, in der Dschanna einen Palast für ihn.’“ Dieser ehrwürdige Hadith ist im „Sahîh al- Muslim“ aufgezeichnet. Man sieht, dass der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, die Sunna- Gebete, die mit den Fard-Gebeten verrichtet werden, „freiwillige Gebete“, „Tatawwu’“, also „Nawâfil“ (Nâfila-Gebete), nennt.

20. Einer der Großen unter den Tâbi’ûn (Nachfolger der edlen Gefährten) Abdullah ibn Schaqîq, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Ich fragte die ehrwürdige Âischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, nach den freiwilligen Gebeten des Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken. Sie sagte: ‚Er betete vor dem Zuhr-Gebet vier Raka’ât und danach zwei, dann nach dem Maghrib- und Ischâ-Gebet zwei Raka’ât und vor dem Fadschr-Gebet zwei Raka’ât.’“ Dieser Bericht wurde von Muslim und Abû Dâwud, möge Allah mit ihnen barmherzig sein, überliefert.

21. Âischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Unter allen freiwilligen Ibâdât, die der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, verrichtete, war die, die er am meisten pflegte, also fortdauernd verrichtete, das Sunna-Gebet des Fadschr-Gebets.“ Dieser ehrwürdige Hadith ist im „Sahîh al- Bukhârî“ und im „Sahîh al-Muslim“ aufgezeichnet. Âischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, bezeichnet die Sunna-Gebete, die mit den Fard-Gebeten verrichtet werden, als Nâfila-Gebete.

[Der große Gelehrte des Islam und der stärkste Verteidiger der Ahlus-Sunna gegen Irregegangene und Madhablose, der Verbreiter des von Allah, dem Erhabenen, ausgewählten Dîn und Beseitiger von Bid’a, der als „Imam Rabbânî“ und „der Erneuerer des Zweiten Jahrtausends“ berühmte Ahmad ibn Abdul-ahad al- Fârûqî as-Sirhindî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagt im 29. Brief des 1. Bandes seines „Maktûbât“, „Die Briefe“, das eins der hervorragendsten Bücher ist, die je im Islam geschrieben wurden:

„Die Taten, mit denen Allah, der Erhabene, zufrieden ist, sind die Farâid und die Nawâfil. Verglichen mit den Farâid sind die Nawâfil bedeutungslos. Ein Fard-Gebet in seiner Zeit zu verrichten ist besser, als tausend Jahre ununterbrochen Nâfila- Ibâdât zu verrichten. Dies gilt für alle Nawâfil, wie z. B. Die Salât, die Zakat, das Fasten, die Umra, den Hadsch, Dhikr, Fikr u.Ä. Es ist sogar um ein Vielfaches wertvoller, dass man bei der Verrichtung einer Fard-Ibâda darauf achtet, eine ihrer Sunan und einen ihrer Âdâb zu erfüllen, als nebenher weitere zusätzliche Nâfila-Ibâdât zu verrichten. Einst vermisste Emirul-Mu’minîn Umar ibn al-Khattâb, möge Allah mit ihm zufrieden sein, nachdem er das Fadschr-Gebet geleitet hatte, eine bestimmte Person und fragte, ob jemand den Grund für ihre Abwesenheit kenne.

