21. Ghadr

Ein weiterer Anlass für den Zorn ist Ghadr (Wortbruch), das Brechen von Vereinbarungen und Eiden. Wenn eine Partei etwas zusagt, wird das „Wa’d“ (Versprechen) genannt. Eine gegenseitige Zusage wird „Ahd“ (Vereinbarung) genannt. Ein Versprechen, das durch einen Schwur bekräftigt wird, wird „Mîthâq“ (Eid) genannt. Es ist Wortbruch, von einer gegenseitigen Vereinbarung zurückzutreten, ohne die Gegenseite vorher darüber…

22. Khiyana

Die zweiundzwanzigste der Krankheiten des Herzens ist Khiyâna (Verrat). Auch der Verrat gibt Anlass zum Zorn. Der Verrat ist ebenfalls harâm. Er ist ein Zeichen der Heuchelei (Nifâq). Das Gegenteil von Khiyâna ist „Amâna“ (Vertrauenswürdigkeit), d.h. verlässlich zu sein. Verrat bedeutet, sich jemandem als vertrauenswürdig vorzustellen und später Sachen zu tun, die der Vertrauenswürdigkeit widersprechen. Der Muslim…