Die Religion heißt die Vorschriften, die von ALLAH, dem Erhabenen, den Propheten offenbart wurden, den Dienern zu lehren, damit sie das Wohlwollen ALLAHs, des Erhabenen, gewinnen, um im Dies- und Jenseits das Glück zu erlangen. Die Bestimmungen, die von Menschen erfunden sind, darf man nicht als Religion bezeichnen. Die menschliche Vernunft dient dazu, die Gebote und Verbote der Religion zu verstehen und zu erfüllen. Die Vernunft kann die Begründung und Weisheit der Gebote und Verbote ALLAHs, des Erhabenen, nicht begreifen. Diese darf man nicht kritisieren. Die Weisheiten darüber kann man nur durch diePropheten und ihre Heiligen lernen. Das ist allein die Gnade ALLAHs, des Erhabenen.

Um das Glück im Dies- und Jenseits zu erlangen, soll man das Wohlgefallen ALLAHs, des Erhabenen, gewinnen und Moslem sein. Nichtmuslimen werden Ungläubige genannt. Um Muslime zu sein, soll man glauben und anbeten.Die Anbetung heißt, dass man all mit seinen Worten und Handlungen dem Religionsgesetz des heiligen Propheten Muhammed, Friede sei mit Ihm, folgt. Man soll, ohne seine Vorteile zu berücksichtigen, nur deswegen anbeten, weil es ALLAH, der Erhabene, geboten hat. Das Religionsgesetz sind dieVorschriften (Gebote und Verbote), die durch den heiligen Koran und Hadithe verkündet worden sind. Man lernt diese aus den Religionsbüchern. Die Gebote und Verbote zu lernen, derenErfüllung allen Muslimen geboten wurde, ist unentbehrliche Verpflichtung für alle Muslime. Das sind heilende Maßnahmen, welche die Menschen vor körperlichen und geistigen Krankheiten schützen. Wie man viele Jahre braucht, um Medizin, Kunst, Handel oder Recht zu studieren, so benötigt man auch viele Jahre, um islamische Sprachwissenschaften und islamische Kenntnisse zu lernen. Diejenigen, die sie nicht lernen, können durch die Lügen und Verleumdungen von den britischen Agenten und von denen, die von diesen betrogenen und gekauften verräterischen Staatsmänner und die Rolle der Geistlichen spielenden Heuchler sind, irregeführt werden und auf diese Weise im Dies- und Jenseits ins Unglück geraten.

Glaube heißt das Glaubensbekenntnis bestätigen und aussprechen. Wer bewusst daran glaubt und es ausspricht, wird gläubig. Das Glaubensbekenntnis heißt: “Eschhedü en lâ ilâche illallach we eschedü enne Muhammeden abdüchu we ressuluch.” Das bedeutet: “Es gibt keinen Gott außer ALLAH, dem Erhabenen, und Muhammed ist SEIN Diener und Prophet, den ER für alle Menschen gesandt hat.” Das heißt, nach ihm wird kein Prophet kommen.

In der Erläuterung von Tachtawî für das Buch Merâk-ıl felâch steht: “Es genügt nicht nur daran zu glauben, dass es keinen Gott gibt außer ALLAH, dem Erhabenen. Denn die Ungläubigen, die ALLAH, dem Erhabenen, Gesellen stellen, glauben auch an IHN. Um gläubig zu sein, soll man auch daran glauben, dass es keinen Schöpfer außer IHM gibt und dass sowohl ER einzig, lebendig, allmächtig, allwissend, allsehend, allhörend, sprechend ist und einen Willen besitzt.”

