Frage: Menschen, die einiges aus den schädlichen Büchern der Weglosen lesen, sagen: „Wir müssen die Tafsîr-Bücher, die Auslegungen des edlen Qur’ân, lesen. Es ist eine gefährliche und erschreckende Sache, das Verständnis des edlen Qur’ân ausschließlich den Gelehrten des Islam zu überlassen. Im edlen Qur‘ân heißt es nicht, ‚O, ihr Gelehrten des Islam‘, sondern es werden Formulierungen wie, ‚O, ihr Gläubigen‘ oder ‚O, ihr Menschen‘ gebraucht. Daher muss jeder Muslim den edlen Qur‘ân selber verstehen und nicht von anderen erwarten, dass sie das an seiner Stelle tun.“

Diese Aussagen rufen dazu auf, dass ein jeder Tafsir-Bücher und ehrwürdige Hadîthe liest. Sie rufen nicht dazu auf, die Werke der Großen der Ahlu‘s-Sunna über Kalâm (die Wissenschaft der Details der Glaubenssätze), Fiqh (Rechtswissenschaft, die Anwendung des islamischen Gesetzes) und die Verrichtung der Grundlagen des Islam zu studieren. So hat z. B. Die Veröffentlichung eines Buches des Ägypters Raschîd Ridâ [1] durch das Präsidium für Religionsangelegenheiten in der Türkei im Jahre 1394 n. H. [1974 n. Chr.] mit dem Titel „Einheit im Islam und die Rechtsschulen“ die Leser völlig verblüfft. An vielen Stellen dieses Buches, so z. B. In der „Sechsten Ansprache“, heißt es:

„Sie haben die Imâme, die profunde Gelehrte sind, erhöht wie Propheten. Sie haben sogar Worte von profunden Gelehrten, die nicht im Einklang mit den ehrwürdigen Hadîthen des Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, stehen, bevorzugt und haben diese ehrwürdigen Hadîthe beiseite gelegt. Sie sagten, dass es möglich sei, dass diese ehrwürdigen Hadîthe Aufgehobene seien, oder dass ihr Îmâm Kenntnis über andere ehrwürdige Hadîthe haben muss (die seinen Standpunkt bekräftigen).

Diese Nachahmer handeln nach den Worten von Leuten, für die es möglich ist, dass sie sich bei der Urteilsfindung irren können oder Unkenntnis in einer Sache haben können, und indem ihre profunden Gelehrten ehrwürdige Hadîthe des Propheten, der frei von Fehlern war, beiseite legen, verlassen sie sogar den Bereich des Taqlîd, ja, sie verlassen gar den Bereich des edlen Qur’ân. Sie behaupten, niemand außer den profunden gelehrten Imâmen könne den edlen Qur‘ân verstehen. Diese und ähnliche Worte der Fuqahâ (Rechtsgelehrten) und Muqallidûn (Befolger der Rechtswissenschaftslehren der Rechtsschulen) zeigen, dass diese Ideen von Juden und Christen übernommen wurden. Dabei ist es einfacher, den edlen Qur‘ân und die ehrwürdigen Hadîthe zu verstehen als die Bücher der Rechtsgelehrten. Diejenigen, die in der Lage sind, den Wortschatz und die Stile der arabischen Sprache zu bewältigen, werden keine Schwierigkeiten haben, die ehrwürdigen Hadîthe zu verstehen. Wer könnte leugnen, dass Allah, der Erhabene, dazu in der Lage ist, Seinen Willen klar darzulegen? Wer könnte leugnen, dass der Gesandte Allahs den Willen Allahs besser als jeder andere versteht und besser als jeder andere vermag, dies zu vermitteln? Zu sagen, dass die Ausführungen des Propheten für seine Gemeinde nicht ausreichen, kommt der Behauptung gleich, dass er seine Aufgabe (die Verkündung des Islam) nicht vollständig erfüllt habe. Wenn es so wäre, dass die Mehrheit der Menschen nicht in der Lage ist, den edlen Qur‘ân und die Sunna zu verstehen, dann hätte Allah nicht alle Menschen zu den im edlen Qur‘ân und der Sunna festgelegten Geboten verpflichtet. Man muss die Sachen, an die man glaubt, zusammen mit deren Beweisführungen kennen. Allah verpönt die Nachahmung. Er hat erklärt, dass Menschen nicht dafür entschuldigt werden, dass sie ihre Väter und Großväter (im Irrtum) nachgeahmt haben. Die Âyât zeigen auf, dass die Nachahmung bei Allah nicht akzeptabel ist. Es ist einfacher, die Beweisführungen der Furû‘ud-Dîn, die Details der Religion zu verstehen, als die Beweisführungen für die Details des Glaubens zu begreifen. Wenn es verpflichtend ist, etwas Schwieriges zu erlernen, wie soll es dann nicht verpflichtend sein, das Einfachere zu erlernen? Auch wenn es einige ehrwürdige Hadîthe gibt, aus denen Urteile zu ziehen schwierig ist, ist es als Entschuldigung anzusehen, wenn man diese nicht kennt und nicht nach ihnen handelt. Die Rechtswissenschaftler haben von sich aus einige Rechtsfragen und dann die Urteile für diese Sachen erfunden. Sie haben versucht, Sachen wie ‚Ray‘, ‚Ansicht‘, ‚Qiyâs al-Dschalî‘, ‚offensichtliche Analogie‘, ‚Qiyâs al-Khafî‘, ‚recherchierte Analogie‘ und ähnliche Sachen als Beweisführungen dafür zu präsentieren. Diese wurden auch in den Bereich der Anbetungen verlagert, wo es nicht möglich ist, Wissen mit dem Verstand zu erarbeiten. Somit wurde die Religion aufgeblasen und ein Vielfaches dessen, was sie eigentlich ist. Sie brachten damit die Muslime unter eine schwere Bürde. Ich leugne nicht den Qiyâs an sich, doch ich sage, dass es in Sachen der Anbetungen keinen Qiyâs gibt. Angelegenheiten des Glaubens und der Taten der Anbetung wurden zur Zeit des Propheten abgeschlossen. Niemand kann dem noch etwas hinzufügen. Eigentlich haben die Mudschtahid-Imâme die Menschen von der Nachahmung abgehalten, haben die Nachahmung als harâm (unerlaubt) erklärt.“

Wie alle Schriften der Weglosen, wollen auch die eben zitierten Auszüge aus dem Buch „Einheit im Islam und die Rechtsschulen“ des weglosen Raschîd Ridâ die Muslime davon abhalten, dass sie den Imâmen der vier Rechtsschulen durch die Methode des „Taqlid“ folgen. Sie weisen einen jeden Muslim an, die Tafsîr- und ehrwürdige Hadîth-Wissenschaft zu studieren. Was ist zu alledem zu sagen?

Antwort: Wenn man die Schriften der Weglosen aufmerksam liest, sieht man sogleich, dass sie versuchen ihre wirren Gedanken und spalterischen Ansichten mit lückenhafter Logik und schillernden Worten zu schmücken, um die Muslime zu täuschen. Auch wenn die Ungebildeten diese Schriften als logisch und vernünftig, als wissenschaftlich fundiert sehen und sich hinter deren Autoren aufreihen, fallen die Leute mit Wissen und Scharfblick niemals in deren Fallen.

