Imam Muhammad Ma’sûm, möge Allah mit ihm barmherzig sein, schreibt im 11. Brief aus dem 2. Band seines „Maktûbât“: „Allah, der Erhabene, hat die Menschen nicht herrenlos gelassen. Er hat ihnen nicht erlaubt, zu tun, was auch immer ihnen beliebt. Er wünscht nicht, dass sie den Begierden ihrer Nafs und ihren tierischen Lüsten folgen, dabei ungezügelt und orientierungslos sind und sich so ins Unglück stürzen. Er hat ihnen gezeigt, wie sie ihre Begierden und Lüste nutzen können, um in Ruhe und Frieden zu leben und um das ewige Glück zu erlangen und hat ihnen geboten, jene nützlichen Sachen zu tun, die zum Glück in der Dunyâ und in der Âkhira führen.

Er hat ihnen verboten, zu tun, was schädlich ist. Diese Gebote und Verbote werden ‚Ahkâmul-Islâmiyya‘ (islamisches Gesetz) genannt. Wer im Diesseits in Frieden leben und glücklich sein möchte, muss dem Islam folgen. Er muss die Begierden und Lüste seiner Nafs, die im Islam verboten sind, überwinden. Wenn er dem Islam nicht folgt, dann zieht er den Zorn seines Herrn, seines Schöpfers auf sich und verdient Seine Strafe. Wer dem islamischen Gesetz folgt, wird, sei er Muslim oder Kâfir, im Diesseits glücklich.

Sein Herr hilft ihm dabei. Das Diesseits ist ein Acker. Wer statt den Acker zu bestellen das Saatgut verzehrt und sich dem Vergnügen und der Muße hingibt, der beraubt sich nicht nur seiner diesseitigen Ernte, sondern dadurch, dass er das diesseitige Leben damit verbringt, indem er vergängliches Vergnügen und die Begierden der Nafs zügellos und orientierungslos verfolgt, auch aller ewigen Gaben und endlosem Genuss in der Âkhira. Das ist kein Zustand, den jemand, der bei Verstand ist, akzeptieren kann.

Er kann das Erlangen von vergänglichem Vergnügen auf schädliche Weise, das dazu führt, ewigen Genusses beraubt zu werden, nicht bevorzugen. [Allah, der Erhabene, hat keinen einzigen weltlichen Genuss, der der Nafs gefällt, verboten, sondern erlaubt, dass diese den Richtlinien im Islam gemäß, d.h. ohne schädliche Wirkung, genutzt werden.] Diese Befolgung des Islam geschieht dadurch, dass man zuerst der Aqîda entsprechend glaubt, die die Gelehrten der ‚Ahlus-Sunna‘ von den edlen Gefährten gelernt und aus dem edlen Koran und den ehrwürdigen Hadithen verstanden haben und dass man dann lernt, was harâm ist und davon Abstand nimmt und lernt, was die Farâid des Muslims sind und diese erfüllt. So zu handeln wird ‚Ibâda‘ genannt. Die Vermeidung dessen, was harâm ist, wird ‚Taqwâ‘ genannt.

Die Befolgung der Ahkâmul-Islâmiyya und dabei Niyya (Absicht) zu fassen, wird „Ibâda“ genannt. Die Gebote und Verbote Allahs, des Erhabenen, werden ‚Ahkâmul-Islâmiyya‘ (islamisches Gesetz) oder ‚Ahkâmul-Ilâhiyya‘ (göttliches Gesetz) genannt. Die Gebote heißen ‚Fard‘ und die Verbote heißen ‚Harâm‘. Die wertvollste aller Ibâdât und der Hauptpfeiler des Islam ist das Verrichten der täglichen fünf Gebete. [Salât bedeutet das Stehen, während man zur Kibla gewandt ist, dabei die Fâtiha rezitiert, dass man sich in Richtung Kibla verbeugt und sich in Richtung Kibla niederwirft und den Kopf auf den Boden legt.