Daran zu glauben, dass Muhammed, Friede sei mit Ihm, ein Prophet (= Ressul)ist, heißt glauben, dass all Seine Sprüche von ALLAH, dem Erhabenen, Ihm mitgeteilt worden sind. ALLAH, der Erhabene, hat Ihm den Islam d.h. den Glauben und die religiösen Vorschriften durch den heiligen Koran berichtet. Die zu erfüllenden Gebote heißen die unentbehrliche Verplichtungen. Die verbietenden Vorschriften werden die Verbote genannt. Das Religionsgesetzt besteht aus den Geboten und Verboten. Sobald eine Person gläubig wird, soll sie die islamischen Kenntnisse lernen, die den Muslimen bekannt sind. Wenn sie es nicht für wichtig nimmt, diese Kenntnisse zu lernen und behauptet, dass es nicht nötig sei, sie zu wissen, wird sie ungläubig. Dass einem nie vergeben und ewig gequält wird ,wenn man als ungläubig stirbt, berichten die heiligen Verse und Hadithe. Einen, der seinen Glauben verliert, bezeichnet man Glaubensabtrünnigen. Die Muslime, die an den heiligen Koran und die heiligen Hadithe richtig glauben, werden Anhänger der Sunna (Sunniten) genannt. Aufgrund SEINER Allbarmherzigkeit hat ALLAH, der Erhabene, nicht alle heilige Verse offenbar geäußert. Manche heilige Verse hat ER verborgen gedeutet. Diejenigen, die an die heiligen Verse und Hadithe nicht wie die Anhänger der Sunna glauben, sind Verirrte, die sich außerhalb der vier rechten Rechtsschulen befinden. Die Verirrten, die die verborgenen heiligen Verse hinsichtlich des Glauben falsch deuten, nennt man Anhänger der Irrlehre oderAnhänger der religiösen Abweichung. Die Irrgläubigen, die die offenbaren heiligen Verse falsch deuten, nennt man Häretiker. Obwohl ein Häretiker glaubt, dass er Muslim sei, ist er dennoch ungläubig. Ein Verrirrter dagegen ist nicht ungläubig. Aber er wird in der Hölle streng gequält werden. Das Buch “Machsen-ül-fıkh-il-kübra” von dem Gelehrten Muhammed Sülejman aus Sudan ist eines von dem Büchern, die von der Richtigkeit und den Vorzügen der Gelehrten der Sunna berichten, und ist sehr wertvoll. Ketzer nennt man die Ungläubigen, die sich als Muslime vorstellen und Gläubige täuschen, indem sie die offenbaren islamischen Kenntnissen nach ihrer Meinung und ihren Kenntnissen deuten.

Manche von den verborgen gedeuteten heiligen Versen haben die Gelehrten der Sunna hinsichtlich der Handlungen unterschiedlich verstanden. So entstanden vier Rechtsschulen für Handlungen. Die Rechtsschulen: Hanefî, Mâlikî, Schâfiî und Hanbelî. Der Glaube dieser vier Rechtsschulen ist gleich. Nur manche Angelegenheiten in der Anbetung bzw. Handlung sind unterschiedlich. Sie erkennen einander alsGlaubensbrüder an. Alle Muslime sollen einer von diesen vier Rechtsschulen folgen. Alle Handlungen der Muslime sollen nach ihren Rechtsschulen durchgeführt werden. dass sich die Muslime in vier Rechtsschulen aufteilen, ist eine Gnade ALLAHs, des Erhabenen und SEINE große Barmherzigkeit für die Muslime. Wenn ein Moslem bei der Erfüllung seiner Anbetung bzw. Handlung eine Schwierigkeit hat, darf er eine andere Rechtsschule nachahmen, in der er die Lösung findet. Die Angelegenheiten für die Nachahmung einer Rechtsschulen sind in dem Buch Seadet-i Ebedijje (englische Übersetzung: Endless Bliss) ausführlich erklärt.

Die wichtigste Anbetung ist Gebetsverrichten. Es versteht sich, dass einer Moslem ist, der Gebete verrichtet. Es ist zweifelhaft, ob einer Moslem ist, der keine Gebete verrichtet.

Wenn einer das Gebetsverrichten für wichtig hält, aber ohne triftige Entschuldigung es vernachlässigt, wird er nach den Rechtsschulen Mâlikî, Schâfi’î und Hanbelî streng bestraft, nach der Rechtsschule Hanefi eingesperrt, bis er beginnt, Gebete zu verrichten und die vernachlässigte Gebete nachzuholen. In den Büchern “Dürr-ül-münteka” und Redd-ül-muchtar (Ibni Abidin) und Kitab-üssalât steht: “Es sind zwei große Sünden, fünfmaliges Gebetsverrichten ohne triftige Entschuldigung zu vernachläßigen und Gebete nicht rechtzeitig zu verrichten. Nicht rechtzeitig verrichtete Gebete soll man bereuen oder eine Pilgerfahrt unternehmen und vernachlässigte Gebete nachholen.” Das letzte o.a. Buch wurde von dem Hakikat Verlag veröffentlicht.