Um die Jugend vor der Gefahr der Weglosigkeit (der Nichtbefolgung einer Rechtsschule), die zu endlosem Unheil führt, zu warnen, haben die Gelehrten des Islam, möge Allah mit ihnen barmherzig sein, in 1400 Jahren islamischer Geschichte immer wieder wertvolle Bücher verfasst. Um auf die oben gestellte Frage zu antworten, sei hier aus dem „Hudschatu‘llahi ala‘l- Âlamîn“, dem „göttlichen Beweis für die Welten“, des Yûsuf Nabhânî [2] ab Seite 771 zitiert:

„Urteile aus dem edlen Qur‘ân abzuleiten, ist nicht jedermanns Sache. Da auch die Mudschtahid-Imâme selbst nicht in der Lage sein würden, alle Urteile des edlen Qur’ân abzuleiten und zu erklären, hat der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, die Urteile des edlen Qur’ân in seinen ehrwürdigen Hadîthen erklärt. So, wie nur der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, den edlen Qur‘ân erklären konnte, so können nur die edlen Gefährten und die Mudschtahid-Imâme die ehrwürdigen Hadîthe verstehen und erklären.

Damit sie diese Sache verstehen, hat Allah, der Erhabene, den Mudschtahid-Imâmen das denkerische Wissen und das überlieferte Wissen, Stärke des Begriffsvermögens, einen scharfen Verstand, ein Mehr an Verstand und viele weitere überlegene Eigenschaften beschert. Die höchste aller dieser überlegenen Eigenschaften jedoch ist ihre Taqwâ (Frömmigkeit) und dann das ihnen bescherte göttliche Licht in ihren Herzen. Durch diese überlegenen Eigenschaften haben unsere Mudschtahid-Imâme in den Worten Allahs und in den Worten Seines Gesandten verstanden, was sie darin beabsichtigten, und haben in dem, was sie nicht verstanden, die Methode des Qiyâs, der Analogie, angewandt. Ein jeder der vier Imâme der Rechtsschulen hat klar und deutlich gesagt, dass er nicht aus persönlicher Meinung heraus spricht, und hat seinen Schülern aufgetragen, dass sie, sollten sie später eine authentische ehrwürdige Hadîth in derselben Sache finden, von seinem Wort ablassen und der ehrwürdige Hadîth des Gesandten Allahs folgen sollen, Friede sei mit ihm. Die Imâme unserer Rechtsschulen haben diese Worte profunden Gelehrten gegenüber, die wie sie selbst Mudschtahidûn waren, geäußert.Diese Gelehrten sind solche, die die Beweisführungen in den vier Rechtsschulen kennen, sie sind ‚Ahlu‘t-Tardschih‘, ‚Leute der Auswahl‘.

Diese Gelehrten untersuchen sowohl den ehrwürdigen Hadîthe-Beweis des Urteils des Imâms ihrer Rechtsschule als auch die Isnâd (Überliefererketten) einer neu erfahrenen authentischen ehrwürdigen Hadîth, also einer ‚ehrwürdigen Hadîth Sahîh‘, und untersuchen, ob diese neue ehrwürdige Hadîth zeitlich später kam, und schauen noch auf viele andere ähnliche Kriterien und können anschließend entscheiden, welche der beiden ehrwürdigen Hadîthe vorzuziehen ist. Oder es kann sein, dass die profunden Gelehrten eine ehrwürdige Hadîth, die für die Urteilsfindung entscheidend wäre, nicht erreicht hat und dass sie daher eine Qiyâs, eine Analogie zur Urteilsfindung, vollzogen haben. Die Schüler der profunden Gelehrten haben später diese ehrwürdige Hadîth erfahren und dann ein anderes Urteil gefällt. Doch bei dieser Art des Vorgehens verlassen die Schüler nicht den Rahmen der Methodik der Urteilsfindung des Imâms ihrer Rechtsschule. Auch spätere Muftis, die profunde Gelehrte waren, haben diesen Weg verfolgt. Aus diesen Ausführungen wird klar, dass Muslime, die den Imâmen der Rechtsschulen oder den profunden Gelehrten, die in den Rechtsschulen heranwuchsen, durch die Methode des ‚Taqlîd‘ folgen, dadurch den Anweisungen Allahs und Seines Gesandten folgen, Friede sei mit ihm. Diese profunden Gelehrte haben Urteile im edlen Qur‘ân und den ehrwürdigen Hadîthen erkannt, die andere nicht zu verstehen in der Lage waren, und haben diese Urteile verkündet. Die Muslime wiederum folgten ihnen in dem, was sie aus dem Buch und der Sunna verstanden und verkündet haben. Es heißt sinngemäß in der 43. Âya der Sûre an-Nahl, ‚Die Bienen‘: ‚Wenn ihr nicht wisst, so fragt die Wissenden.‘

Diese Âya zeigt, dass nicht alle den edlen Qur‘ân und die Sunna richtig verstehen können und dass es auch solche Menschen geben wird, die sie nicht zu verstehen in der Lage sind. Hier werden jene, die nicht verstehen, nicht aufgefordert zu versuchen, direkt aus dem edlen Qur‘ân und den ehrwürdigen Hadîthen zu verstehen, sondern werden angewiesen, jene zu fragen, die sie verstehen. Wäre es möglich, dass jedermann die Bedeutungen des edlen Qur’ân und der ehrwürdigen Hadîthe unmissverständlich versteht, dann wären nicht die 72 irregegangenen Gruppen entstanden. Alle, die diese Gruppen hervorgebracht haben, stellten nicht zu unterschätzende Gelehrte dar. Trotzdem hat keiner von ihnen die richtigen Bedeutungen des edlen Qur’ân und der ehrwürdigen Hadîthe verstanden. Im Gegenteil, sie irrten sich und trennten sich vom wahren Weg, weil sie auf ihrem Irrtum beharrten. So wurden sie auch zum Anlass dafür, dass Millionen von Muslime ins Unheil stürzten. Einige (dieser Gelehrten) gingen in ihrer falschen Deutung der Quellentexte so weit über jedes Maß hinaus, dass sie wahre Muslime als Ungläubige und Polytheisten bezeichneten. So wird z. B. In dem ‚Kaschfu‘sch-Schubuhât‘, ‚Die Beseitigung von Zweifeln‘ genanntem Buch der Wahhâbîten, gesagt, dass es gestattet sei, Muslime, die dem Glauben der Ahlu‘s- Sunna folgen, zu töten und ihren Besitz als Beute zu plündern.

Dass es Imâme gab, die Urteile vollzogen und Wege/Methoden der Urteilsfindung etablierten, aus denen Rechtsschulen entstanden, und dass sich Muslime in diesen Schulen sammelten, ist eine Gnade, die Allah, der Erhabene, nur der Gemeinde Seines geliebten Propheten Muhammed, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, bescherte. Einerseits erschuf Allah, der Erhabene, die Imâme des Wissens um die Glaubensgrundlagen und verhinderte damit, dass Irrgänger, Ketzer, Atheisten und Teufel unter den Menschen die Glaubensgrundlage und das Wissen um den Glauben korrumpieren, und andererseits bewahrte Er Seine Religion durch die Imâme der Rechtsschulen vor Verfälschung. Da es im Christentum und im Judentum diesen Segen nicht gegeben hat, wurden ihre Religionen verfälscht und zu einem Spielzeug gemacht.