Wenn diese Grundpositionen nicht in Richtung Kibla gewandt verrichtet werden, ist die Handlung keine Salât.] Wer die Salât verrichtet, der ist ein Muslim. Wer die Salât nicht verrichtet, ist entweder ein Muslim oder ein Kâfir. Die Nähe zu Allah, dem Erhabenen, [d.h. der Zustand, dass man von Allah, dem Erhabenen, geliebt wird,] wird selten durch andere Ibâdât als die Salât erlangt. Die fünf täglichen Gebete sollten innerlich gesammelt [d.h. alle Gedanken an Weltliches hinter sich lassend] in Dschamaa, die Ta’dîlul-Arkân beachtend, mit vorhergehend sorgfältig verrichtetem Wudû’ und in den Zeiten, in denen ihre Verrichtung mustahabb ist, verrichtet werden. Wenn man die Salât verrichtet, werden die Schleier zwischen Allah, dem Erhabenen, und dem Diener entfernt. Wer die täglichen fünf Gebete verrichtet, wird, gleich einer Person, die sich täglich fünf Mal wäscht, von seinen Sünden bereinigt. Wer täglich die fünf Gebete korrekt verrichtet, erhält die Sawâb von 100 Schuhadâ.

Die Zakat von Handelsgütern und Tieren, die auf Weiden grasen [und von Ernten und Papiergeld und vergebenen Darlehen] sollte willig an die dafür ausgezeichneten Kategorien gegeben werden. Besitz, dessen Zakat ausgehändigt wird, verringert sich nicht. Besitz, dessen Zakat nicht ausgehändigt wird, wird zu Feuer im Dschahannam. Allah, der Erhabene, hat aus Seiner Barmherzigkeit geboten, dass von überschüssigem Besitz, der eine bestimmte, „Nisâb“ genannte Mindestmenge erreicht hat und worüber ein Jahr vergangen ist, Zakat gezahlt wird. Es ist Allah, der Erhabene, der sowohl das Leben als auch den Besitz gibt. Hätte Er geboten, dass man alles Leben und allen Besitz gibt, dann hätten jene, die Ihn lieben und verehren, auch dies sogleich getan.

Im geehrten Monat Ramadan sollte man gerne fasten, weil es ein Gebot Allahs, des Erhabenen, ist. Den Hunger und den Durst während dieses Fastens sollte man als Glück erfahren.

Das Gebäude des Islam ruht auf fünf Pfeilern: Der erste ist das Aussprechen des Spruchs: ‚Asch-hadu an lâ ilâha illallah, wa asch- hadu anna Muhammadan abduhu wa rasûluhu‘ (‚Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Sein Prophet ist‘) und dass man seine Bedeutung kennt und daran glaubt. Diesen Spruch nennt man „Schahâda“ (Glaubensbekenntnis). Die anderen vier sind: die Salât, die Zakat, das Fasten und der Hadsch. Wenn einer dieser Pfeiler nicht korrekt ist, d.h. nicht etabliert ist, dann ist auch sein Islam nicht korrekt. Nach der Ausrichtung der Aqîda und der Befolgung des Islam sollte man auf dem Weg der ‚hohen Sûfiyya‘ voranschreiten.

Die Ma’rifa (Wissen von/über Allah) ergibt sich auf diesem Weg, wie auch die Befreiung von den Begierden der Nafs. Wie kann jemand, der seinen Herrn nicht kennt, leben und in Frieden sein? Um auf diesen Weg Wissen zu erlangen, ist ‚Fanâ bil-ma’rûf‘ erforderlich. Das bedeutet, dass man alles andere-als-Allah vergisst, so auch sich selbst. Wer sich selbst als existent erfährt, kann keine Ma’rifa erlangen. ‚Fanâ‘ und ‚Baqâ‘ (ein andauernder Zustand, in dem einzig und allein an Allah, den Erhabenen, gedacht wird) sind Sachen, die im Gewissen, im Qalb geschehen.

Sie können nicht durch Erklärung und Erzählung verstanden werden. Wer nicht die Ni’ma der Ma’rifa erlangt hat, sollte immerzu danach streben. Er sollte sich nicht mit Sachen abgeben, die zu verachten man angewiesen ist oder mit Sachen, die vergänglich sind.