Die Bereuung derer, die ihre vernachlässigten Gebete nicht nachgeholt haben, ist nicht gültig. Um sich von schweren Sünden zu befreien, soll man auch anstatt der erforderlichen Gebete die unentbehrlichen und nötigen Gebete verrichten. In den gültigen Religionsbüchern wird berichtet, dass keine erforderliche und keine freiwillige Gebete gültig sind, selbst wenn sie nach den genauen rituellen Bestimmungen verrichtet werden, bevor nicht unentbehrliche nichtverrichtete Gebete nachgeholt wurden, und dass diese Diener die versprochenen Gaben ALLAHs, des Erhabenen, nicht vorher erlangen dürften. Diese Kenntnisse sind in unserem Buch Seadet-i Ebedijje ausführlich erwähnt.

Die Gebete entschuldigt zu vernachlässigen, ist keine Sünde, jedoch soll man sie möglichst bald nachholen. So ist die Vorschrift nach den vier Rechtsschulen. Nur nach der Rechtsschule Hanefi darf man, um seinen Lebensunterhalt zu beschaffen, für eine bestimmte Zeit, in der man erforderliche Gebete und die mit den heiligen Hadithen mitgeteilten freiwilligen Gebete verrichten kann, vernachlässigte Gebete verspäten. Es ist besser, vernachlässigte Gebete nicht zu verspäten. Nach den anderen drei Rechtsschulen ist es unerlaubt, die erforderlichen und freiwilligen Gebete zu verrichten, ohne die entschuldigt vernachlässigten unentbehrlichen und nötigen Gebete nachzuholen. Dass die entschuldigt vernachlässigten Gebete und die unentschuldigt vernachlässigten Gebete nicht gleich sind, steht in den Büchern Dürr-ül-muchtar, Redd-ül-muchtar, Dürr-ül-münteka, Dschewhere und in der Erläuterung Tachtawî für das Buch Merâkıl-felâch.

Islamische Wissenschaften

Die islamischen Wissenschaften bestehen aus zwei Teilen:

I.Islamische hohe Wissenschaften

II. Islamische Sprachwissenschaften

I. Islamische hohe Wissenschaften sind:

1. Wissenschaft für Koranauslegung: İlm-i Tefsîr

2. Hadithwissenschaft: İlm-i Hadîs

3. Methodik der Hadithwissenschaft: Usûl-i Hadîs

4. Glaubenswissenschaft: İlm-i Kelâm

5. Methodik der Glaubenswissenschaft: Usûl-i Kelâm

6. Rechtswissenschaft: İlm-i Fıkch

7. Methodik der Rechtswissenschaft: Usûl-i Fıkch

8. Islamische Mystik [Innerliche Erkenntnisse]: Tassawwuf

II. Dazu gehörende Sprachwissenschaften sind:

1. Morphologie: Sarf

2. Syntax: Nachw

3. Lexikologie: Lügat

4. Textlinguistik: Metn-i Lügat

5. Etimologie: Ischtikak

6. Wortbildung: Ischtikak-ı kebîr

7. Stilistik: Inschâ

8. Redekunst: Bejân

9. ästhetische Sinnlehre: Bediî

10. Semantik: Belâgat

11. Wortbedeutunsglehre: Meânî

12. Kunst der literarischen Stil: Kitâbet

Zu diesen zwanzig islamischen Wissenschaften gehören achtzig Hilfswissenschaften.

Gelehrtheitsstufen nach der islamischen Rechtswissenschaft bzw. der Rechtsgelehrten

1. Absolute Religionsgelehrte: Sie dürfen nach vier islamischen Quellen (d.h. dem heiligen Koran, den heiligen Hadithen, der Übereinstimmung der Gelehrten der Sunna und den Urteilen der islamischen Rechtsgelehrten) Urteile fällen. Sie dürfen ihre eigenen Rechtsschulen gründen. So sind die Gründer der vier Rechtsschulen. i.B.: Müdschtechid-i Mutlak.

2. Religionsgelehrte für bestimmte Rechtsschule: Sie dürfen nach vier islamischen Quellen und nach den Urteilen der absoluten Religionsgelehrten, in deren Rechtsschulen sie sich befinden, Urteile fällen. i.B.: Müdschtechid-i fil-Mes-heb.