Dass es 400 Jahre nach dem Tod des Gesandten Allahs, Friede sei mit ihm, keine profunden Gelehrten mehr gab, die in der Lage gewesen wären, (absoluten, d. h.) den höchsten Grad des Urteils zu vollziehen, haben die Gelehrten des Islam in Übereinstimmung akzeptiert. Jene, die heutzutage darauf bestehen, dass man (dieses absolute) Urteil vollziehen müsse, sind entweder intellektuell behindert oder Ahnungslose in der Religion. Der große Gelehrte Dschalâluddîn as-Suyûtî [3] , möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte, dass er den Rang eines profunden Gelehrten erreicht hätte. Gelehrte seiner Zeit stellten ihm dann eine Frage und sagten, dass zwei Antworten auf diese Frage überliefert seien, und fragten, welche dieser Antworten die verlässlichere sei. Aber er konnte auf diese Frage nicht antworten. Er sagte, dass er so beschäftigt sei, dass er keine Zeit für diese Frage erübrigen könne. Dabei war die Aufforderung an ihn lediglich die eines Urteils im Bereich der Fatwâ, die den untersten Bereich der Urteilsfindung bildet. Wenn sich ein profunder Gelehrter wie Imâm Suyûtî scheute, Urteile im Bereich der Fatwâ zu fällen, wie anders als Irrsinnige oder Ahnungslose in der Religion soll man jene bezeichnen, die die Muslime zum absoluten, also zur höchsten Stufe der Urteilsfindung aufrufen. Imâm al-Ghazâlî, möge Allah mit ihm barmherzig sein [4] , erklärte in seinem Werk ‚Ihyâu Ulûmi‘d-Dîn‘, ‚Die Wiederbelebung der Wissenschaften der Religion‘, dass es zu seiner Zeit keinen profunden Gelehrten mehr gab.

Ein Muslim, der kein profunder Gelehrter ist und der eine zuverlässige ehrwürdige Hadîth findet sich und darauf in der Situation sieht, dass der Imâm seiner Rechtsschule eine Anweisung gegeben hat, die nicht entlang (der Aussage) dieses ehrwürdige Hadîth ist, und dem es sodann schwerfällt, der Anweisung seines Imâms, die dem Wortlaut dieser ehrwürdige Hadîth widerspricht, zu folgen, muss schauen, ob innerhalb der vier Rechtsschulen ein profunder Gelehrter diese ehrwürdige Hadîth zur Grundlage oder zum Teil der Beweisführung eines Urteils gemacht hat, und wenn dies der Fall ist, diesem Urteil folgen (und nicht schlichtweg nach eigenem Ermessen dem Wortlaut des ehrwürdigen Hadîthes). Der große Gelehrte ImâmNawawî [5] , möge Allah mit ihm barmherzig sein, erklärt dies in seinem Buch ‚Rawdatu‘t-Tâlibîn‘, ‚Der Garten der Wissenssuchenden‘ sehr ausführlich. Denn es ist Menschen, die nicht auf der Stufe eines profunden Gelehrten stehen, nicht erlaubt, Urteile aus dem edlen Qur‘ân und den ehrwürdigen Hadîthen zu ziehen. Heutzutage gibt es manche Ahnungslose, die behaupten, sie seien auf der Stufe der absoluten Urteilsbildung und dass sie aus den Quellentexten, d. h. Dem edlen Qur‘ân und der Sunna, Urteile ziehen können und keinen Bedarf hätten, einer der vier Rechtsschulen zu folgen. Sie verlassen (mit solchen Aussagen) die Rechtsschulen, die sie zuvor jahrelang befolgt haben. Sie versuchen mit ihren wirren Gedanken diese Rechtsschulen zu diskreditieren. Sie äußern unsinnige Aussagen wie: ‚Der Meinung von Gelehrten, die ja auch nur Gelehrte wie wir sind, müssen wir nicht folgen.‘ Durch Einflüsterungen von Schaytân (Teufel) und den Antrieb ihrer Triebseelen beanspruchen sie Überlegenheit. Sie begreifen nicht, dass sie mit solchen Aussagen nicht Überlegenheit, sondern nur ihren Stumpfsinn und ihre Niederträchtigkeit bloßlegen. Man kann unter ihnen auch solche Ungebildete und Irrgänger sehen, die sagen, dass jedermann Tafsîr lesen und aus dem ‚Bukhârî‘ (seine eigenen) Urteile ziehen soll. Hier möge der Muslim achtsam sein! Möge er auf der Hut sein, die Freundschaft solcher Narren zu pflegen und diese Leute Gelehrte der Religion zu dünken oder auch nur ihre erfundenen Schriften zu lesen. Mögen sie sich fest an die Madhâhib (Rechtsschulen) ihrer Imâme halten. Jeder Muslim kann diejenige der vier Rechtsschulen wählen, die er mag. Doch ist es untersagt, die Erleichterungen der Rechtsschulen zusammenzulegen, was ‚Talfîq‘ genannt wird. [Talfîq bedeutet, die Erleichterungen, die in den Rechtsschulen erlaubt sind, so zusammenzulegen, dass die verrichtete Tat nach keiner dieser Schulen gültig ist. Andererseits, wenn man bei der Verrichtung einer Handlung einer Schule folgt, d. h. Die Weise der Verrichtung gemäß einer der Schulen gültig ist, und man dann zusätzlich noch darauf achtet, dass die Tat auch nach den anderen Schulen ebenfalls gültig und akzeptabel ist, dann ist das eine Sache von Taqwâ (Frömmigkeit), die sehr verdienstvoll ist.]

Ein Muslim, der in der Lage ist, ehrwürdige Hadîthe zu lesen und diese gut zu verstehen, sollte zuerst die ehrwürdigen Hadîthe, die als Beweise in seiner Schule genutzt wurden, studieren, dann Die Sachen verrichten, die in diesen ehrwürdigen Hadîthen gelobt werden, sich vor den Sachen hüten, die in diesen ehrwürdigen Hadîthen verboten werden. Er sollte sich Wissen aneignen wie: über die Großartigkeit des Islam und seinen Wert; das Wissen um die Perfektion der Namen und Eigenschaften Allahs, des Erhabenen, und Seines Gesandten, Friede sei mit ihm; Wissen über das Leben des Gesandten Allahs, Friede sei mit ihm, seine Tugenden, seine Wunder; Wissen über die Zustände der Menschen in der diesseitigen Welt und im Jenseits, im Paradies und in der Hölle; Wissen über die Engel und die Dschinn, die vorangegangenen Völker, deren Propheten und Bücher; Wissen über die Überlegenheit des edlen Qur’ân und des letzten Gesandten Allahs, Friede sei mit ihm; Wissen über seine Familie und seine Gefährten, möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein; Wissen über die Zeichen des Letzten Tages und vieles Ähnliche mehr an weltlichem und religiösem Wissen. In den ehrwürdigen Hadîthen des Gesandten Allahs, Friede sei mit ihm, ist alles Wissen um die diesseitige Welt und um das Jenseits aufbewahrt.

