Jemand, der behauptet, dass es kein Isqât für die Salât gibt, bekundet mit so einer Aussage lediglich seine Unwissenheit. Er stellt sich damit auch gegen die Übereinstimmung, die es hierüber in den Rechtsschulen gibt.

In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: ‚Niemand kann anstelle eines Anderen fasten oder die Salât verrichten, jedoch kann er als Abfindung für dessen versäumtes Fasten und Gebet Arme speisen.’“

Es ist immer wieder zu hören, dass Leute, die die Größe der Gelehrten der Ahlus-Sunna nicht verstehen und glauben, die Imame unserer Rechtsschulen würden wie sie selber aus Gutdünken heraus sprechen, sagen, dass es im Islam kein Isqât und keine Dawr gibt und dass dies dem Ablass der Christen ähnele. Durch solche Aussagen bringen sie sich in Gefahr. Denn unser Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: „Meine Umma einigt sich nicht auf Dalâla (Irrtum).“ Dieser ehrwürdige Hadith zeigt, dass das, was die Mudschtahidûn (frei urteilende Rechtsgelehrte) mit Übereinstimmung verkünden, ganz bestimmt korrekt ist. Wer daran nicht glaubt, leugnet den ehrwürdigen Hadith hierüber.

Ibn Âbidîn erklärt dies im Kapitel über das Witr-Gebet folgendermaßen: „Wer Sachen leugnet, die im Islam unumgängliches Wissen darstellen, also Sachen, über die es Idschma (Übereinstimmung) gibt und die sogar von den Ungebildeten gewusst werden, wird zum Kâfir.“ Idschma bedeutet Übereinstimmung der Gelehrten in einer Sache. Wie kann man den Isqât mit dem Ablass der Christen vergleichen? Die Priester behaupten, dass sie die Sünden der Menschen tilgen und nehmen dafür den Menschen ihr Geld ab. Doch im Islam wird der Isqât nicht durch Religionsgelehrte durchgeführt. Der Isqât kann nur durch einen Stellvertreter des Verstorbenen durchgeführt werden und das Geld wird nicht Religionsgelehrten, sondern Armen gegeben.