3. Schriftgelehrte für Urteilsfällen: Diese Gelehrten dürfen nach den Urteilen der Rechtsschulengründer Urteile fällen. Jedoch sollen ihre Urteile mit denen der Rechtsschulengründer übereinstimmen. i.B.: Müdschtechid-i fil-Messele.

4. Schriftgelehrte für Urteilserklärung: Sie dürfen keine Urteile fällen, aber die Urteile erklären. i.B.: Eshâb-ı Tachridsch.

5. Schriftgelehrte für Überlieferungsunterscheidung: Sie dürfen nur die Überlieferungen für die Urteile unterscheiden. i.B.: Erbâb-ı Terdschich.

6. Schriftgelehrte für Anordnung der Überlieferungen: Diese Schriftgelehrten dürfen nur die Überlieferungen nach ihren Quellen anordnen. i.B.: Mukallid.

7. Schriftgelehrte für Überlieferungserklärung: Sie dürfen die Überlieferungen nicht voneinander unterscheiden, aber erklären. i.B.: Mukallîd.

Gattungen der islamischen Gelehrten

1. Absoluter Religionsgelehrter: Gelehrter, der seine eigene Rechtsschule gründen darf i.B.: Müdschtehid-i Mutlak

2. Religionsgelehrter: Gelehrter, der Urteile fällen darf. Ein Religions-bzw. Schriftgelehrter darf nur von einem Religions bzw. Schriftgelehrten ein Zeugnis für Gelehrtheit bekommen und soll nach seinem Wissen handeln. Ein Religionsgelehrter soll zwanzig islamische Wissenschaften, achtzig islamische Hilfswissenschaften beherrschen und außerdem Sozial und Naturwissenschaften in seiner Zeit so gut wissen, daß er den heiligen Koran auslegen kann. i.B.: Müdschtehid

3. Gelehrter für Koranauslegung: Religionsgelehrter, der sich nur mit der Koranauslegung beschäftigt. i.B.: Müfessir

4. Hadithgelehrter: Muchaddis Religionsgelehrter, der sich nur mit der Hadithwissenschaft beschäftigt. i.B.:

5. Gelehrter für Glaubenswissenschaft: Religionsgelehrter, der sich nur mit der Glaubenswissenschaft beschäftigt. i.B.: Mütekellîm

6. Gelehrter für Islamische Rechtswissenschaft: Rechtsgelehrter. Religionsgelehrter, der sich nur mit der Rechtswissenschaft beschäftigt. i.B.: Fakich

7. Gelehrter für Islamische Mystik, Wissenschaft der Sittlichkeit.:Religionsgelehrter, der sich nur mit der islamischen Sittenlehre bzw. mit den innerlichen Erkenntnissen beschäftigt i.B.: Mutasawwıf.

Islamische Bezeichnungen für bestimmte Grußgebete bzw. rituelle Wünsche und Verehrungsäusserungen

Alejhisselâm: Friede ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Engel und Propheten)

Alejhimüsselâm: Pl. zu alejhisselâm

Alejhisselâtü ves-selâm: Friede und Segen ALLAHs, den Erhabenen sei mit ihm. (für Propheten)

Kuddissir-ruch: Möge seine Stellung heilig sein. (für Geistliche)

Dschel-le dschelaluch: Erhabenheit und Heiligkeit gehört zu ALLAH, dem Erhabenen.

Rachimehullach: Segen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Geistliche)

Rachmetullachi alejch: Segen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Geistliche)

Radijallachü anch: Wohlgefallen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für einen Gefährten des heiligen Propheten)

Radijallachü ancha: Wohlgefallen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihr (für eine Muslime, die den heiligen Propheten gesehen hat.)

Radijallachü anhüm: Wohlgefallen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihnen. (für Gefährten des heiligen Propheten)

Sallallahü Alejhi we Sel-lem: Friede und Segen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit Ihm. (für den heiligen Propheten)

Abkürzungen für rituelle Wünsche:

F.s.m.i: Friede sei mit ihm.

F.u.S.s.m.i: Friede und Segen sei mit ihm.

M.s.S.h.s: Möge seine Stellung heilig sein.

M.i.S.h.s: Möge ihre Stellung heilig sein.

Anmerkung: rituelle Wünsche sollten als islamische Bezeichnungen ausgesprochen werden.