Werden diese Ausführungen betrachtet, wird klar, wie unwissend die Worte von Leuten sind, die sagen, dass die Urteile, die die profunden Gelehrten aus den ehrwürdigen Hadîthen ziehen, unnütz seien. Die Zahl der ehrwürdigen Hadîthe, die unter vielen anderen Wissenszweigen über die Handlungen der Anbetung und die Muamalât, die Regeln des Handelns und Wirtschaftens, berichten, ist verhältnismäßig gering. Nach einigen Gelehrten liegt diese etwa um die 500. [Wenn man die Wiederholungen berücksichtigt, übersteigt die Zahl nicht 3000.] Es ist undenkbar, dass eine ehrwürdige Hadîth aus dieser relativ geringen Zahl von ehrwürdigen Hadîthen den Imâmen der vier Rechtsschulen nicht bekannt war. Die zuverlässigen (‚sahîh‘, wörtlich: ‚echt‘, ‚korrekt‘) ehrwürdigen Hadîthe (die im Sinne der Beweisführung für Urteile relevant sind) hat mindestens einer der Imâme der Rechtsschulen als Beweis in seinen Beweisführungen verwendet. Wenn ein Muslim sehen sollte, dass die Verrichtung einer Sache in seiner Schule nicht mit einer ehrwürdigen Hadîth Sahîh übereinstimmt, dann muss er diese Sache gemäß dem Urteil einer anderen Schule verrichten, für den diese ehrwürdige Hadîth als Beweis angeführt wurde. Es ist möglich, dass der Imâm seiner Schule diese ehrwürdige Hadîth doch kannte und eine andere ehrwürdige Hadîth vorliegen hatte, die er als stärker ansah, oder eine spätere ehrwürdige Hadîth vorliegen hatte, die die besagte aufhebt, oder einen anderen, nur den profunden Gelehrten ersichtlichen Grund hatte und daher diese ehrwürdige Hadîth nicht als Beweis nahm. Auch wenn es für einen Muslim, der sieht, dass eine ehrwürdige Hadîth zuverlässig ist, prinzipiell eine gute Sache ergibt, vom Urteil seiner Schule, das nicht entlang diesem ehrwürdige Hadîth ist, Abstand zu nehmen, um dieser ehrwürdigen Hadîth zu folgen, muss er dies so tun, dass er dem Urteil einer Schule folgt, die diese ehrwürdige Hadîth als Beweisführung dafür genommen hat. Denn es ist sicher, dass der Imâm dieser anderen Schule gesehen hat, dass es gemäß der Methode der Beweisnahme von ehrwürdigen Hadîthen keine Bedenken gab, diese ehrwürdige Hadîth als Beweis zu nehmen. Bei alledem ist es selbstverständlich auch gestattet, dass er die fragliche Sache gemäß den Anweisungen seiner Schule verrichtet. Denn dass der Imâm seiner Schule so geurteilt hat, beruht sicher auf einem zuverlässigen Beweis. Dass ein ‚Muqallid‘, ein ‚Nachahmer‘, diese Beweise nicht kennt, ist im Islam als Entschuldigung akzeptiert, denn die Imâme der vier Rechtsschulen haben sich beim Vollzug ihrer Urteilsfindung nie von dem edlen Qur‘ân und der Sunna abgewendet. Ihre Schulen bzw. Wege umfassen Erläuterungen und Erklärungen des edlen Qur’ân und der Sunna. Sie haben den Muslimen die Bedeutungen und die Urteile des Buches und der Sunna deutlich gemacht, diese auf eine für sie verständliche Weise formuliert und in ihren Büchern festgehalten. Diese Leistung der Imâme der Rechtsschulen ist solch ein großer Dienst am Islam, dass sie ohne die Hilfe Allahs, des Erhabenen, nicht dazu in der Lage gewesen wären, möge Allah mit ihnen allen barmherzig sein. Diese Rechtsschulen bilden mit die stärksten Argumente dafür, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, ein wahrer Prophet ist und dass der Islam wahr ist.

Die Unterschiede zwischen unseren Imâmen in ihren Urteilsfindungen betreffen lediglich die ‚Furû‘ud-Dîn‘, die ‚Details der Religion‘, also die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung, d. h. Angelegenheiten des Fiqh (Rechtswissenschaft). In den ‚Usûlu‘d-Dîn‘, den ‚Grundlagen der Religion‘, d. h. In den Glaubensgrundlagen und den damit verbundenen Wissenschaften, gibt es keinerlei Unterschiede zwischen ihnen. Auch in jenen Bereichen der Furû, der Details des islamischen Gesetzes, die in der Religion unumgänglich bekannt sind bzw. deren Beweise von der Allgemeinheit überlieferte (Mutawâtir) ehrwürdige Hadîthe darstellen, gibt es keine Unterschiede zwischen ihnen. Sie nehmen verschiedene Positionen lediglich in einigen Details ein (betreffend die Durchführung von Handlungen) in den Furû‘ud-Dîn. Diese Unterschiede rühren daher, dass sie die Relevanz der verschiedenen Beweise verschieden eingestuft haben. Diese eher geringeren Unterschiede zwischen ihnen sind wiederum eine Barmherzigkeit für die Gemeinde der Muslime. Es ist jedem Muslim gestattet, jener Rechtsschule zu folgen, die er als die für ihn einfachste erachtet. Der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, hat diese Unterschiede als eine Freudenbotschaft vorausgesagt und es ist dann auch wie vorausgesagt eingetreten.

In Sachen der Glaubensgrundlage und in Sachen der Anwendung des islamischen Gesetzes, der Rechtsprechung, die im edlen Qur‘ân und in den ehrwürdigen Hadîthen klar dargelegt und definiert sind, ist es nicht gestattet, Urteile anzuwenden. Dies würde nur zur Wirrnis und zur Abweichung führen und wäre somit eine große Sünde. Was die Glaubenssätze und das Wissen um diese betrifft, gibt es nur einen Weg, und das ist der Weg (Methode, Schule) der ‚Ahlu‘s-Sunna wa‘l-Dschamâ‘at‘, der ‚Leute der Sunna und der Gemeinschaft‘. Die Unterschiede, die in der ehrwürdigen Hadîth als Barmherzigkeit beschrieben werden, betreffen die Unterschiede in den Furû, den Details der Ahkâm, also des Rechts.

In den Sachen die Verrichtung einer Handlung betreffend, in denen die vier Rechtsschulen unterschiedliche Urteile haben, ist nur das Urteil einer von ihnen richtig. Wer diesem einen richtigen Urteil folgt, der bekommt zwei Belohnungen, wer den anderen nicht richtigen Urteilen folgt, erhält eine Belohnung. Dass die Unterschiede zwischen den Rechtsschulen eine Barmherzigkeit sind, drückt sich darin aus, dass es gestattet ist, anstatt dem Urteil einer Rechtsschule dem Urteil einer anderen Rechtsschule zu folgen. Doch es ist nicht gestattet, den anderen Schulen der Ahlu‘s-Sunna als den ‚Vier Rechtsschulen‘ zu folgen und sogar nicht direkt den edlen Gefährten. Denn ihre Methoden der Urteilsfindung sind nicht aufgezeichnet worden und in Vergessenheit geraten. Daher gibt es keine weitere Option mehr, als den vier bekannten Rechtsschulen zu folgen. Dass es nicht gestattet ist, den edlen Gefährten direkt zu folgen und dass die Gelehrten des Islam in diesem Punkt übereinstimmen, berichtet u.a. Imâm Abû Bakr ar-Râzî [6] , möge Allah mit ihm barmherzig sein.