Ihm wurde geantwortet, dass diese Person des Nachts viel Nâfila-Ibâda verrichte und dass sie deswegen vielleicht verschlafen habe und daher nicht zum Fadschr-Gebet erschienen sei. Der edle Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte darauf: ‚Hätte er die ganze Nacht geschlafen und das Fadschr-Gebet in Dschamaa verrichtet, wäre es besser für ihn gewesen.‘ Man sieht also, dass es vielfach besser ist, bei der Durchführung einer Fard-Ibâda darauf zu achten, dass man einen ihrer Âdâb erfüllt und einen ihrer Makrûhât vermeidet, als dass man viel Dhikr, Fikr und Murâqaba macht. Ja, gewiss sind sie sehr wertvoll, wenn sie gemeinsam mit jenen Âdâb verrichtet werden und wenn jene Makrûhât vermieden werden. Aber ohne sie sind sie wertlos. So ist es auch viel wertvoller, einen Dinar als Zakat zu geben, als viele Tausende Dinar als Nâfila-Sadaqa. Wenn man bei der Gabe dieses einen Dinar einen Adab der Zakat beachtet, wie z.B., dass man an nahe Verwandte zuerst gibt, dann ist dies, also die Beachtung dieses einen Adab, um ein Vielfaches wertvoller als Nâfila-Sadaqa.“ [Hieraus wird auch ersichtlich, dass jene, die Nachtgebete verrichten möchten, des Nachts ihre Qadâ-Gebete verrichten müssen. Die Gebote Allahs werden „Farâid“ genannt. Seine Verbote werden „Mahârim“ genannt. Die Gebote unseres Propheten, Friede sei mit ihm, werden „Sunan“ genannt. Seine Verbote werden „Makrûhât“ genannt. Alles dies zusammen wird „Ahkâmul-Islâmiyya“ (islamisches Gesetz) genannt. Es ist fard, guten Charakter zu haben und guten Umgang mit Menschen zu haben, ihnen Gutes zu tun. Wer auch nur ein Urteil des islamischen Gesetzes leugnet oder ihm auch nur ein Urteil missfällt, der wird zu einem „Kâfir“ (Ungläubigen), ist also ein „Murtad“ (Abtrünniger). Wer sie alle bestätigt und an sie alle glaubt, der wird „Muslim“ genannt. Ein Muslim, der aus Faulheit das islamische Gesetz nicht befolgt, wird „Fâsiq“ (Sünder) genannt. Ein Fâsiq, der eine Fard nicht befolgt oder auf ein Harâm nicht achtet, wird in den Dschahannam eingehen. Keine seiner freiwilligen und Sunna-Taten werden angenommen und belohnt. Von jemandem, der nicht einen Dinar Zakat gibt, obwohl er die Bedingungen für die Aushändigung der Zakat erfüllt, werden auch keine guten Werke und Spenden angenommen, selbst wenn er dafür Millionen ausgibt. Er bekommt keine Sawâb für Sachen wie z.B. für das Bauen einer Moschee, einer Schule oder eines Krankenhauses oder für Spenden, die er gemeinnützigen Einrichtungen geben mag. Wer das Ischâ-Gebet nicht verrichtet, dessen Tarâwîh-Gebet wird nicht angenommen. Ibâdât außer den Farâid und den Wâdschibat werden „Nâfila“ / „Nawâfil“ (freiwillig) genannt. Die Sunna-Ibâdât sind alle Nâfila-Ibâdât. Nach dieser Definition verrichtet derjenige, der Qadâ-Gebete verrichtet, dadurch gleichzeitig auch die Sunna-Gebete. Die Sawâb für die Verrichtung einer Fard oder die Vermeidung eines Harâm ist viel höher als die Sawâb von Millionen von Nawâfil. Jemand, der eine Fard nicht erfüllt oder ein Harâm verrichtet, der wird zur Strafe im Dschahannam brennen. Seine Nâfila-Ibâdât retten ihn nicht vor dieser Strafe. Änderungen, die in Ibâdât vorgenommen werden, werden „Bid’ât“ (Erneuerungen im Islam) genannt. Es ist harâm, während der Durchführung der Ibâdât Bid’a zu verrichten. So zu handeln führt dazu, dass die durchgeführte Ibâda ungültig wird. In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Wer Bid’a verrichtet, von dem wird keinerlei Ibâda angenommen.“ Man darf die Salât nicht hinter Fâsiqûn, z.B. Leuten, deren Frauen und Töchter nicht die Bedeckungsvorschriften beachten und Leuten der Bid’a, z.B. Leute, die in den Ibâdât Lautsprecher benutzen, verrichten, darf ihren Ansprachen und Vorträgen über den Dîn nicht zuhören oder ihre Bücher lesen, da solche Leute erfundene Sachen, die nicht zum Dîn gehören, als Teil davon präsentieren. Man sollte grundsätzlich mit Freund und Feind freundlich sein und sie mit angenehmen Worten anreden und sich mit niemandem streiten. In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Einem Toren gibt man keine Antwort.“ Die Ibâdât steigern die Reinheit des Qalb. Die Sünden verdunkeln das Qalb und dadurch gelangt Fayd (spirituelles Wissen, das von Qalb zu Qalb fließt) nicht ins Qalb. Es ist für jeden Muslim fard, die Pfeiler des Imans und die Farâid und die Mahârim zu lernen. Dass jemand dieses Wissen nicht hat, ist keine Entschuldigung, sondern das Gleiche, wie wenn er es hat, aber daran nicht glaubt.] Das Buch „Maktûbât“ ist auf Persisch verfasst. Hier endet die Übersetzung daraus. Imam Rabbânî verstarb 1034 n. H. [1624 n. Chr.] in der indischen Stadt Sirhind.