Das bedeutet, dass auf dem Körper, der Kleidung und an dem Ort der Salât keine Unreinheiten vorhanden sind. Kopftücher, Kopfbedeckungen, Turbane, Khuff und Schuhe zählen zur Bekleidung. Der herabhängende Teil eines um den Hals gewickelten Schals bewegt sich mit dem Betenden und gilt daher als Kleidung und muss ebenfalls sauber sein, damit die Salât gültig ist. Wenn eine Auslage, auf der die Salât verrichtet wird, an den Stellen, wo die Füße und der Kopf platziert werden, sauber ist und an anderen Stellen verschmutzt, ist die Salât gültig. Denn die Auslage haftet nicht, wie der Schal, am Körper. Wer jedoch in einer geschlossenen Flasche Urin bei sich trägt, dessen Salât ist nicht gültig. Denn die Flasche ist nicht der Ort, an dem der Urin entsteht. [Hieraus wird auch ersichtlich, dass es nicht dschâiz ist, mit Fläschchen, die Alkohol enthalten, wie z.B. bestimmte Parfüme oder Jodtinkturen oder mit einem blutigen oder anders schmutzigen Tuch in einer geschlossenen Schachtel in den Taschen die Salât zu verrichten.] Die Stellen, wo beide Füße und der Kopf platziert werden, müssen rein sein. Wenn eine Unreinheit mit einem Tuch, Glas oder Plastik bedeckt wird, ist die Salât an diesem Ort gültig. Wenn der Saum der Bekleidung bei der Sadschda trockene Unreinheiten berührt, macht dies nichts aus.

Wenn es auf dem Körper, der Kleidung oder dem Ort der Salât grobe Unreinheiten unter dem Maß eines Dirham gibt, ist die Salât gültig, aber wenn das Maß eines Dirham erreicht wird, ist dies makrûh tahrîman und es wird wâdschib, diese Stellen zu waschen. Wenn das Maß eines Dirham überschritten wird, wird es fard, die entsprechenden Stellen zu waschen. Solche Stellen zu waschen, wenn sie unter dem Maß eines Dirham liegen, ist eine Sunna. Es ist fard, selbst einen Tropfen Wein auszuwaschen. Nach Imam Abû Yûsuf und Imam Muhammad und gemäß den anderen drei Rechtsschulen ist es fard, jegliche grobe Unreinheit, selbst wenn es ein Quäntchen ist, zu waschen. Dieses Maß an Unreinheiten bezieht sich nicht auf den Moment, in dem sie auftreten, sondern auf den Moment, an dem die Salât verrichtet werden soll.

Das Maß eines Dirham meint bei festen Unreinheiten ein Misqâl, was einem Gewicht von 4,8 g entspricht. Bei flüssigen Unreinheiten meint es jene Fläche, die Wasser in der flach geöffneten Handinnenfläche bedecken würde. Wenn feste Unreinheiten unter einem Misqâl sich auf der Kleidung über eine größere Fläche als die Handinnenfläche ausbreiten, verhindern sie die Salât nicht.

Unreinheiten sind zweierlei Art.

1. Grobe Unreinheiten: Alles, was nach Austritt aus dem menschlichen Körper das Wudû’ oder den Ghusl erfordert; die abgetrennte, ungegerbte Haut von allen Tieren, deren Verzehr nicht erlaubt ist, sowie von deren Jungen (außer Fledermäuse), deren Fleisch, Kot und Urin; Blut des Menschen oder irgendeines Tieres; alkoholhaltige Getränke; Aas; Schweinefleisch; Ausscheidungen von Geflügel, Lasttieren, Schafen und Ziegen, sind alle grob unrein.

2. Leichte Unreinheiten: Wenn leichte Unreinheiten auf ein Glied des Körpers oder ein Teil der Kleidung fallen und nur bis zu einem Viertel des Gliedes oder der Kleidung beflecken, verhindern sie nicht die Salât.

Der Urin von vierbeinigen Tieren, deren Verzehr erlaubt ist und der Kot von Vögeln, deren Verzehr nicht erlaubt ist, sind leichte Unreinheiten. Kot von Vögeln, deren Verzehr erlaubt ist, wie z.B. von Tauben oder Spatzen, ist rein.

Getränke, die durch das Destillieren von Wein gewonnen werden, sind grobe Unreinheiten und es ist ebenfalls harâm, diese zu trinken. Vor der Verrichtung der Salât müssen Spuren von Blut und alkoholhaltigen Flüssigkeiten von der Kleidung und dem Körper durch Waschen entfernt werden. Durch das Verfliegen des Alkohols allein findet keine Reinigung statt. Behälter wie Flaschen o.Ä., in denen sich solche Sachen befinden, müssen aus den Taschen entfernt werden.

Unreinheiten können mit jeglicher Art von sauberem Wasser; mit Wasser, mit dem das Wudû’ oder der Ghusl verrichtet wurde; Essig oder Rosenwasser oder ähnlichen reinen Flüssigkeiten entfernt werden. Wasser, das für das Wudû’ oder den Ghusl verwendet wurde, wird „musta’mal“ (verbraucht oder benutzt) genannt. Dieses Wasser ist rein. Doch es kann nicht für die rituelle Reinigung, die Beseitigung von ritueller Unreinheit (Hadas) verwendet werden. Man kann mit diesem Wasser zwar Unreinheiten (Nadschâsa) entfernen, aber es nicht erneut für das Wudû’ oder den Ghusl verwenden.