Wer die Größe der Rechtsschulen und ihrer Methoden der Urteilsfindung, die Größe der profunden Gelehrten und besonders der Imâme der vier Rechtsschulen gut verstehen möchte und dass sie nie den Boden des edlen Qur’ân und der Sunna verlassen haben verstehen möchte und dass alle ihre Urteile und Qiyâs (Analogien) aus dem Buch und der Sunna abgeleitet sind, dem empfehlen wir diese Sachen im ‚Mîzânu‘l-Kubrâ‘ und dem ‚Mîzânu‘l-Khidriyya‘ des Imâm Abdulwahhâb Scharânî nachzulesen.“ Hier endet der Auszug aus dem „Hudschatu‘llâhi ala‘l-Âlamîn“. Dieser Auszug wurde aus dem arabischen Original übersetzt. Wie in allen Publikationen des Verlags Hakîkat Kitâbevi wurden die Auszüge und Ergänzungen aus anderen Büchern in eckigen Klammern geschrieben, um sicherzustellen, dass diese nicht mit dem Originaltext verwechselt werden. Die arabischen Originale der oben aus dem „Hudschatu‘llâhi ala‘l- Âlamîn“ angeführten Zitate wurden 1394 n. H. [1974 n. Chr.] in Istanbul gedruckt.

Die Aussage, „Im edlen Qur‘ân wird nicht von ‚Gelehrten der Religion‘ gesprochen“, ist nicht korrekt. In verschiedenen Âyât werden die Gelehrten und das Wissen gelobt. Abdulghanî an- Nablusî schreibt in seinem Buch „Hadîqa“, „Der Garten“:

„In der siebten Âya der Sûre al-Anbiyâ, ‚Die Propheten‘, heißt es sinngemäß: ‚Erfragt das, worüber ihr kein Wissen habt, von den Leuten des Dhikr.‘ ‚Dhikr‘, ‚Gedenken‘, bedeutet (in dieser Âya) ‚Wissen‘. In dieser Âya werden die Nichtwissenden angewiesen, die Gelehrten zu finden und sie zu fragen und von ihnen zu lernen. In der 7. Âya der Sûre Âli Imrân, ‚Die Familie Imrâns‘, heißt es sinngemäß: ‚Die (Âyât, die) Mutaschabihât (Gleichnisse, die metaphorisch sind), verstehen nur die, denen Wissen gegeben wurde‘, und in der 18. Âya derselben Sûre: ‚Die Wissenden begreifen und verkünden, dass Allah existiert, und Einer ist.‘ In der 81. Âya der Sûre al-Qasas: ‚Die Geschichte‘, heißt es sinngemäß: ‚Die Wissenden sagten ihnen, wehe euch, der Lohn, den Allah den Gläubigen und den rechtschaffen Handelnden geben wird, ist besser als die Gaben dieser Welt.‘ In der 56. Âya der Sûre ar-Rum: ‚Die Römer‘, heißt es sinngemäß: „Die Wissenden und die Gläubigen werden sagen, ‚dies ist der Letzte Tag, den ihr in der diesseitigen Welt geleugnet habt‘. In der 108. Âya der Sûre al-Isrâ: ‚Die Nachtreise‘, heißt es sinngemäß: ‚Wenn die Wissenden den edlen Qur‘ân hören, dann werfen sie sich nieder und sagen, ‚Unser Herr ist makellos, Er hat keine Fehler. Er bricht Sein Wort nicht.‘‘ In der 54. Âya der Sûre al-Hadsch, ‚Die Pilgerreise‘, heißt es sinngemäß: ‚Die Wissenden verstehen, dass der edle Qur‘ân Allahs Wort ist.‘ In der 50. Âya der Sûre al- Ankabut, ‚Die Spinne‘, heißt es sinngemäß: ‚Der edle Qur‘ân ist fest in den Herzen der Wissenden verankert.‘ In der 6. Âya der Sûre ‚Sab‘a‘ heißt es sinngemäß: ‚Die Wissenden wissen, dass der edle Qur‘ân Allahs Wort ist, und das er zum Wohlgefallen Allahs führt.‘ In der 11. Âya der Sûre Mudschâdala, ‚Der Kampf‘, heißt es sinngemäß: ‚Den Wissenden werden im Paradies hohe Ränge gegeben.‘ In der 27. Âya der Sûre ‚Fâtir‘ heißt es sinngemäß: ‚Nur die Wissenden fürchten Allah.‘ In der 14. Âya der Sûre al- Hudschurât, ‚Die Gemächer‘, heißt es sinngemäß: ‚Die besten unter euch sind die, die Allah am meisten fürchten.‘

In den ehrwürdigen Hadîthen, die auf Seite 365 der ‚Hadîqa‘ erwähnt werden, heißt es: ‚Allah, die Engel und alle Lebewesen machen für den Salât, der den Menschen das Gute lehrt.‘ (‚Salât‘, wenn es von Allah ist, bedeutet ‚Barmherzigkeit‘, und wenn es von den Engeln ist, bedeutet es ‚Bitte um Vergebung für den Menschen.‘) ‚Am Tag des Gerichts werden erst die Propheten, dann die Gelehrten und dann die Schuhadâ (Gefallenen auf dem Weg Allahs) Fürsprache einlegen.‘ ‚O, ihr Menschen! Wissen wird erworben, indem man es von den Gelehrten hört.‘ ‚Lernt Wissen. Wissen zu erlernen ist eine Anbetung. Wer Wissen lehrt und es lernt, der bekommt dafür den Lohn des Dschihâd. Das Lehren des Wissens ist wie das Geben von Sadaqa (Almosen). Das Erlernen des Wissens von einem Gelehrten ist (von der Belohnung her gesehen) wie das Verrichten von freiwilligen Gebeten in der Nacht‘. Der Autor der Fatwâ-Sammlung ‚Hulâsa‘, ‚Die Zusammenfassung‘, Tâhir Buhârî, möge Allah mit ihm barmherzig sein [7] , sagt: ‚Bücher über die Rechtswissenschaft zu lesen, ist verdienstvoller als das Gebet in der Nacht.‘ Denn es ist verpflichtend, die Farâid, die Verpflichtungen und die Mahârim, die Verbote [direkt von Gelehrten oder] aus Büchern der Gelehrten zu erlernen. Es ist verdienstvoller, Rechtswissenschaftsbücher zu lesen, um das Erlernte selbst in die Tat umzusetzen und es anderen zu lehren, als freiwillige Gebete zu verrichten. In einer ehrwürdigen Hadîth heißt es: ‚Wissen zu erlernen ist verdienstvoller als alle freiwilligen Anbetungen, denn es nützt sowohl dem Lernenden als auch denen, die er lehren wird.‘ Und: ‚Wer lernt, um andere zu lehren, bekommt den Lohn der Siddîqûn, der Getreuen.‘ Das Wissen über den Islam kann nur von Gelehrten und aus ihren Büchern gelernt werden. Wer behauptet, diese Bücher und wegweisende Lehrer im Wissen wären überflüssig, der ist ein Lügner und ein Ketzer, der die Muslime betrügt und sie ins Unheil zerrt. Das in den Büchern über die Religion aufgezeichnete Wissen ist aus dem edlen Qur‘ân und den ehrwürdigen Hadîthen abgeleitet.“ Hier endet das Zitat aus der „Hadîqa“ [8] .

