Der Ghusl wird gemäß der Sunna folgendermaßen verrichtet:

1. Zuerst werden, auch wenn sie sauber sind, beide Hände und dann die Schamgegend des Körpers sowie alle Stellen, an denen sich Unreinheiten finden, gewaschen.

2. Dann wird ein vollständiges Wudû’ verrichtet und dabei, beim Waschen des Gesichts, wird die Niyya für den Ghusl gemacht. Wenn sich unter den Füßen kein Wasser ansammelt, müssen auch die Füße während dieses Wudû’ gewaschen werden.

3. Dann wird drei Mal Wasser über den ganzen Körper gegossen. Dabei gießt man zuerst drei Mal über den Kopf, dann drei Mal über die rechte Schulter und dann drei Mal über die linke. Bei jedem Gießen muss man sicherstellen, dass die entsprechenden Stellen gänzlich nass werden. Beim ersten Gießen sollte man die entsprechenden Stellen auch reiben.

Wenn während des Ghusl Wasser, das auf eine Stelle gegossen wird, auf andere Teile des Körpers fließt, gelten diese Stellen auch als gewaschen, denn im Sinne des Ghusl zählt der gesamte Körper als ein einziges Glied. Wenn jedoch während des Wudû’ Wasser, das auf eine Stelle gegossen wird, andere Körperteile nässt, gelten diese Stellen nicht als gewaschen. Es ist makrûh, nach dem Verrichten des Ghusl nochmals das Wudû’ zu machen. Wenn aber während der Verrichtung des Ghusl das zu Beginn gemachte Wudû’ ungültig wird, dann muss man nach Beenden des Ghusl erneut das Wudû’ verrichten.