Allah, der Erhabene, hat Seinen Gesandten entsandt, Friede sei mit ihm, um den edlen Qur‘ân zu verkünden und ihn zu lehren. Die edlen Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, lernten das Wissen im edlen Qur‘ân vom Gesandten Allahs, Friede sei mit ihm. Die Gelehrten der Religion wiederum lernten von den edlen Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Die anderen Muslime lernten von diesen Gelehrten der Religion und aus ihren Büchern. In den ehrwürdigen Hadîthen heißt es: „Das Wissen ist ein Schatz. Der Schlüssel dazu ist das Fragen und Lernen“; „Eignet euch Wissen an und lehrt es“; „Alles hat eine Quelle. Die Quelle der Taqwâ (Frömmigkeit) sind die Herzen der Ârifîn, der Leute, die Wissen um Allah haben“; „Das Erlernen von Wissen ist eine Sühne für Sünden“.

Imâm Rabbânî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagt in seiner „Maktûbât“ genannten Briefsammlung auf Band I, Brief 193:

„Der Mukallaf, der rechtlich Verantwortliche, d. h. Der Mensch, der bei Verstand und erwachsen ist, also die Pubertät erreicht hat, muss vor allen anderen Sachen seinen Îmân, also seine Glaubensgrundlagen, richten. Er muss lernen, was die Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna als ‚Aqâid‘, ‚Wissen über die Glaubensgrundlagen‘ aufgezeichnet haben, und muss dann im Einklang mit diesem Wissen glauben. Möge Allah diese großen Gelehrten reichlich für ihre Arbeit belohnen! Âmîn. Die Rettung vor der Strafe in der Hölle hängt davon ab, dass man an diese Glaubensgrundlagen so glaubt, wie sie diese großen Gelehrten überliefert haben. Nur wer auf ihrem Weg ist, wird vor der Hölle errettet. [Diejenigen, die ihrem Weg folgen werden, werden ‚Ahlu‘s-Sunna‘ genannt.] Allein diese großen Gelehrten sind es, die sich auf dem Weg des Gesandten Allahs und seiner Gefährten befinden, Friede sei mit ihm und möge er mit allen seinen Gefährten zufrieden sein. Unter all dem, was als Wissen aus dem edlen Qur‘ân und der Sunna abgeleitet wurde, ist das Kostbarste und Korrekteste einzig und allein jenes Wissen, welches diese großen Gelehrten aus ‚dem edlen Qur‘ân und der Sunna‘ verstanden und überliefert haben. Alle Ahlu‘l-Bid‘a (Irrgänger), jeder Reformer, jeder Verrückte und jeder Weglose behauptet in seiner Kurzsicht, dass er seine wirren Ansichten aus ‚dem edlen Qur‘ân und der Sunna‘ ableitet. Sie versuchen die Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna zu diskreditieren und sie kleinzureden. Man muss also nicht jedem Wort glauben, von dem behauptet wird, dass es aus dem edlen Qur‘ân und der Sunna abgeleitet ist, und sich nicht von schillernder Propaganda täuschen lassen.

Das im Original auf Persisch verfasste Buch ‚Al-Mu‘tamad‘, ‚Das Vertrauenswürdige‘, des Gelehrten Turpushtî ist ein kostbares Buch, in dem der wahre Glaube, den die Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna und der Gemeinschaft überliefert haben, sehr klar erklärt ist. Es handelt sich um ein sehr leicht verständliches Buch. [Es wurde vom Verlag Hakîkat Kitâbevi im Jahre 1410 n. H. [1989 n. Chr.] gedruckt. Der Autor, Fadlullah ibn Hasan Turpuschtî ist ein Gelehrter der hanafitischen Rechtsschule. Er starb im Jahre 661 n. H. [1263 n. Chr.], möge Allah mit ihm barmherzig sein.]

Nachdem man sich das Wissen um die Glaubenssätze angeeignet hat, muss man von den Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna und aus ihren Rechtswissenschaftsbüchern lernen, was halâl, erlaubt, was harâm, verboten, fard, verpflichtend, wâdschib, notwendig, sunna, Brauch des Propheten, mandûb, empfohlen und was makrûh, verpönt, ist, und dieses Wissen dann anwenden. Die wirren Schriften der Unwissenden, die die Größe dieser Gelehrten nicht begreifen, sollte man nicht lesen. Möge Allah die Muslime vor denen bewahren, die anders glauben als der Glaube, der in den Schulen der Ahlu‘s-Sunna überliefert wurde. Denn diese können nicht davor errettet werden, im Jenseits in die Hölle zu kommen. Jemandem, dessen Glaube korrekt ist, der aber in den Taten der Anbetung nachlässig ist, kann vergeben werden, selbst wenn er dafür nicht (noch vor seinem Tode) Tauba macht.

Und selbst wenn ihm nicht verziehen wird, wird er, nachdem er seine Strafe erlitten hat, aus der Hölle entlassen. Es kommt also hauptsächlich darauf an, den Glauben zu richten. Ubadydullah al- Ahrâr [9] , möge Allah sein Geheimnis segnen, sagte: ‚Würden mir alle Kaschf (Entschleierungen) und aller Karâma (Wundertaten der Awliyâ) beschert werden, aber nicht der Glaube der Ahlu‘s- Sunna und der Gemeinschaft, so würde ich dies als meinen Untergang sehen. Und hätte ich keinerlei Entschleierung und keinerlei Karâma (Wundertaten der Awliyâ) und meine Sünden wären viele, doch ich wäre mit dem Glauben der Ahlu‘s-Sunna gesegnet, wäre ich überhaupt nicht betrübt.‘

Heutzutage sind die Muslime in Indien verlassen. Die Feinde des Islam greifen aus allen Richtungen an. Jeder Groschen, der heutzutage im Dienste des Islam gespendet wird, hat heute so viel mehr Wert als tausende zu früheren Zeiten. Einer der größten Dienste, den man für den Islam leisten kann, ist es z. B., die Bücher der Ahlu‘s-Sunna über den Glauben und Islam an Jugendliche zu verteilen. Wem so ein Dienst vergönnt ist, der kann wirklich froh sein und sollte dafür sehr dankbar sein. Dem Islam zu dienen ist zu allen Zeiten eine verdienstvolle Sache. Aber in diesen Zeiten, wo der Islam geschwächt ist, wo versucht wird, das Muslimsein mit Lügen und Verleumdungen zu zerstören, ist es um ein Vielfaches verdienstvoller, den Glauben der Ahlu‘s-Sunna zu verbreiten. Der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, sagte zu seinen Gefährten: ‚Ihr lebt zu solch einer Zeit, dass wenn einer von euch neun von zehn Geboten Allahs, des Erhabenen, befolgt und eins nicht, dies euer Untergang wäre und ihr dafür bestraft würdet. Nach euch jedoch wird eine Zeit kommen, wo jemand, der nur ein Zehntel der Gebote und Verbote erfüllt, errettet sein wird.‘ [Diese ehrwürdige Hadîth ist im ‚Mischkâtu‘l-Masâbih‘, ‚Nische der Lampen‘, im Band 1, Seite 179 und im ‚Tirmidhî‘ im Kapitel ‚Versuchungen‘, mit der Nummer 79 aufgezeichnet.] Die Zeit, die in dieser ehrwürdigen Hadîth gemeint ist, ist eben unsere Zeit. Es ist notwendig, die Ungläubigen zu bekämpfen, diejenigen, die die Muslime angreifen, zu kennen und für diese Leute keine Sympathie zu hegen. [Der Dschihâd mit Waffen wird von der Regierung durchgeführt. Dies ist die Aufgabe der Streitmächte der Regierung. Dass einzelne Muslime diese Aufgabe erfüllen, geschieht dadurch, indem sie als Soldaten einen Regierungsauftrag erfüllen. Dass der ‚Dschihâd mit Worten‘, der ‚Dschihâd al-Qawlî‘, also der Kampf mit dem gesprochenen und geschriebenen Wort, wirksamer ist als der Dschihâd mit Waffen ist im 65. Brief in den ‚Maktûbât‘, den ‚Briefen‘, des Imâm Rabbânî erläutert.] Um die Schriften der Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna zu verbreiten, muss man nicht unbedingt ein Erleuchteter oder ein Gelehrter sein. Jeder Muslim sollte sich bemühen, hierzu beizutragen, sollte sich seine Gelegenheiten dazu nicht entgehen lassen. Am Tag des Gerichts wird jeder Muslim gefragt werden, inwiefern er dem Islam gedient hat. Wer sich nicht anstrengt, Bücher über die Grundlagen der Religion zu verbreiten, den Einrichtungen und Personen, die das Wissen um die Religion verbreiten, nicht hilft, wird dafür mit großem Leid bestraft werden. Es wird keine Entschuldigung und keine Ausrede von ihm akzeptiert. Obwohl die Propheten die besten und die edelsten Menschen sind, hatte es sich keiner von ihnen in dieser Hinsicht bequem gemacht, Friede sei mit ihnen allen. Sie arbeiteten Tag und Nacht, um den Glauben Allahs, des Erhabenen, den Weg zum ewigen Glück zu verbreiten. Jenen, die von ihnen Wunder einforderten, sagten sie stets: ‚Allah erschafft die Wunder. Meine Aufgabe ist es, den Glauben Allahs, des Erhabenen, zu verkünden.‘ Bei dieser Aufgabe pflegte Allah, der Erhabene, sie mit Wundern zu unterstützen. Also müssen auch wir uns bemühen und die Bücher und Lehren der Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna verbreiten, möge Allah mit ihnen allen barmherzig sein und die Jugend und unsere Freunde informieren, dass die Ungläubigen, die Feinde des Islam und jene, die die Muslime verleumden und ihnen Ärger und Pein zufügen, schlechte Menschen und niederträchtige Lügner sind. [Hierüber zu informieren fällt nicht unter üble Nachrede. Im Gegenteil fällt dies unter ‚Aufruf zum Guten‘, ‚al-Amru bi‘l-Marûf‘.] Wer auf diesem Weg seinen Besitz, seine Kraft und seine Fähigkeiten nicht einsetzt, der wird sich nicht vor Strafe retten können. Sorgen und Kummer auf diesem Weg muss man als großes Glück, als einen großen Gewinn ansehen. Als die Propheten, Friede sei mit ihnen, die Gebote Allahs, des Erhabenen, verkündeten, wurden sie von unwissenden und ehrlosen Menschen angegriffen. Sie erduldeten viel Kummer. Der Größte unter ihnen, der Auserwählte und der Liebling Allahs, des Erhabenen, Muhammed, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: ‚So wie ich gelitten habe, hat keiner der Propheten gelitten.‘“ Hier endet das Zitat aus dem „Maktûbât“, „Briefe“.

[Jeder Muslim muss den Glauben der Ahlu‘s-Sunna erlernen und diesen Glauben denjenigen lehren, die ihm Gehör schenken. Man sollte die Bücher und Schriften suchen und finden, in denen die Lehren der Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna festgehalten sind, und diese Jugendlichen und Freunden zukommen lassen. Man sollte sich bemühen, dafür zu sorgen, dass sie diese Bücher lesen. Auch die Bücher, die das wahre Gesicht der Feinde des Islam zeigen, sollten verbreitet werden.]

Die Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna, die allen Muslimen in der Welt den wahren Weg zeigen und Wegweiser darin sind, die Religion Muhammeds, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, unverändert und unverfälscht zu lernen, sind Gelehrte der vier Rechtsschulen, die den Rang eines profunden Gelehrten innehaben. Die Größten unter diesen wiederum sind vier große Persönlichkeiten, von denen der erste, Abû Hanîfa Nu‘mân ibn Sâbit ist, möge Allah mit ihm barmherzig sein. Er ist einer der größten Gelehrten des Islam. Er ist das Oberhaupt der Ahlu‘s- Sunna. Sein Leben kann z. B. In den Büchern „Das ewige Glück“, „Se’âdet-i Ebediyye“, und „Nützliche Informationen“, „Fâideli Bilgiler“, ausführlich nachgelesen werden. Er wurde im Jahre 80 n. H. [699 n. Chr.] in Kûfa geboren und starb im Jahre 150 n. H. [767 n. Chr.] als Schahîd (Gefallener auf dem Weg Allahs) in Bagdad.

Der zweite von ihnen, Imâm Mâlik ibn Anas, möge Allah mit ihm barmherzig sein, ist ein großer Gelehrter. Er wurde im Jahre 90 n. H. [709 n. Chr.] in Medina geboren und starb dort im Jahre 179 n. H. [795 n. Chr.] und wurde 89 Jahre alt, wie im „Ibn Âbidîn“ berichtet wird. Sein Großvater ist Mâlik ibn Abî Âmir.

Der dritte von ihnen, Imâm Muhammed ibn Idrîs Schâfi‘î, möge Allah mit ihm barmherzig sein, ist einer der geliebtesten unter den Gelehrten des Islam. Er wurde im Jahre 150 n. H. [767 n. Chr.] in Ghaza in Palästina geboren und starb im Jahre 204 n. H. [820 n. Chr.] in Ägypten, möge Allah mit ihm barmherzig sein.

Der vierte von ihnen, Imâm Ahmed ibn Hanbal, wurde im Jahre 164 n. H. [780 n. Chr.] in Bagdad geboren und starb dort im Jahre 241 n. H. [855 n. Chr.], möge Allah mit ihm barmherzig sein. Er wird auch „Pfeiler des Gebäudes des Islam“ genannt.

Wer heute nicht einem dieser vier Imâme folgt, befindet sich in großer Gefahr, denn er hat sich vom wahren Weg getrennt. Es gab viele andere Gelehrte der Ahlu‘s-Sunna außer diesen vier genannten. Auch sie hatten korrekte Methoden der Urteilsfindung, jedoch wurden ihre Methoden mit der Zeit vergessen, und sie konnten nicht in Büchern aufgezeichnet werden. Unter diesen Gelehrten sind z. B. Die „Fuqahâu‘s-Sab‘a“, „die Sieben Fuqahâ“ genannten sieben großen Gelehrten von Medina, und andere Gelehrte wie Umar ibn Abdulazîz, Sufyân ibn Uyayna [10] , Ishâq ibn Râhawayh, Dâwudat-Tâî, Âmir ibn Scharâhil asch-Scha‘bî, Lays ibn Sa‘d, A‘masch, Muhammed ibn Dscharîr Tabarî, Sufyân as-Sawrî [11] und Abdurrahmân Awzâî, möge Allah mit ihnen allen barmherzig sein.

Jeder der edlen Gefährten befand sich auf dem wahren Weg und war ein Stern der Leitung zur Wahrheit, möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein. Jeder Einzelne von ihnen würde genügen, um die ganze Welt zur Wahrheit zu führen. Sie waren alle profunde Gelehrte. Jeder Einzelne von ihnen hatte seinen eigenen Weg, seine Methode der Urteilsfindung. Die Methoden vieler unter ihnen ähnelten sich. Allerdings wurden ihre Methoden nicht aufgezeichnet, nicht in Büchern niedergeschrieben, und daher ist es uns nicht möglich, ihnen darin zu folgen. Die Lehren der Imâme der vier Schulen, d. h. Die Sachen, die sie betreffend der Glaubenssätze und der Verrichtung der Handlungen gelehrt haben, wurden von ihnen selbst und ihren Schülern gesammelt, erklärt und in Büchern aufgezeichnet. Heutzutage ist es erforderlich, dass jeder Muslim der Schule eines der vier erwähnten Imâme folgt, entsprechend dem Weg eines dieser Imâme sein Muslimsein gestaltet und seine Anbetung verrichtet. [Wer nicht einer dieser vier Schulen folgen will, gehört nicht zu den Ahlu‘s-Sunna.]

Zwei der Schüler dieser vier Imame erlangten einen hohen Rang darin, das Wissen um die Details der Glaubensgrundlagen zu verbreiten. So entstanden zwei Schulen in der Lehre der Glaubensgrundlagen, der Weise des Glaubens. Der wahre Glaube, der im Einklang mit dem edlen Qur‘ân und den ehrwürdigen Hadîthen steht, ist nur jener Glaube, wie er in diesen zwei Schulen gelehrt wird. Diese zwei Schulen sind es, die das Wissen um den Glauben der Ahlu‘s-Sunna, die die „errettete Gruppe“ (al- Firqatu‘n-Nâdschiyya) ist, verbreiten. Der Imâm einer dieser Schulen ist Abû‘l-Hasan al-Ascharî. Er wurde 266 n. H. [879 n. Chr.] in Basra geboren und starb 330 n. H. [941 n. Chr.] in Bagdad, möge Allah mit ihm barmherzig sein. Der zweite Imâm ist Abû Mansûr al-Mâturîdî. Er starb 333 n. H. [944 n. Chr.] in Samarkand, möge Allah mit ihm barmherzig sein. Jeder Muslim muss im Erlernen des Glaubens einem dieser beiden großen Imâme folgen.

Die Tariqa / Turûq (spirituellen Wege) der Awliyâ, der Freunde Allahs und ihre Lehren sind wahr und rechtens und weichen nicht einmal um Haaresbreite vom Islam ab. [Lügner und Scharlatane, die den Glauben zum Mittel für weltlichen Gewinn oder zur Erlangung von Ämtern und Ansehen machen und sich als Freunde Allahs und spirituelle Erzieher oder Gelehrte der Religion ausgeben, hat es zu jeder Zeit gegeben. Und so gibt es auch heute in jedem Beruf und in jeder Kunst und in jedem Aufgabenbereich diejenigen, die Missbrauch betreiben. Nur auf solche Menschen zu schauen, die ihren Profit durch den Schaden anderer erzielen, um dann den ganzen Zweig, den sie missbraucht haben, schlechtzumachen, wäre eine Ungerechtigkeit und eine Torheit. Solches Verhalten würde allein Leuten nützen, die nur Unfrieden stiften wollen. Deswegen sollte man nicht auf wirre, angebliche Gelehrte, unwissende und falsche spirituelle Lehrer und deren Anhänger schauen und davon ausgehend die Gelehrten des Islam, wahre spirituelle Lehrer und andere große Persönlichkeiten, die durch ihren Dienst goldene Seiten der Geschichte geschrieben haben, verurteilen. Man muss hier gut verstehen, dass solche Lästerer nichts mit der Wahrheit zu tun haben.] Die Awliyâ, die Freunde Allahs, haben ihre Wundertaten,d. h. Außergewöhnliche, wundersame Zustände, die Allah, der Erhabene, ihnen schenkt. Diese sind alle real. So sagte z. B. Imâm al-Yâfi‘î [12] : „Die wundersamen Zustände unseres Meisters Abdulqâdir al-Gaylânî, des Beistands der Menschen und Dschinn, möge Allah, der Erhabene, sein Geheimnis segnen [13] , sind so sehr von Mund zu Mund verbreitet worden, dass es unmöglich ist, an diesen zu zweifeln, nicht an diese zu glauben. Denn die öffentliche Verbreitung und Akzeptanz [Tawâtur] gilt als Beleg für eine Sache.“

Solange jemand, der das Gebet verrichtet, eine Sache, die Unglauben bedeutet, nicht öffentlich und ohne Zwang, von selbst, äußert oder tut und so selbst seinen Unglauben bekannt macht, darf er auch nicht anhand von Aussagen Dritter des Unglaubens beschuldigt werden. Wenn nicht eindeutig klar ist, dass er als Ungläubiger gestorben ist, darf er auch nicht (wenn nach seinem Tode die Rede von ihm ist) verflucht werden. Es ist sogar nicht erlaubt, den Ungläubigen zu verfluchen. Aus diesem Grund ist es Besser, Yazîd nicht zu verfluchen.]

 

[1] Raschîd Ridâ ist der Schüler von Muhammed Abduh. Er starb im Jahre 1354 n. H. [1935 n. Chr.].

[2] Yûsuf Nabhânî starb 1350 n. H. [1932 n. Ch.] in Beirut.

[3] Abdurrahmân as-Suyûtî starb 911 n. H. [1505 n. Chr.] in Ägypten.

[4] Imâm Muhammed al-Ghazâlî starb 505 n. H. [1111 n. Chr.] in Tûs.

[5] Yahyâ an-Nawawî starb 676 n. H. [1277 n. Chr] in Damaskus.

[6] Abû Bakr Ahmed ar-Râzî starb im Jahre 370 n. H. [980 n. Chr.].

[7] Tâhir Buhârî starb 542 n. H. [1147 n. Chr.].

[8] Der Autor der “Hadîqa”, Abdulghanî Nablusî starb 1143 n. H. [1731 n. Chr.].

[9] Ubadydullah al-Ahrâr starb 895 n. H. [1490 n. Chr.] in Samarkand.

[10] Sufyân ibn Uyayna starb 198 n. H. [813 n. Chr.] in Mekka.

[11] Sufyân as-Sawrî starb 161 n. H. [778 n. Chr.] in Basra.

[12] Abdullah Yâfi’î starb 768 n. H. [1367 n. Chr.] in Mekka.

[13] Abdulqâdir al-Gaylânî starb 561 n. H. [1161 n. Chr.] in Baghdad.